Betreff
Neukonzessionierung der Leitungsnetze für Strom und Gas ab 2013
Vorlage
162/2010
Aktenzeichen
5/6-6.3
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Mitbenutzung der städtischen Straßen, Wege und Plätze für Leitungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird über sog. Konzessionsverträge zwischen der Stadt und dem jeweiligen Versorgungsunternehmen geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen für solche Verträge (Strom + Gas) ergeben sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (siehe §§ 46, 48 EnWG) und den hierzu ergangenen Verordnungen (Konzessionsabgabenverordnung / KAV). Für die "Wasserverträge" gilt noch die KAEAnO (Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände) aus dem Jahr 1941.

 

Die Laufzeit (20 Jahre) der gegenwärtig bestehenden Konzessionsverträge mit der AVU endet zu folgenden Terminen:

                        Konzessionsvertrag Strom:                        31.12.2012

                        Konzessionsvertrag Gas:                        31.12.2012

                        Konzessionsvertrag Wasser:                        31.12.2019

 

Der Neuabschluss von Verträgen unterliegt den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des EnWG. Nach § 46 Abs. 3 EnWG müssen Gemeinden der Größenordnung von Schwelm spätestens zwei Jahre vor Ablauf das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Gleichzeitig sollte - gemäß einer Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes / DStGB - diese Bekanntmachung auch den Namen des bisherigen Konzessionärs und die Aufforderung an Energieversorgungsunternehmen enthalten, ihr Interesse an einem Vertragsabschluss innerhalb einer Frist von mindestens 3 Monaten zu bekunden.

Die Bekanntmachung über das Ende der mit der AVU bestehenden Konzessionsverträge für Strom und Gas hat damit spätestens bis zum 31.12.2010 zu erfolgen.

 

Der DStGB hat zum Thema „Auslaufende Konzessionsverträge“  im Mai 2010 einen Leitfaden für die kommunale Praxis herausgegeben (Anlage 1).  Der Leitfaden zeigt für die Städte und Gemeinden die verschiedenen Handlungs- und Verfahrensmöglichkeiten auf, die sich im Rahmen der Überlegungen für eine Neukonzessionierung bieten:   

  • Vergabe der Konzession an den bisherigen Netzbetreiber,
  • Vergabe der Konzession an einen anderen Netzbetreiber,
  • Ãœbernahme des Energieversorgungsnetzes in eigener Regie durch Gründung eines eigenen Stadtwerkes –auch im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit oder in Kooperation mit einem privaten Partner.

 

Nach Auffassung der Verwaltung scheidet für Schwelm die letzte Möglichkeit einer Re-Kommunalisierung des Strom- und Gasnetzes bereits deshalb schon aus, weil auf Grund der schwierigen Finanzlage der Stadt die Finanzmittel  für einen Ankauf der Netze nicht bereit gestellt werden können.

 

Die Verwaltung wird nunmehr die vorbeschriebene Bekanntmachung veranlassen und nach Ablauf der 3-monatigen Interessenbekundungsfrist über das Ergebnis und den weiteren Verfahrensablauf im Ausschuß weiter berichten. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass für das Bekanntmachungsverfahren die Einschaltung einer Beraterfirma nicht notwendig ist. Ob dies auch für das anschließende Verfahren gilt, muß innerhalb der nächsten Monate noch weiter geklärt werden.

 

Hinsichtlich der anderen Städte im EN-Kreis liegen bisher folgende Informationen vor:

 

Stadt Witten               Der Vertrag für Strom, Gas und Wasser mit der Stadtwerke Witten GmbH ist zum 28.6.2008 ausgelaufen. In 2006 wurde das Bekanntmachungsverfahren europaweit (mehr als 100.000 Kunden im Gemeindegebiet) unter Hinzuziehung eines Beratungsunternehmens durchgeführt. Außer den Stadtwerken Witten hat kein Unternehmen sein Interesse bekundet, so dass die neuen Verträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren weiterhin mit den Stadtwerken Witten abgeschlossen wurden.

 

Stadt Sprockhövel Die Verträge für Strom, Gas und Wasser mit der AVU Gevelsberg haben ein Laufzeitende  zum 31.12.2012. Im Bundesanzeiger veröffentlicht ist im Februar 2010 das Auslaufen des Vertrages für Wasser.

 

 

Stadt Gevelsberg Die Verträge für Strom und Gas mit der AVU Gevelsberg haben ein Laufzeitende zum 31.12.2012; der Vertrag für Wasser zum 31.12.2015.  Erst nach der Sommerpause soll intern die Einleitung des Verfahrens erörtert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung in Vorlage Nr. 162/2010 zur Neukonzessionierung der Leitungsnetze für Strom und Gas ab 2013 zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Bereitstellung ihrer öffentlichen Gemeindestraßen zur Verlegung und den Betrieb der Leitungsnetze für Strom, Gas und Wasser erhält die Stadt Schwelm vom derzeitigen Vertragspartner AVU jährlich eine Konzessionsabgabe. 

Im städtischen Doppelhaushalt 2010/2011 ist im Produkt 12.01.01 –Gemeindestraßen- für die Jahre 2010 ff. ein Ansatz von 1.408.000 € vorgesehen.