Sachverhalt:
Mit Vorlage 215/2010 wurde
zum 01.01.2011 eine Erhöhung der Restabfallgebührensätze vorgeschlagen. Die
Steigerungen betragen (jeweils bei 14tägiger Abfuhr) für „kleine“
Restabfallbehälter (30 – 240 Liter) = + 0,05 €/L und für Großbehälter (1.100
Liter) = + 0,08 €/L.
Die Gebührensätze wurden auf
Grundlage der Entsorgungskosten des Vorjahres ermittelt. Zwischenzeitlich
liegen Informationen über die vom Kreis für 2011 kalkulierten Gebührensätze
vor. Vorbehaltlich der durch die politischen Gremien des Kreises zu fassenden
Beschlüsse verbleiben die Rest- und die Sperrabfallentsorgungsgebühr mit
jeweils 155,00 €/t, sowie die Bioabfallentsorgungsgebühr mit 60,00 €/t
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Auf der Kostenseite ergibt
sich eine Veränderung bei der Grundgebühr. Die einwohnerbezogene Pauschale wird
von 1,20 € auf 1,00 € gesenkt. Hierdurch reduzieren sich die Kosten der
Restabfallbeseitigung um rd. 6.000,00 €.
Der Kostenvergleich der
Wirtschaftsrechnungen 2011 / 2010 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als
Anlage 3 beigefügt.
In der ursprünglichen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 zu 215/2010) wurden die Altpapiererlöse mit 10,00 €/t (16.000,00 €) eingeplant. Entgegen der Prognose des Kreises wird die Weiterleitung der Altpapiererlöse mit 20,00 €/t für 2011 beibehalten. Dies führt zu Mehrerlösen bei der Restabfallbeseitigung von 16.000,00 €.
Die Verbesserung beläuft sich
damit auf insgesamt rd. 22.000,00 €. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze der
Restabfallbeseitigung (jeweils bei 14tägiger Abfuhr) für „kleine“ Behälter und
Großbehälter mit jeweils 0,02 € positiv aus.
Die Gebührensätze für
Bioabfall werden durch die oben genannten Änderungen nicht berührt.
Aus der überarbeiteten
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und –kalkulation (Anlage 2) ergeben sich
folgende Gebührensätze ab 01.01.2011:
|
Gebührensatz 2010 |
Gebührensatz2011 |
Veränderung |
|
|
€/L |
€/L |
€/L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,86 |
1,89 |
+ 0,03 |
+ 1,61 |
Bioabfall 60 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
0,95 |
0,93 |
- 0,02 |
- 2,11 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,03 |
1,09 |
+ 0,06 |
+ 5,83 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
2,06 |
2,18 |
+ 0,12 |
+ 5,83 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
|
0,52 |
0,55 |
+ 0,03 |
+ 5,77 |
Bioabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
0,95 |
 -- |
 -- |
 -- |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
1,90 |
 -- |
 -- |
 -- |
Die Beispielberechnung für
den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbehälter,
60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Gebühren |
2010 |
2011 |
Veränderung |
Restabfall |
111,60 € |
113,40 € |
+ 1,80 € |
Bioabfall |
 57,00 € |
 55,80 € |
- 1,20 € |
Abfall gesamt |
168,60 € |
169,20 € |
+ 0,60 € |
Die neu ermittelten
Gebührensätze sind in die Neufassung des Satzungsentwurfs (Anlage 4)
eingearbeitet. Dieser Entwurf ersetzt die Anlage 4 zu 215/2010 und wird mit der
Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Die Vorlage 215/2010/1 wird
mit Anlagen zur Sitzung des Verwaltungsrates am 16.11.2010 als Tischvorlage
vorgelegt.
Es wird gebeten, die neu
vorgelegten Unterlagen in die Beratungen einzubeziehen.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1. Der 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
215/2010/1 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.
3. Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem
Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu TOP b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu TOP b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.