Betreff
Bebauungsplan Nr. 85 "Östlich Zamenhofweg" 1. Abwägung aus § 3 Abs. 1 BauGB 2. Abwägung aus § 4 Abs. 1 BauGB 3. Beschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB 4. Beschluss gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
116/2011
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der Zeit vom 03.05.2011 bis einschließlich 17.05.2011 stattgefunden. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Schwelm den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die frühzeitige TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 10.05.2011, unter Fristsetzung bis zum 27.05.2011, durchgeführt.

 

2. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.

 

3. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gingen 15 Rückmeldungen ein, die keine Anregungen enthielten.

 

4. Weiteres Vorgehen

Nach Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB können als nächste Verfahrensschritte die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens wird von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB Gebrauch gemacht.

Dieser Vorlage sind als Anlage 1 ein Übersichtsplan, als Anlage 2 der Bebauungsplanentwurf, als Anlage 3 die Planzeichenerklärung und als Anlage 4 die Entwurfsbegründung beigefügt.

 

5. Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und zum Zeitpunkt der  frühzeitigen TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 85 “Östlich Zamenhofweg“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 188/2008) beschlossen.    
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:     
-Stadtökologischer             Fachbeitrag
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 07.01.2010)  Gemarkung  Schwelm, Flur 21, Flurstücke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.Â