Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 21.1.2010 zur Sitzungsvorlage 017/2010 hat der Rat den Entwurf des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzepts 2010 und Folgejahre zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
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Beigefügt sind die im Tagesordnungspunkt genannten Anlagen 2 und 3 (zu Sitzungsvorlage Nr. 017/2010). In kursiver Schrift sind weitere Erläuterungen zu den einzelnen Ausgabepositionen beigefügt.
Im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung sind aus
diesen Anlagen die nachfolgend dargestellten Ansätze zu beraten.
Wegen der geänderten Systematik der Beratung ist es
erforderlich, dass der Ausschuss zu den in Anlage 3, Teil 1 und 2 dargestellten Ausgaben ein ausdrückliches
Votum zur Ansatzbildung ausspricht; eine abschießende Beratung soll dann in Hauptausschuss
und Rat erfolgen.
Anlage 2
In der Ãœbersicht ist der Fachbereich 5/6 bzw. AUS nicht erwähnt. Â
Anlage 3
Teil 1                          Kürzung freiwilliger Zuschüsse
02.01.01.531700                       Zuschuss Tierheim Unterbringung Fundtiere     (2009 =     500 €)   Â
Aufgrund einer im Jahr 1964 geschlossenen und im Jahr 2005 fortgeschriebenen Vereinbarung ist der Kreistierschutzverband verpflichtet, Fundtiere sowie ordnungsbehördlich sichergestellte Hunde aus der Stadt Schwelm ohne weitere Kostenverpflichtung der Stadt aufzunehmen. Im Gegenzug gewährt die Stadt Schwelm den im Ansatz dargestellten Futterkostenzuschuss. Die Stadt hat somit eine ordnungsbehördliche Aufgabe auf Dritte übertragen; im Falle einer Aufkündigung der Vereinbarung wäre eine anderweitige Regelung zur Verwahrung oder Unterbringung zu treffen, die ebenfalls Kosten auslösen würde.
13.01.05.531700 Zuschuss Kleintierzucht (2009
=    250 €)  Â
Bei der Förderung der Kleintierzucht durch die Stadt handelt es sich um
ergänzende Zuwendungen zur Landesförderung (Imkerverein,
Rassegeflügelzuchtverein, Rassekaninchenzuchtverein W387 und W301 sowie
Taubenverein je 50,00 €).
                      Â
02.01.08.531800                       Löschzüge u. Musikzug Feuerwehr            (2009 = 4.300 €)  Â
Von dem angesetzten Betrag sollen ca. 250 € für die Ehrenabteilung verwandt werden ( Transport zur jährlichen Gemeinschaftsveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes in Sprockhövel) sowie weitere ca. 360 € als Zuschuss zur Förderung der Kameradschaftspflege ( 1,50 € pro Wehrmitglied welche i.d.R. für einen Ausflug verwendet werden). Ein Betrag von 1020 € p.a. ist für den Musikzug vorgesehen (Ersatzbeschaffung von Instrumenten, Noten und dergl.). Der Ansatz dient im Übrigen dazu, die Versorgung der Einsatzkräfte bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sicherzustellen (ca. 1000 €) und deckt weiterhin die Kosten der Jahresdienstbesprechung, der Kommandositzungen und ggf. der Kreisdienstbesprechung (ca. 1.500 €).
Teil 2 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Weitere [verdeckte]
freiwillige Leistungen
02.01.08.542100                       Aufwendungen für ehrenamtliche u. sonstige            2010 = 30.900 €  Â
                       Tätigkeit               2011 = 31.850 €  Â
Der Ansatz deckt die Pauschalen für Funktionsträger der Feuerwehr (7.500 €), die Beiträge zur Unfallkasse NW (rd. 21.500 €) sowie Beiträge zum GVV (750 €). Die erstgenannte Zahlung erfolgt auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 FSHG. Nach dieser Vorschrift können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, an Stelle eines Auslagenersatzes nach Abs. 5 S. 1 der Vorschrift eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde erhalten. Die Versicherungsbeiträge decken die Haftungsverpflichtungen der Gemeinde ab.
02.01.08.542110                       Aufwendungen für ehrenamtliche Feuerwehr-          2010 = 30.000 €
                       leute                     2011 = 30.000 €
Es handelt sich um
die für den Einsatzdienst gewährten Entschädigungen an Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr. Die Höhe des Entschädigungsbetrages wurde seit geraumer
Zeit nicht verändert. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit der Wehrführung eine
Neuregelung der Aufwandsentschädigung. In diesem Zusammenhang sollen auch die
Aspekte der Förderung des Ehrenamtes und der Erhaltung des Mitgliederbestandes
der Einsatzabteilungen und der Gewinnung neuer Wehrmitglieder berücksichtigt
werden.
 Â
02.01.08.549900                       Übrige weitere sonstige Aufwendungen aus                       2010 =  1.750 €
                       laufender Verwaltungstätigkeit                     2011 =  1.750 €
Mitgliedsbeiträge anÂ
den Kreisfeuerwehrverband. Die Kosten der Mitgliedschaft in
Interessenvertretungen und Verbänden gehören nach Auffassung der Verwaltung zum
Aufwand für die Unterhaltung einer Feuerwehr im Sinne des § 1
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG NW). Die hier dargestellten Beträge
erscheinen angemessen.   Â
Teil 3                        Mögliche
Standardreduzierung
Zu den Möglichkeiten
der Reduzierung von Standards bei der Erbringung pflichtiger
Verwaltungsaufgaben werden noch folgende Erläuterungen gegeben; einzelne
Ausführungen sind bereits in der
Sitzungsvorlage 019/2009 zu den Etatberatungen des AUS im Jahr 2009 („Konsolidierung des
städtischen Haushalts durch produktorientierte Steuerung in den Haushaltsjahren
2009 bis 2013“) enthalten. Eine systematische Darstellung wird voraussichtlich
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen:
Produkt
02.01.01 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung)
Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich im wesentlichen durch
den Personaleinsatz insbesondere im Außendienst bzw. die Inanspruchnahme
externer Dienstleistungen. Mit Verw.-Vorlage 194/2009 wurden u.a. die
Ausweitung ordnungsbehördlicher
Maßnahmen gegenüber Störungen in einzelnen Stadtbezirken bzw. durch einzelne
Personengruppen erörtert.
