Sitzung: 29.04.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Vorlage: 021/2021
Beschluss:
Die nachstehend
aufgef?hrten Stra?en, Wege und Pl?tze erhalten durch Widmung
gem?? ? 6 des
Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von ?ffentlichen Stra?en als Gemeindestra?en
(gem?? ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (?
47 StrWG NRW), bei denen die Belange der Erschlie?ung der anliegenden
Grundst?cke ?berwiegen (gem?? ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):
1. Gustav-Heinemann-Stra?e
a. von Linderhauser Stra?e bis zum Beginn des
Verkehrsberuhigten Bereiches als Anliegerstra?e
b. Gustav-Heinemann-Stra?e im weiterf?hrenden
Bereich bis Ende des ausgewiesenen Wohngebietes (Ausbauende) als Verkehrsberuhigter
Bereich. Die Benutzung des Fu?- und Radweges in ?stl. Richtung wird auf den
Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr beschr?nkt.
2. Martha-Kronenberg-Weg in gesamter Erstreckung
von ?Rheinische Stra?e? bis Ende Wendeplatz als Verkehrsberuhigter Bereich.
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3. Dr.-Emil-B?hmer-Weg in gesamter Erstreckung
von ?Bachweg? bis ?Am Brunnenhof? als Verkehrsberuhigter Bereich.
Die genaue Abgrenzung der zu widmenden Verkehrsfl?chen sind in den der Verwaltungsvorlage Nr. 021/2021 beigef?gten Lagepl?nen dargestellt.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
