Sitzung: 28.11.2013 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1
Vorlage: 197/2013/3
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 14.11.13 wird dem Rat der Stadt Schwelm zur Genehmigung vorgelegt:
1. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ sind um die Festsetzung „In den Mischgebieten 1-5 sind erdgeschossig gem. § 1 Abs. 7 BauNVO nur Einzelhandelsnutzungen zulässig“ zu ergänzen.
2.
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die
erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 95
“Brauerei“, einschließlich der
Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur
Sitzungsvorlage Nr. 197/2013/3) für die Dauer von zwei Wochen beschlossen.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten
Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist
abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke
114 teilweise, 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 401, 793, 794, 796,
841 teilweise, 842 teilweise, 843 teilweise, 973, 974, 975, 1034
teilweise, sowie in der Flur 20 das
Flurstück 566 teilweise.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“ die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Beschluss:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 14.11.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Für den Bebauungsplan Nr. 95 „Brauerei“
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
37 |
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dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |