Sachverhalt:
Anlass und Ziel
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake,
Jesinghauser Straße“ ist die Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemals
ansässigen Firma Avery Dennison auf der Fläche im Gewerbegebiet „Graslake“. Die
GSE Deutschland GmbH strebt eine bauliche Neustrukturierung dieser gewerblichen
Flächen an. Darüber hinaus wird eine angrenzende Freifläche (ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche) zur Umsetzung des Planvorhabens in Anspruch
genommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Errichtung einer Halle zur
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen sowie eines Bürogebäudes geplant. Vorgesehen
ist, dass das geplante Bürogebäude südlich im Übergangsbereich zwischen den
gewerblich genutzten Flächen und den benachbarten Wohnbauflächen entstehen
soll. Mit der Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs an
Gewerbeflächen im Schwelmer Stadtgebiet geleistet werden und eine
standortgerechte sowie zeitgemäße Weiterentwicklung des Gewerbegebietes
erfolgen.
Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Entwicklungsabsicht wird der
Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ aufgestellt.
Angestrebt ist die Aufstellung im Standardverfahren, was die Durchführung einer
Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation im Umweltbericht miteinschließt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der
wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm im Bereich der
Friedhofserweiterungsfläche geändert, um die Darstellung als Grünfläche in eine
Gewerbliche Baufläche anzupassen.
Derzeitige Nutzung
Im Plangebiet befinden sich derzeit die ehemaligen Gebäude eines Betriebs
für Materialwissenschaften und -herstellung (ehemals Avery Dennison Materials
GmbH). Das südliche Flurstück bildet zudem eine Erweiterungsfläche des
Friedhofs, die jedoch bisher nicht in Anspruch genommen wurde und daher für
eine neue Nutzung zur Verfügung steht. Hinsichtlich der vorzufindenden Bebauung
kann der gewerblich genutzte Teil des Plangebietes in zwei Bereiche differenziert
werden. Im westlichen Teilbereich befindet sich eine Gewerbehalle, im östlichen
Teilbereich ist eine kleinteiligere Bebauung in Form von
Büro-/Verwaltungsgebäuden vorzufinden. Der vorhandene Gebäudebestand wird im
Zuge der Planumsetzung zurückgebaut. Der Planungsbereich ist mit Ausnahme der
südlich gelegenen Friedhofserweiterungsfläche versiegelt oder bebaut.
Geplante Festsetzungen
Geplant ist eine zielgerichtete Entwicklung der Fläche, die als
Gewerbegebiet (GE) genutzt werden soll. Das Maß der baulichen Nutzung wird hier
mit einer GRZ (Grundflächenzahl) von 0,8 festgesetzt. Es ist ein
Nutzungsausschluss allgemein zulässiger Nutzungen gemäß § 8 BauNVO
(Einzelhandelsbetriebe und Gewerbebetriebe mit sexuellem Charakter) sowie der
ausnahmsweise zulässigen Nutzung „Vergnügungsstätten“ vorgesehen. Als Dachform
wird das Flachdach festgesetzt, die Dachflächen sind zu begrünen. Im weiteren
Verfahren sollen u. a. Festsetzungen zur maximal zulässigen Höhe der
baulichen Anlagen sowie zur Geschossigkeit ergänzt werden.
Jede gewerbliche Nutzung ist derart auszuführen und zu betreiben, dass
die von ihr verursachten Lärmimmissionen an den benachbarten schutzbedürftigen
Nutzungen (z. B. Wohnhäuser), auch unter Berücksichtigung vorhandener
und/oder zu erwartender Geräuschvor- und Zusatzbelastungen, die
Immissionsrichtwerte der TA (Technische Anleitung) Lärm nicht überschreitet.
Nach schalltechnischer Überprüfung werden im weiteren Verfahren ggf.
schalltechnische Maßnahmen festgesetzt.
Der Bebauungsplanvorentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan sind als
Anlage 2 und 3 beigefügt.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im BauGB-Regelverfahren aufgestellt. Die vorhabenbedingten
Auswirkungen auf die Umwelt werden gemäß §§ 2 Abs. 3 und 2a BauGB in Verbindung
mit Anlage 1 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und bewertet. Die
Ergebnisse werden im Umweltbericht als separater Teil B der Begründung
dokumentiert. Nach Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1)
BauGB können die Verfahrensschritte gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gemäß § 4(1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) eingeleitet
werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsschritte und
der darauf folgenden weiteren Abstimmung und Abwägung erfolgt anschließend die
Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans.
Umsetzung der Ziele der
Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das
Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das
Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das
Prüfergebnis ist als Anlage 4 beigefügt. Es ist beabsichtigt, das Planvorhaben
bis zum Satzungsbeschluss weiterhin zu den einzelnen Verfahrensschritten zu
überprüfen.
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert
worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „In der Graslake,
Jesinghauser Straße“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke
(Stand 09.12.2020) 50, 57, 58, 59, 62 und tlw. 63 der Gemarkung Schwelm Flur
15. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage
des Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung, die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
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Der
Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |