Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte schon verschiedentlich (zuletzt in der Sitzung des Rates am 21.07.2011) über die Absicht des Ennepe-Ruhr-Kreises berichtet, als Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, zukünftig die Leistungen im Rahmen einer Anstalt öffentlichen Rechts zu gewähren.

 

Auf verschiedenen Ebenen arbeiten der Kreis und die Städtevertreter derzeit an der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen mit der Zielsetzung die AöR zum 01.01.2012 zu gründen.  In der Anlage beigefügt sind die aktuellen Entwurfspapiere zur Satzung des JobcenterEN, zu den Personalübergängen und zu möglichen Ausgestaltungen der Trägerschaft und personeller Besetzung einer AöR „JobcenterEN“.

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis wird im kommenden Sitzungszyklus, beginnend mit der Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarktpolitik am 07.09.2011, die nächste Entscheidungs-stufe einleiten. Frau Kreisdirektorin Pott hat zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Sozialauschusses der Stadt Schwelm ihre Teilnahme zugesagt, sodass der aktuellste Sachstand diskutiert werden kann.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschüsse werden gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.