Sachverhalt:
Im Rahmen der
Wirtschaftsrechnung wurden für den Kalkulationszeitraum 2011 Gesamtkosten in
Höhe von 2.212.250,- € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtkosten gemäß
Wirtschaftsrechnung 2.106.500,- €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf
105.750,- € (rd. 5,0 %).
Kosten / Erlöse
Für Personaleinsatz sind Mehrkosten von rd. 59.000,- € eingeplant. Die Wiederbesetzung einer im Vorjahr nicht besetzten Laderstelle wirkt sich negativ auf die Kosten aus. Darüber hinaus bewirken tarifliche Erhöhungen Steigerungen im gewerblichen und im Verwaltungsbereich.
Hoher Reparaturaufwand
insbesondere an Müllfahrzeugen im laufenden Jahr verursacht eine Steigerung der
KFZ-Kosten um rd. 13.000,- €. Darüber hinaus erhöht sich die Fuhrparkumlage
(rd. + 28.000,- €) wegen gestiegener Werkstatteinsätze.
Die Entsorgungskosten an den
Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine
Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2011 lagen zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich im Laufe der Beratungen neue
Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung
der Gebührensätze.
Im Bereich des Bioabfalls ist
aufgrund einer Hochrechnung im laufenden Jahr mit geringeren Abfallmengen (rd.
– 250 t) zu rechnen. Dies bewirkt eine Reduzierung des Ansatzes um rd. 15.000,-
€.
Rückwirkend ab 01.01.2010
wurde eine Verlängerung zur Vereinbarung zwischen dem Systembetreiber „Der
Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“, der Stadt Schwelm und den TBS
abgeschlossen. Danach rechnen TBS ein pauschales / einwohnerbezogenes Entgelt
für die Bereitstellung, Herrichtung, Unterhaltung und Reinigung der
Container-Stellflächen sowie für Abfallberatungsleistungen mit den einzelnen
Systembetreibern ab. Die Erlöse sind in der Gebührenbedarfsberechnung bei der
Position „DSD-Nebenentgelte“ mit rd. 47.600,- € ausgewiesen. Von diesem Betrag
sind rd. 8.650,- € für die Bereitstellung der Standorte an die Stadt
weiterzuleiten.
Nach Prognose des Kreises
wird die Weiterleitung der Altpapiererlöse von 20,- € / t für 2011 nicht zu
halten sein. In der Gebührenbedarfsberechnung wurden aus diesem Grund
geschätzte Erlöse in Höhe von 10,- € / t eingeplant. Die ermittelten
Mindererlöse belaufen sich auf rd. 16.000,- €.
Die Einrechnung von
Überdeckungsbeträgen aus 2008 (rd. 56.000,- €) und 2009 (rd. 16.000 €) wirkt
sich positiv auf den Gebührensatz der kleinen Restabfallbehälter (30 – 240 L)
aus.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen
Restabfallbehältern (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 6.000 Litern
zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,02 € aus. Eine
Erhöhung von rd. 8.000 Litern im Bioabfallbereich führt zu einer Reduzierung
des Gebührensatzes um 0,01 €. Die weiterhin rückläufige Entwicklung des
Volumens bei den 1.100-Liter-Großbehältern (rd. – 8.000 Liter) wirkt sich mit
0,02 € negativ auf den Gebührensatz aus.
Gebührensätze
Vorgeschlagene Gebührensätze
ab 01.01.2011:
|
Gebührensatz 2010 |
Gebührensatz 2011 |
Veränderung |
|
|
€/L |
€/L |
€/L |
% |
Restabfall 30 – 240 L
|
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x
jährlich)
|
1,86 |
1,91 |
+ 0,05 |
+ 2,69 |
Bioabfall 60 – 240 L
|
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x
jährlich)
|
0,95 |
0,93 |
- 0,02 |
- 2,11 |
Restabfall 1.100 L
|
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x
jährlich)
|
1,03 |
1,11 |
+ 0,08 |
+ 7,77 |
Abfuhr wöchentlich (52
x jährlich)
|
2,06 |
2,22 |
+ 0,16 |
+ 7,77 |
Abfuhr vierwöchentlich
(13 x jährlich)
|
0,52 |
0,56 |
+ 0,04 |
+ 7,69 |
Bioabfall 1.100 L
|
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x
jährlich)
|
0,95 |
-- |
-- |
-- |
Abfuhr wöchentlich (52
x jährlich)
|
1,90 |
-- |
-- |
-- |
Für die Bioabfallabfuhr mit
1.100-Liter-Behältern besteht kein Bedarf. Auf die Bereitstellung wird daher ab
2011 verzichtet.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter.
Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.
Gebühren |
2010 |
2011 |
Veränderung |
Restabfall |
111,60 € |
114,60 € |
+ 3,00 € |
Bioabfall |
57,00 € |
55,80 € |
- 1,20 € |
Abfall gesamt |
168,60 € |
170,40 € |
+ 1,80 € |
Die ermittelten Gebührensätze
sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 4) eingearbeitet. Einzelheiten
sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der
Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2011 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010
als Übersicht beigefügt (Anlage 3).
Der Entwurf des 4. Nachtrages
zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird mit der
Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1. Der 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft
in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 215/2010 beigefügten
Entwurf beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.
3. Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt,
dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu TOP b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu TOP b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.