Die Vorlage 179/2021 wurde im Vorfeld der Sitzung um die Anlage 09 - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz / Kompensationsmaßnahmen (15 Seiten) ergänzt. Die Anlage wurde den Mitgliedern vor der Sitzung elektronisch bzw. in Papier zur Verfügung gestellt und vor Beginn der Sitzung für alle Mitglieder des Ausschusses noch einmal als Ausdruck bereitgelegt.

 

Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe.

 

Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) trägt vor, dass bei der Auswahl der städtischen Flächen für den „externen“ ökologischen Ausgleich Flexibilität benötigt werde, da einige der vorgesehenen Flächen auch als Ausweichflächen für andere städtische Projekte vorgesehen seien. Er schlägt vor, dazu die Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen nicht im Bebauungsplan selbst, sondern in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich festzulegen. Die Verwaltung erbitte die Zustimmung des Ausschusses entsprechend zu verfahren.

 

Verschiedene Nachfragen aus Reihen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Guthier beantwortet. Er erläutert, dass für die Kosten, die für die Anlegung und Unterhaltung des Ausgleichs auf städtischen Flächen entstehen, der Investor aufzukommen habe. Die Gespräche mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis zur Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen liefen noch.

Mit dem auf Dauer angelegten Ausgleich auf städtischen Flächen seien die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abgegolten und fallen bei einer späteren Nachnutzung nicht noch einmal an. Zur Sicherstellung das der Ausgleich auch dauerhaft erhalten bleibe, sei auf Seiten der Stadt ein Ausgleichsflächenmanagement gefragt.

 

Im Anschluss ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über den um die vorgeschlagene Änderung ergänzten Beschlussvorschlag zur Vorlage 179/2021 auf.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Regelung des externen ökologischen Ausgleichs durch städtebaulichen Vertrag zu und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

 

2.      Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

dafür

15

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0

 

Herr Erarslan (BIZ) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.