Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 09.12.2020) 50, 57, 58, 59, 62 und tlw. 63 der Gemarkung Schwelm Flur 15. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

1