Betreff
Neufassung der Entgelt- und Nutzungsordnung für die Nutzung städtischer Schul- und Kulturräume
Vorlage
230/2010/3
Aktenzeichen
Fb 2 Erf
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Nach der geltenden Entgelt- und Nutzungsordnung ( in Kraft getreten 01.01.2001 ) sind bisher verschiedene Nutzer von der Zahlung befreit, so beispielsweise die Nachbarschaften und verschiedene sonstige Vereine. Es wird vorgeschlagen künftig alle Nutzer zur Zahlung heranzuziehen, damit anfallende Kosten zumindest teilweise gedeckt werden.

Eine Ausnahme bildet der Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd, da die Satzung vorsieht, dass die Mitgliedsstädte die notwendigen Räume einschließlich deren Ausstattung und Zubehör unentgeltlich zur Verfügung stellen.

 

Genutzte Räume:

Zur regelmäßigen oder vereinzelten Nutzung werden in der Regel in folgenden Gebäuden Räume oder Flächen zur Verfügung gestellt:

 

Haus Martfeld – 2 Ausstellungsräume

 

Sportheim Rennbahn – Schulungsräume

 

Ehem. Hauptschule Ost – Schulhof/Pädagogisches Zentrum

 

Grundschule Engelbertstraße – Aula/Schulhof/Flure/Klassen

 

Realschule – Aula/Schulhof/Flure/Klassen

 

Märkisches Gymnasium – Aula/Klassen/Mensa

 

Soweit es die regelmäßigen Klassennutzungen betrifft, sind diese aus Kostengründen auf die Grundschule Engelbertstraße und das Gymnasium konzentriert worden.

 

Bei Schulhofnutzungen handelt es sich um Einzelveranstaltungen, wie Sommerfeste von Nachbarschaften; auch die Aulen werden überwiegend für Einzelveranstaltungen gebucht.

 

Die Nutzung der Räume in den Schulen zu außerschulischen Zwecken ist aus Kostengründen grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr gestattet und nur dann, wenn der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Außerdem werden Nutzungen während der Schulferien ausgeschlossen.

Bisher konnten Ausnahmen für die Nutzung des Atriums im Märkischen Gymnasium über 22.00 Uhr hinaus zugelassen werden, dies soll nun auch für die Mensa gelten.

 

Die Einschränkungen hinsichtlich Uhrzeit und Ferien sollen nicht für das Haus Martfeld gelten. Hier können in den Ferien Nutzungen stattfinden, auch enden Nutzungen gelegentlich nach 22.00 Uhr. Aus Kostengründen sollte aber 23.00 Uhr nicht überschritten werden.

Außerdem ist die Nutzung des Raumes an der Rennbahn in den Schulferien möglich.

 

Kosten:

Für das Vorhalten der Räume sowie Wartung, Reinigung, Strom, Wasser und Heizung entstehen Kosten, die derzeit nicht genau zu ermitteln sind. Die Erkundung möglichst präziser Betriebskosten stellt einen sehr aufwändigen Verwaltungsvorgang dar, der zumindest zeitnah nicht zu bewerkstelligen ist. Eine kostendeckende Umlegung auf die Nutzer wäre aufgrund der sich voraussichtlich ergebenden Höhe zudem auch kaum möglich. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die zur Zeit geltenden Entgelte ab dem 01.04.11 zu erhöhen.

Da die Mensa deutlich größer ist als andere Räume, jedoch nicht vergleichbar ist mit dem Atrium (370 Plätze Mensa zu 500 Plätze Atrium) ist hier ein Entgelt erstmalig festzusetzen.

Die Verwaltung schlägt unter der Berücksichtigung der vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion und der Bürger für Schwelm-Fraktion vor, als Einstieg in die Entgelterhebung mit einer Pauschale von 250 Euro (für 6 Stunden ohne Technik, ab der 7. Stunde 25 € ) und 300 € ( für 6 Stunden mit Technik, ab der 7. Stunde 35 €) zu beginnen.

Im Haus Martfeld und in der Aula der Realschule befindet sich jeweils ein Klavier, das gelegentlich bei Veranstaltungen genutzt wird. Diese Instrumente werden in der Regel zweimal im Jahr gestimmt. Dadurch entstehen weitere Kosten. Deshalb sollen die Nutzer zukünftig mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 25,00 Euro an den Kosten beteiligt werden.

 

Darüber hinaus soll bei ausfallenden Veranstaltungen ein Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro für den bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Verwaltungsaufwand fällig werden.

 

Sofern die Schwelmer Sportvereine aufgrund von Auslastung keine Sportstätte nutzen können, können auch Schulräume zur Verfügung gestellt werden. Dann findet die Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Schwelm für die Nutzung von Sportstätten Anwendung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird sich ein zusätzlicher Gesamtertrag in Höhe von rd. 4.000 € (2011) ergeben. Für 2012 wird ein zusätzlicher Gesamtertrag in Höhe von rd. 6.000 € erwartet.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Änderung  der  Entgelt- und Nutzungsordnung für städtische Räume und Außenflächen und die Erhöhung der Entgelte wird, wie in der Verwaltungsvorlage Nr.230/2010/3 vorgeschlagen, beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgelt- und Nutzungsordnung rechtzeitig zum Haushaltsjahr 2013 einer Revision zu unterziehen.