Betreff
Beratung Haushaltssicherungskonzept a) Kenntnisnahme der Anlage 2 zu Sitzungsvorlage 017/2010 (Umsetzungsstand bisheriges HSK) b) Beratung über die Anlage 3 zu Sitzungsvorlage 017/2010 (Tabellarische Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen) Teil 1 - Im Haushaltsplan enthaltene Maßnahmen Teil 2 - Freiwillige Produkte/Weitere (verdeckte) freiwillige Leistungen Teil 3 - Mögliche Standardreduzierungen
Vorlage
022/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 - 6.3
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 21.1.2010 zur Sitzungsvorlage 017/2010 hat der Rat den Entwurf des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzepts 2010 und Folgejahre zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

.

Beigefügt sind die im Tagesordnungspunkt genannten Anlagen 2 und 3 (zu Sitzungsvorlage Nr. 017/2010). In kursiver Schrift sind weitere Erläuterungen zu den einzelnen Ausgabepositionen beigefügt.

Im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung sind aus diesen Anlagen die nachfolgend dargestellten Ansätze zu beraten.

 

Wegen der geänderten Systematik der Beratung ist es erforderlich, dass der Ausschuss zu den in Anlage 3, Teil 1 und 2  dargestellten Ausgaben ein ausdrückliches Votum zur Ansatzbildung ausspricht; eine abschießende Beratung soll dann in Hauptausschuss und Rat erfolgen.

 

 

Anlage 2

In der Übersicht ist der Fachbereich 5/6 bzw. AUS nicht erwähnt.  

 

 

 

 

Anlage 3

Teil 1                            Kürzung freiwilliger Zuschüsse

 

02.01.01.531700                        Zuschuss Tierheim Unterbringung Fundtiere      (2009 =      500  €)    

Aufgrund einer im Jahr 1964 geschlossenen und im Jahr 2005 fortgeschriebenen Vereinbarung ist der Kreistierschutzverband verpflichtet, Fundtiere sowie ordnungsbehördlich sichergestellte Hunde aus der Stadt Schwelm ohne weitere Kostenverpflichtung der Stadt  aufzunehmen. Im Gegenzug gewährt die Stadt Schwelm den im Ansatz dargestellten Futterkostenzuschuss. Die Stadt hat somit eine ordnungsbehördliche Aufgabe auf Dritte übertragen; im Falle einer Aufkündigung der Vereinbarung wäre eine anderweitige Regelung zur Verwahrung oder Unterbringung zu treffen, die ebenfalls Kosten auslösen würde.

 

 

13.01.05.531700 Zuschuss Kleintierzucht (2009 =     250 €)   
Bei der Förderung der Kleintierzucht durch die Stadt handelt es sich um ergänzende Zuwendungen zur Landesförderung (Imkerverein, Rassegeflügelzuchtverein, Rassekaninchenzuchtverein W387 und W301 sowie Taubenverein je 50,00 €).

                       

 

02.01.08.531800                        Löschzüge u. Musikzug Feuerwehr             (2009 =  4.300 €)   

Von dem angesetzten Betrag sollen ca. 250 € für die Ehrenabteilung verwandt werden ( Transport zur jährlichen Gemeinschaftsveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes in Sprockhövel) sowie weitere ca. 360 € als Zuschuss zur Förderung der Kameradschaftspflege ( 1,50 € pro Wehrmitglied welche i.d.R. für einen Ausflug verwendet werden). Ein Betrag von 1020 € p.a. ist  für den Musikzug vorgesehen  (Ersatzbeschaffung von Instrumenten, Noten und dergl.). Der Ansatz dient im Übrigen dazu, die Versorgung der Einsatzkräfte bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sicherzustellen (ca. 1000 €) und deckt weiterhin die Kosten der Jahresdienstbesprechung, der Kommandositzungen und ggf. der Kreisdienstbesprechung (ca. 1.500 €).

