Betreff
a) 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
215/2010
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Wirtschaftsrechnung wurden für den Kalkulationszeitraum 2011 Gesamtkosten in Höhe von 2.212.250,- € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtkosten gemäß Wirtschaftsrechnung 2.106.500,- €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf 105.750,- € (rd. 5,0 %).

 

Kosten / Erlöse

 

Für Personaleinsatz sind Mehrkosten von rd. 59.000,- € eingeplant. Die Wiederbesetzung einer im Vorjahr nicht besetzten Laderstelle wirkt sich negativ auf die Kosten aus. Darüber hinaus bewirken tarifliche Erhöhungen Steigerungen im gewerblichen und im Verwaltungsbereich.

 

Hoher Reparaturaufwand insbesondere an Müllfahrzeugen im laufenden Jahr verursacht eine Steigerung der KFZ-Kosten um rd. 13.000,- €. Darüber hinaus erhöht sich die Fuhrparkumlage (rd. + 28.000,- €) wegen gestiegener Werkstatteinsätze.

 

Die Entsorgungskosten an den Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2011 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich im Laufe der Beratungen neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

Im Bereich des Bioabfalls ist aufgrund einer Hochrechnung im laufenden Jahr mit geringeren Abfallmengen (rd. – 250 t) zu rechnen. Dies bewirkt eine Reduzierung des Ansatzes um rd. 15.000,- €.

 

Rückwirkend ab 01.01.2010 wurde eine Verlängerung zur Vereinbarung zwischen dem Systembetreiber „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“, der Stadt Schwelm und den TBS abgeschlossen. Danach rechnen TBS ein pauschales / einwohnerbezogenes Entgelt für die Bereitstellung, Herrichtung, Unterhaltung und Reinigung der Container-Stellflächen sowie für Abfallberatungsleistungen mit den einzelnen Systembetreibern ab. Die Erlöse sind in der Gebührenbedarfsberechnung bei der Position „DSD-Nebenentgelte“ mit rd. 47.600,- € ausgewiesen. Von diesem Betrag sind rd. 8.650,- € für die Bereitstellung der Standorte an die Stadt weiterzuleiten.

 

Nach Prognose des Kreises wird die Weiterleitung der Altpapiererlöse von 20,- € / t für 2011 nicht zu halten sein. In der Gebührenbedarfsberechnung wurden aus diesem Grund geschätzte Erlöse in Höhe von 10,- € / t eingeplant. Die ermittelten Mindererlöse belaufen sich auf rd. 16.000,- €.

 

Die Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus 2008 (rd. 56.000,- €) und 2009 (rd. 16.000 €) wirkt sich positiv auf den Gebührensatz der kleinen Restabfallbehälter (30 – 240 L) aus.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 6.000 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,02 € aus. Eine Erhöhung von rd. 8.000 Litern im Bioabfallbereich führt zu einer Reduzierung des Gebührensatzes um 0,01 €. Die weiterhin rückläufige Entwicklung des Volumens bei den 1.100-Liter-Großbehältern (rd. – 8.000 Liter) wirkt sich mit 0,02 € negativ auf den Gebührensatz aus.


Gebührensätze

 

Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2011:

 

 

Gebührensatz

2010

Gebührensatz

2011

Veränderung

 

€/L

€/L

€/L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,86

1,91

+ 0,05

+ 2,69

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,95

0,93

- 0,02

- 2,11

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,03

1,11

+ 0,08

+ 7,77

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,06

2,22

+ 0,16

+ 7,77

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,52

0,56

+ 0,04

+ 7,69

Bioabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,95

--

--

--

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

1,90

--

--

--

 

Für die Bioabfallabfuhr mit 1.100-Liter-Behältern besteht kein Bedarf. Auf die Bereitstellung wird daher ab 2011 verzichtet.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter. Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.

 

Gebühren

2010

2011

Veränderung

Restabfall

111,60 €

114,60 €

+ 3,00 €

Bioabfall

57,00 €

55,80 €

- 1,20 €

Abfall gesamt

168,60 €

170,40 €

+ 1,80 €

 

Die ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 4) eingearbeitet. Einzelheiten sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2011 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 als Übersicht beigefügt (Anlage 3).

 

Der Entwurf des 4. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1.    Der 4. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 215/2010 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu TOP b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.