Sitzung: 20.08.2014 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 085/2014
Beschlussvorschlag:
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom
Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstück 849.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept)
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) durchzuführen. Während der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
- |
|
dafür |
14 |
|
dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
- |
NB Herr Kirschner (SPD) anwesend erst ab TOP 11
NB Herr Schulz (DIE BÜRGER) abwesend bei Abstimmung
- mehrheitlich beschlossen -