 

 

 

Teil 2                         Weitere [verdeckte] freiwillige Leistungen

 

02.01.08.542100                        Aufwendungen für ehrenamtliche u. sonstige              2010 = 30.900 €   

                        Tätigkeit                 2011 = 31.850 €   

Der Ansatz deckt die Pauschalen für Funktionsträger der Feuerwehr (7.500 €), die Beiträge zur Unfallkasse NW (rd. 21.500 €) sowie Beiträge zum GVV (750 €). Die erstgenannte Zahlung erfolgt auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 FSHG. Nach dieser Vorschrift können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, an Stelle eines Auslagenersatzes nach Abs. 5 S. 1 der Vorschrift eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Die Versicherungsbeiträge decken die Haftungsverpflichtungen der Gemeinde ab.

 

 

02.01.08.542110                        Aufwendungen für ehrenamtliche Feuerwehr-            2010 = 30.000 €

                        leute                       2011 = 30.000 €

Es handelt sich um die für den Einsatzdienst gewährten Entschädigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Die Höhe des Entschädigungsbetrages wurde seit geraumer Zeit nicht verändert. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit der Wehrführung eine Neuregelung der Aufwandsentschädigung. In diesem Zusammenhang sollen auch die Aspekte der Förderung des Ehrenamtes und der Erhaltung des Mitgliederbestandes der Einsatzabteilungen und der Gewinnung neuer Wehrmitglieder berücksichtigt werden.

  

 

02.01.08.549900                        Übrige weitere sonstige Aufwendungen aus                         2010 =   1.750 €

                        laufender Verwaltungstätigkeit                       2011 =   1.750 €

Mitgliedsbeiträge an  den Kreisfeuerwehrverband. Die Kosten der Mitgliedschaft in Interessenvertretungen und Verbänden gehören nach Auffassung der Verwaltung zum Aufwand für die Unterhaltung einer Feuerwehr im Sinne des § 1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG NW). Die hier dargestellten Beträge erscheinen angemessen.    

 

 

 

 

Teil 3                         Mögliche Standardreduzierung

 

Zu den Möglichkeiten der Reduzierung von Standards bei der Erbringung pflichtiger Verwaltungsaufgaben werden noch folgende Erläuterungen gegeben; einzelne Ausführungen sind bereits  in der Sitzungsvorlage 019/2009 zu den Etatberatungen des AUS  im Jahr 2009 („Konsolidierung des städtischen Haushalts durch produktorientierte Steuerung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2013“) enthalten. Eine systematische Darstellung wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt  erfolgen:

 

Produkt 02.01.01 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung)

 

Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich im wesentlichen durch den Personaleinsatz insbesondere im Außendienst bzw. die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen. Mit Verw.-Vorlage 194/2009 wurden u.a. die Ausweitung  ordnungsbehördlicher Maßnahmen gegenüber Störungen in einzelnen Stadtbezirken bzw. durch einzelne Personengruppen erörtert.

 

 

Produkt 02.01.02 ( Gewerbewesen)

 

Eine Standardbestimmung quasi durch übergeordnetes Recht erfolgt durch die zum Jahresende 2009 erfolgte Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU_DLR) in Deutsches Recht (u.a. 4. VwVfÄndG). Durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion (§ 42 a VwVfG NRW; grunds.  3 Monate, jedoch faktische Verkürzung um 1 Monat  durch Bekanntgabefiktion) werden zumindest mittelbar Bearbeitungszeiten zur Prüfung und ggf. Ablehnung z.B. eines Antrages im Bereich genehmigungspflichtiges Gewerbe vorgegeben. Die in das deutsche Verwaltungskostenrecht übergeleitete Norm führt im Gegenzug aber auch dazu, dass der wirtschaftliche Vorteil einer erteilten Genehmigung für den Antragsteller z.B. bei Marktfestsetzungen oder Gaststättenerlaubnissen bzw. vorübergehenden Gestattungen bei der Gebührenbemessung nicht mehr berücksichtigt werden darf (Art. 13 Abs.2 S. 2 EU-DLR, §§ 3 Abs. 2, 9 Abs. 1 S. 2 GebG NRW), sodass im Produkt  02.01.02.431100  nicht unerhebliche Einnahmeausfälle erwartet werden.

