Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen

Beschluss:

Die nachstehend aufgef?hrten Stra?en, Wege und Pl?tze erhalten durch Widmung

gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von ?ffentlichen Stra?en als Gemeindestra?en (gem?? ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NRW), bei denen die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen (gem?? ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):

1.      Gustav-Heinemann-Stra?e

a.       von Linderhauser Stra?e bis zum Beginn des Verkehrsberuhigten Bereiches als Anliegerstra?e

b.      Gustav-Heinemann-Stra?e im weiterf?hrenden Bereich bis Ende des ausgewiesenen Wohngebietes (Ausbauende) als Verkehrsberuhigter Bereich. Die Benutzung des Fu?- und Radweges in ?stl. Richtung wird auf den Fu?g?nger- und Radfahrerverkehr beschr?nkt.

2.      Martha-Kronenberg-Weg in gesamter Erstreckung von ?Rheinische Stra?e? bis Ende Wendeplatz als Verkehrsberuhigter Bereich.

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3.      Dr.-Emil-B?hmer-Weg in gesamter Erstreckung von ?Bachweg? bis ?Am Brunnenhof? als Verkehrsberuhigter Bereich.

Die genaue Abgrenzung der zu widmenden Verkehrsfl?chen sind in den der Verwaltungsvorlage Nr. 021/2021 beigef?gten Lagepl?nen dargestellt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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