Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                             
    Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstück 849.            

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.   

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

-

 

 

NB Herr Kirschner (SPD) anwesend erst ab TOP 11

NB Herr Schulz (DIE BÜRGER) abwesend bei Abstimmung

 

                                                            - mehrheitlich beschlossen -