Betreff
Neufassung der Entgelt- und Nutzungsordnung für die Nutzung städtischer Schul- und Kulturräume
Vorlage
230/2010
Aktenzeichen
Fb 2 Erf
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Während der vorläufigen Hauhaltsführung dürfen Ausgaben gem. § 82 GO nur geleistet werden, zu deren Leistung die Kommune rechtlich verpflichtet ist.

Freiwillige Leistungen wie z.B. Kulturveranstaltungen in städtischen Räumen sind nicht unabweisbar und fallen nicht darunter.

Unter diesen Gesichtspunkten sind insbesondere Personalkosten kritisch zu betrachten, die durch Hausmeister und Reinigungsstunden anfallen, wenn städtische Räume für Veranstaltungen an Dritte vermietet werden.

Damit den Schwelmer Bürgerinnen und Bürgern weiterhin kulturelle Veranstaltungen angeboten werden können und Schulaulen sowie Haus Martfeld  für kulturelle Zwecke weiterhin zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelt- und Nutzungsordnung entsprechend zu ändern.

Bisher sind verschiedene Nutzer von der Zahlung befreit, so beispielsweise die VHS, Nachbarschaften und verschiedene sonstige Vereine. Es wird vorgeschlagen künftig alle Nutzer zur Zahlung heranzuziehen, damit anfallende Kosten zumindest teilweise gedeckt werden.

 

Genutzte Räume:

Zur regelmäßigen oder vereinzelten Nutzung werden in der Regel in folgenden Gebäuden Räume oder Flächen zur Verfügung gestellt:

 

Haus Martfeld – 2 Ausstellungsräume

 

Jugendzentrum

 

Sportheim Rennbahn – Schulungsraum

 

Ehem. Hauptschule Ost – Schulhof

 

Grundschule Engelbertstraße – Aula/Schulhof/Flure/Klassen

 

Realschule – Aula/Schulhof/Flure/Klassen

 

Märkisches Gymnasium – Aula/Klassen/Mensa

 

Soweit es die regelmäßigen Klassennutzungen betrifft, sind diese aus Kostengründen auf die Grundschule Engelbertstraße und das Gymnasium konzentriert worden.

 

Bei Schulhofnutzungen handelt es sich um Einzelveranstaltungen, wie Sommerfeste von Nachbarschaften; auch die Aula wird überwiegend für Einzelveranstaltungen gebucht.

 

Die Nutzung der Räume in den Schulen zu außerschulischen Zwecken ist aus Kostengründen grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr gestattet und nur dann, wenn der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Außerdem werden Nutzungen während der Schulferien ausgeschlossen.

Bisher konnten Ausnahmen für die Nutzung des Atriums im Märkischen Gymnasium über 22.00 Uhr hinaus zugelassen werden, dies soll nun auch für die Mensa gelten.

 

Die Einschränkungen hinsichtlich Uhrzeit und Ferien sollen nicht für das Haus Martfeld gelten. Hier können in den Ferien Nutzungen stattfinden, auch enden Nutzungen gelegentlich nach 22.00 Uhr. Aus Kostengründen sollte aber 23.00 Uhr nicht überschritten werden.

Außerdem ist die Nutzung der Räume im Jugendzentrum und an der Rennbahn in den Schulferien möglich.

 

Kosten:

Bei der schulfremden Raumnutzung ist die Anwesenheit eines Hausmeisters erforderlich, wodurch regelmäßig Personalkosten entstehen. Ebenso fallen Kosten für Reinigung an.

Ausgehend von den durchschnittlichen Personalkosten eines Hausmeisters in Höhe von circa 25,00 Euro je Stunde und einer Reinigungsstunde in Höhe von circa 8,50 Euro entstehen ohne Berücksichtigung weiterer Kosten wie Instandhaltung des Gebäudes, Energie- und Wasserkosten für eine Stunde bereits Kosten in Höhe von 33,50 Euro.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte ab dem 01.01.11 um circa 50 Prozent zu erhöhen. Gemessen an den Kosten für eine Stunde ist das eine maßvolle Erhöhung.

Da die Mensa deutlich größer ist als andere Räume, jedoch nicht vergleichbar ist mit dem Atrium (370 Plätze Mensa zu 500 Plätze Atrium) ist hier ein Entgelt erstmalig festzusetzen.

 

Im Haus Martfeld und in der Aula der Realschule befindet sich jeweils ein Klavier, das gelegentlich bei Veranstaltungen genutzt wird. Diese Instrumente werden in der Regel zweimal im Jahr gestimmt. Dadurch entstehen weitere Kosten. Deshalb sollen die Nutzer zukünftig mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 25,00 Euro an den Kosten beteiligt werden.

 

Darüber hinaus soll bei ausfallenden Veranstaltungen ein Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro für den bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Verwaltungsaufwand fällig werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderung  der  Entgelt- und Nutzungsordnung für städtische Räume und Außenflächen und die Erhöhung der Entgelte wird, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 230/2010 vorgeschlagen, beschlossen.