Betreff
Beseitigung der Fußgängerbrücke "Ibach-Steg"
Vorlage
029/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 - 6.3
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Fußgängerbrücke über die Bahngleise zwischen dem Bahnhof und der Straßenüberführung Markgrafenstraße ist eine Kreuzungsanlage nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Zuständigkeit/Baulast der Stadt Schwelm.

 

Anlaß für diesen Bericht sind die Feststellungen im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfung durch ein Ingenieurbüro im Auftrag der TBS AöR als Dienstleister für die Stadt Schwelm, dass umfangreiche Schäden sowohl an den beiden Treppenaufgängen an der Märkischen Straße und Nordstraße als auch an dem Überbau über die Gleisanlage vorhanden sind.

Die letzte Hauptprüfung für 2008 am 1.12.2008 durch die VIP Ingenieurgesellschaft hat für die Treppenaufgänge eine Zustandsnote von 2,9 = noch ausreichender Bauwerkszustand (Note 2,5 bis 2,9) und für den Überbau eine Zustandsnote von 3,5  = ungenügender Bauwerkszustand (Note 3,5 bis 4,0) ergeben. Entsprechend dem ungenügenden Ergebnis für den Überbau haben die TBS daraufhin eine Sonderprüfung am 18.12.2008 durch die Ingenieurgesellschaft für Planen und Bauen veranlasst mit dem Ergebnis, dass die Lagerkonstruktionen noch funktionstüchtig sind aber wegen der starken Korrosion saniert werden müssen. Die genannten 3 Prüfberichte sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.    

 

Die TBS schätzen den Sanierungsaufwand für die Stadt auf insgesamt ca. 420.000 €, davon entfallen auf die Treppenaufgänge ca. 240.000 € und auf den Überbau ca.180.000 €.

 

Angesichts dieses Finanzvolumens hat die Verwaltung Anfang Februar 2009 alternativ zu einer Brückensanierung auch eine Beseitigung der Fußgängerbrücke in Erwägung gezogen, weil die Bedeutung der Brücke für die Fußgänger sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte geändert hat. Früher gab es nördlich der Bahnstrecke viele größere Firmen wie z.B. Schwelmer Eisenwerk und Gerdes und die Arbeitnehmer sind damals meistens noch zu Fuß zur Arbeit gegangen. 

Daher wurde eine Zählung der Fußgänger über den Ibach-Steg veranlasst. Die Zählung ist an 2 Tagen im April 2009 bei sonnigem und trockenen Wetter jeweils in der Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr erfolgt. An beiden Tagen wurden 326 bzw. 331 Fußgänger gezählt. Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich bei diesen Fußgängern überwiegend um Besucher des Fitnesscenter und der Fortbildungseinrichtung an der Nordstraße/Ecke Loher Straße. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Ibach-Steg bei Winterwetter über Wochen komplett durch die TBS gesperrt wird. Um weitere Schäden zu vermeiden, wird schon seit Jahren kein Salz mehr aufgebracht; obwohl insbesondere auf dem Überbau die Eisbildung besonders früh eintritt. Deshalb erfolgt auch schon sehr frühzeitig eine Brückensperrung.

 

Die Verwaltung hat daher entschieden, die Fußgängerbrücke nicht mehr aufwändig zu sanieren sondern zu beseitigen.  Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2010/2011 ist daher im Produkt 12.01.01.522110 (An TBS f. d. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) für das Jahr 2011 ein Ansatz von 100.000 € enthalten für die Beseitigung des Ibach-Steges.

Da es sich um eine Kreuzungsanlage handelt, hat sich die Deutsche Bahn als anderer Kreuzungs-beteiligter nach § 14 a EKrG mit 50 % an den Beseitigungskosten zu beteiligen. Daher ist in der Einnahme beim Produkt 12.01.01.448700 (Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen von privaten Unternehmen)  ebenfalls für 2011 ein Ansatz von 50.000 € enthalten.

 

Die Beseitigung der Kreuzungsanlage „Ibach-Steg“ und damit rechtlich die Liquidierung des Kreuzungs-Rechtsverhältnisses ist nach § 14 a EKrG möglich, wenn einer der beiden Verkehrswege entweder durch Einziehung der öffentlichen Straße oder durch dauernde Betriebseinstellung des Schienenweges wegfällt. Im vorliegenden Fall der Einziehung der Straße (Brücke) hat die Stadt intern den § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu beachten, d.h. durch die Einziehung (oder umgangssprachlich Entwidmung) verliert eine Straße (Brücke) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Voraussetzung hierfür ist, dass die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Grundsätzlich hat dies in einem vorgeschriebenen förmlichen Verfahren zu erfolgen analog in etwa einer Widmung, d.h. in Schwelm Einholung Ratsbeschluss; Bekanntmachung über Absicht der Einziehung, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben; im Falle von Einwendungen erneute Einholung Ratsbeschluss; frühestens 3 Monate danach endgültige Bekanntmachung. In unerheblichen Fällen kann laut Rechtsvorschrift auch  - wie im Falle einer Widmung- von einer Fiktion der Einziehung ausgegangen werden. Die Verwaltung ist nach Prüfung der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall (nur Brückenbauwerk, keine flächenmäßige Einziehung einer Straße oder Weg) eine Einziehungs-Fiktion zum Zeitpunkt der Beseitigung des Ibach-Steges vorliegt.

 

Der Deutschen Bahn ist mit Schreiben vom 20.1.2010 die Beseitigung der Kreuzungsanlage und ein Hinweis zur Einplanung ihres hälftigen Kostenanteils mitgeteilt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zwischen der Stadt Schwelm und der Deutschen Bahn hierüber noch eine schriftliche Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. Die Verwaltung wird vorher dem Ausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

 

Der Ausschuss wird gebeten, von der beabsichtigten Beseitigung der Fußgängerbrücke „Ibach-Steg“ im Jahre 2011 Kenntnis zu nehmen.

Vor Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG wird die Verwaltung dem Ausschuss eine Beschlussvorlage vorlegen.

 

 

 

 


Prüfbericht 2008 H nach DIN 1076 vom 1.12.2008 der VIP Ingenieurgesellschaft f. d. Überbau  (5 Seiten)

Prüfbericht 2008 H nach DIN 1076 vom 1.12.2008 der VIP Ingenieurgesellschaft f. d.

Treppenanlage (4 Seiten)

Prüfbericht Sonderprüfung des Überbaus vom 18.12.2008 der Ingenieurgesellschaft Planen und Bauen (4 Seiten)