Herr Schwunk bringt zum Ausdruck wie erschrocken er darüber ist, welche Fehler von der Verwaltung aus seiner Sicht gemacht worden sind. Vor dem Hintergrund, dass der Planentwurf im Erdgeschoss nur noch Einzelhandelsnutzung zulässt, erwartet er von der Verwaltung die nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgeschriebene Abwägung unter Berücksichtigung des Einzelhandelsgutachtens vorzunehmen. Herr Schwunk teilt mit, dass die FDP-Fraktion den Beschluss zur Sitzungsvorlage 197/2013/5 nicht fassen wird. Seitens der FDP möchte man die Verwaltung damit beauftragen, das gleiche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Brauerei“ erneut durchzuführen.

 

Herr Flüshöh führt aus, dass die Planungssicherheit für den Investor das gemeinsame Ziel aller Beteiligten war. Er bemängelt, dass den Entscheidungsträgern wichtige Bestandteile zum Bebauungsplanverfahren erst als Tischvorlage präsentiert werden und zitiert im weiteren einige Passagen des Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Wolter / Hoppenberg. Herr Flüshöh gibt die beanstandete bzw. ungewöhnliche Eile im Planverfahren wieder und stellt klar, dass es um die Frage geht, ob der gerügte Abwägungsmangel formal hinreichend begründet ist und damit die vorzunehmende Abwägung seitens des Plangebers im Ergebnis richtig getroffen wurde. Möglicherweise habe die unterschiedliche Definition von Einzelhandel zu den Missverständnissen geführt. Herr Flüshöh führt aus, die Situation nicht mehr einschätzen zu können. Er sperre sich nie eines Gespräches und bittet um die Meinung der anderen Fraktionen. 

 

Herr Guthier erläutert ausführlich das laufende Verfahren, indem kein Risiko besteht mit einem Bauantrag überrascht zu werden und geht auf die möglichen Konsequenzen zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ein. Er führt aus, dass das anwaltliche Schreiben nicht falsch verstanden werden darf, da inhaltlich die Verwaltung diesem nicht widerspreche. Weiter erläutert Herr Guthier die Rechtslage und teilt mit, dass man als Plangeber an diese gebunden sei und keine davon abweichenden Baugebiete definieren kann.       

 

Herr Flüshöh führt aus, dass die Verwaltung dem Rat gegenüber verantwortlich sei Lösungen zu finden und geht auf die formalen und inhaltlichen Anforderungen an einen gültigen Bebauungsplan ein.

 

Herr Weidenfeld erläutert, dass das städtebauliche Konzept eine Willenserklärung sei eine Bebauung stattfinden zu lassen. Er teilt mit, dass Verhalten der Verwaltung sowie den Standpunkt des Inverstors im Bereich der Planung nicht nachvollziehen zu können.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Mandantin (Pass Invest GbR) Gesprächsbereitschaft im anwaltlichen Schreiben signalisiert hat, befürwortet Herr Kick den Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ zu vertagen.

 

Herr Schwunk interpretiert, dass der Investor mit dem Schreiben des Anwalts, indem Verfahrens- und Abwägungsmängel gerügt werden, eventuell Zeit für weitere Gespräche gewinnen möchte. Die FDP-Fraktion werde sich diesen nicht verschließen. Er spricht sich gegen eine Vertagung der Sitzungsvorlage 197/2013/5 aus und teilt mit, dass ein ordnungsgemäßes Planverfahren fortgeführt werden muss.

 

Herr Guthier empfiehlt, das Verfahren nicht weiter öffentlich zu thematisieren, die Sitzungsvorlage zu vertagen und Gespräche mit dem Investor zu führen.

 

Herr Bürgermeister Stobbe teilt mit, dass ein gemeinsames Gespräch zwischen Verwaltung, Politik und dem Investor zur Lösung der Frage „Brauerei“ beitragen wird und spricht sich für Vertagung der Thematik auf die Sitzung des Rates am 30.01.2014 aus.

 

Herr Gießwein erwartet von der Verwaltung die erforderliche Abwägung vorzunehmen und die getroffenen Detailregelungen als Willen des Rates im Sinne des § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO zu begründen. Weiter führt er aus, dass das anwaltliche Schreiben und nicht der Rat dazu führt, dass der Bebauungsplan nicht beschlossen werden kann und sollte.

 

Herr Bürgermeister Stobbe befürwortet die Thematik zu vertagen, um die Zeit zu nutzen und die erforderliche Interessenabwägung vorzunehmen.

 

Herr Feldmann spricht sich für eine Vertagung der Sitzungsvorlage 197/2013/5. Auch Herr Bockelmann hält eine Vertagung für vernünftig und führt aus, dass seiner Ansicht nach durch das anwaltliche Schreiben keine Dringlichkeit gegeben ist. 

Herr Flüshöh beantragt die Sitzung zu unterbrechen.

 

Beschluss:

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 20:20 h bis 20:52 h unterbrochen.

 

Nach Wiederaufruf der Sitzung teilt Herr Flüshöh mit, dass eine Einigung erzielt werden konnte und die Verwaltung beauftragt wird die hinreichende Begründung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS)  zu formulieren. Zudem wird die Verwaltung beauftragt das im anwaltlichen Schreiben angebotene Gespräch mit der Mandantin Pass Invest GbR, als Eigentümerin der im Plangebiet Brauerei gelegenen Grundstücksflächen, vor der Sitzung des AUS am 14.01.2014 zu terminieren, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten und das Bebauungsplanverfahren zeitnah zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB führen zu können.

 


Beschluss:

Der in der Sitzungsvorlage 197/2013/5 dargestellte Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ wird nicht beschlossen, sondern in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung) verwiesen und die Verwaltung wird beauftragt das Gesprächsangebot vor der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.01.2014 zu realisieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X