Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 06.10.2010 die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Verlängerte Kurfürstenstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (SV-Nr. 194/2010). Die öffentliche Auslegung wurde nach Bekanntmachung in der Zeit vom 20.06.2011 - 22.07.2011 durchgeführt. Die Benachrichtigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.06.2011 mit einer Frist zum 22.07.2011. Auf 52 Beteiligungen folgten 16 Rückmeldungen, die keine Anregungen bzw. Einwendungen ergaben.
Da keine Anregungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB erfolgen.
Als Anlagen sind dieser Vorlage ein Übersichtsplan des Aufhebungsbereiches Anlage 1, ein Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 35 „Verlängerte Kurfürstenstraße“ (Verkleinerung) Anlage 2, die Entwurfsbegründung Anlage 3 und der Satzungstext Anlage 3 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und während der Beteiligung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.
2.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Verlängerte
Kurfürstenstraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I,
S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als
Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 (8) BauGB als
Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 08.09.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 12 teilw., 18, 28, 30 teilw., 32 teilw., 33, 36, 37 teilw., 38 teilw., 43 teilw., 46 teilw., 47, 48, 49 teilw., 689 teilw., 690, 691 teilw., 706 teilw., 822, 823 teilw. und 971.