Sitzung: 11.02.2021 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 212/2020
Beschluss:
1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert
worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „In der Graslake,
Jesinghauser Straße“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke
(Stand 09.12.2020) 50, 57, 58, 59, 62 und tlw. 63 der Gemarkung Schwelm Flur
15. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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Enthaltungen: |
1 |