 

 

 

Produkt 02.01.05 (Bürgerservice)

 

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wurden zuletzt im Jahr 2009 im Zusammenhang mit einer erwogenen Schließung der Einrichtung an Samstagen diskutiert .Bei einer Auswertung der Publikumsnachfrage im Jahr 2009 lag die Auslastung bei 14 – 20 Serviceleistungen pro Stunde, die Wartezeit bei ca. 5 Minuten. Längere Bearbeitungszeiten pro Einzelfall  und damit längere Wartezeiten insgesamt werden für 2010 bereits mit der Einführung des neuen Personalausweises („digitalisierter Fingerabdruck“) erwartet. Nach Neuorganisation von „Schnittstellen“  mit  der Führerscheinstelle bzw. der Ausländerbehörde  der Kreisverwaltung  ist vorgesehen, bisher im Bürgerbüro für die Kreisverwaltung erbrachte „Dienstleistungen“ dorthin zurückzugeben. Die hier erreichte Zeitersparnis wird jedoch den vorbeschriebenen Mehraufwand nicht auffangen können.

.

 

 

Produkt 02.01.06 (Personenstandswesen)

 

Aus Vw-Nr. 19/2009. „Zielsetzung: Angebot flexibler Trauzeiten unter Beachtung verwaltungsökonomischer Grundsätze, Gestaltungsspielräume durch ergänzende Angebote zur Gestaltung von Trauzeremonien...“.

 

 

Produkt 12.01.01 (Gemeindestraßen, -wege, -plätze)

 

12.01.01.522117                        An TBS f. Unterhaltung  Straßenbegleitgrün                       2010 = 212.000 €

                                                    2011 = 212.000 €

Im Nachgang zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Jahr 2007 (sh. VwV Nr. 112/09 vom 25.05.2009) hat der Fachbereich weitere Untersuchungen zu den angenommenen Einsparmöglichkeiten u.a. durch Reduzierung von Pflegestandards vorgenommen. Im hiesigen Zuständigkeitsbereich ist vorrangig die Aufgabe ‚Pflege des Straßenbegleitgrüns’ betroffen. Der damalige Behördenleiter hat in der Sitzung des AUS vom 3.6.2009 angekündigt, im Jahr 2010 organisatorische und personelle Strukturen zur Durchführung von Qualitätskontrollen hinsichtlich der eingesetzten finanziellen Ressourcen aufzubauen.

In Abstimmung mit der zuständigen Verwaltungsabteilung erstellt TBS ein  Kataster der Straßenbäume und ein Leistungsverzeichnis für die regelmäßig erbrachten Grünpflegearbeiten . Anhand der genauen Flächenzuordnung werden auch Leistungserbringungen für Dritte, beispielsweise Landesbehörden  genauer definiert. Darüber hinaus ergeben sich -wenn auch ohne Einspareffekt für den Gesamthaushalt- neue Zuordnungen innerhalb einzelner Produkte des städtischen Haushalts. Als erstes Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass der vorstehende Etatansatz zu einem wesentlichen Teil Personal- und Fahrzeugkosten der TBS enthält. 

Tatsächliche Einspareffekte werden daher nicht bereits durch Standardreduzierungen sondern erst durch Neuregelung des Erstattungsverfahrens gegenüber TBS eintreten. Entsprechende Abstimmungen sind eingeleitet.

 


 

 


Anlagen:

Sitzungsvorlage Nr. 017/2010 mit den Anl. 2

(Umsetzungsstand bisheriges HSK) und 3

(Tabellarische Ãœbersicht der Konsolidierungs-

maßnahmen)  

(insg. 12 Seiten)