Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Beschlussvorschlag:

1.

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ wird angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

 

  • Wupperverband
  • Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 54 Wasserwirtschaft, Gewässerschutz
  • Geologischer Dienst NRW (Landesbetrieb)
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
  • Strassen NRW (Landesbetrieb)

 

Protokollnotiz:

Frau Gießwein und Herr Weidenfeld (Grüne) beantragen, im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ auch eine entsprechende Bepflanzung hinter dem Bolzplatz mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird diesem Antrag entsprechen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

(nicht beteiligt: Herr Kampschulte)