Produkt
02.01.02 ( Gewerbewesen)
Eine Standardbestimmung quasi durch übergeordnetes Recht erfolgt durch die zum Jahresende 2009 erfolgte Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU_DLR) in Deutsches Recht (u.a. 4. VwVfÄndG). Durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion (§ 42 a VwVfG NRW; grunds. 3 Monate, jedoch faktische Verkürzung um 1 Monat durch Bekanntgabefiktion) werden zumindest mittelbar Bearbeitungszeiten zur Prüfung und ggf. Ablehnung z.B. eines Antrages im Bereich genehmigungspflichtiges Gewerbe vorgegeben. Die in das deutsche Verwaltungskostenrecht übergeleitete Norm führt im Gegenzug aber auch dazu, dass der wirtschaftliche Vorteil einer erteilten Genehmigung für den Antragsteller z.B. bei Marktfestsetzungen oder Gaststättenerlaubnissen bzw. vorübergehenden Gestattungen bei der Gebührenbemessung nicht mehr berücksichtigt werden darf (Art. 13 Abs.2 S. 2 EU-DLR, §§ 3 Abs. 2, 9 Abs. 1 S. 2 GebG NRW), sodass im Produkt 02.01.02.431100 nicht unerhebliche Einnahmeausfälle erwartet werden.
Produkt
02.01.05 (Bürgerservice)
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wurden
zuletzt im Jahr 2009 im Zusammenhang mit einer erwogenen Schließung der
Einrichtung an Samstagen diskutiert .Bei einer Auswertung der
Publikumsnachfrage im Jahr 2009 lag die Auslastung bei 14 – 20
Serviceleistungen pro Stunde, die Wartezeit bei ca. 5 Minuten. Längere
Bearbeitungszeiten pro Einzelfall und
damit längere Wartezeiten insgesamt werden für 2010 bereits mit der Einführung
des neuen Personalausweises („digitalisierter Fingerabdruck“) erwartet. Nach
Neuorganisation von „Schnittstellen“Â
mit der Führerscheinstelle bzw.
der Ausländerbehörde der
Kreisverwaltung  ist vorgesehen, bisher
im Bürgerbüro für die Kreisverwaltung erbrachte „Dienstleistungen“ dorthin
zurückzugeben. Die hier erreichte Zeitersparnis wird jedoch den
vorbeschriebenen Mehraufwand nicht auffangen können.
.
Produkt 02.01.06
(Personenstandswesen)
Aus Vw-Nr. 19/2009. „Zielsetzung: Angebot flexibler
Trauzeiten unter Beachtung verwaltungsökonomischer Grundsätze,
Gestaltungsspielräume durch ergänzende Angebote zur Gestaltung von
Trauzeremonien...“.
Produkt
12.01.01 (Gemeindestraßen, -wege, -plätze)
12.01.01.522117                       An TBS f. Unterhaltung Straßenbegleitgrün                     2010 = 212.000 €
                                                 2011 = 212.000 €
Im Nachgang zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Jahr 2007 (sh. VwV Nr. 112/09 vom 25.05.2009) hat der Fachbereich weitere Untersuchungen zu den angenommenen Einsparmöglichkeiten u.a. durch Reduzierung von Pflegestandards vorgenommen. Im hiesigen Zuständigkeitsbereich ist vorrangig die Aufgabe ‚Pflege des Straßenbegleitgrüns’ betroffen. Der damalige Behördenleiter hat in der Sitzung des AUS vom 3.6.2009 angekündigt, im Jahr 2010 organisatorische und personelle Strukturen zur Durchführung von Qualitätskontrollen hinsichtlich der eingesetzten finanziellen Ressourcen aufzubauen.
In
Abstimmung mit der zuständigen Verwaltungsabteilung erstellt TBS ein Kataster der Straßenbäume und ein
Leistungsverzeichnis für die regelmäßig erbrachten Grünpflegearbeiten . Anhand
der genauen Flächenzuordnung werden auch Leistungserbringungen für Dritte,
beispielsweise Landesbehörden genauer
definiert. Darüber hinaus ergeben sich -wenn auch ohne Einspareffekt für den
Gesamthaushalt- neue Zuordnungen innerhalb einzelner Produkte des städtischen
Haushalts. Als erstes Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass der
vorstehende Etatansatz zu einem wesentlichen Teil Personal- und Fahrzeugkosten
der TBS enthält.Â
Tatsächliche
Einspareffekte werden daher nicht bereits durch Standardreduzierungen sondern
erst durch Neuregelung des Erstattungsverfahrens gegenüber TBS eintreten.
Entsprechende Abstimmungen sind eingeleitet.
Anlagen:
Sitzungsvorlage Nr. 017/2010 mit den Anl. 2
(Umsetzungsstand bisheriges HSK) und 3
(Tabellarische Ãœbersicht der Konsolidierungs-
maßnahmen) Â
(insg. 12 Seiten)