Sachverhalt:
Für diese Beratungen kann die Verwaltung nach ihrem bisherigen Kenntnisstand folgende Informationen gegeben:
1.
Im Hinblick auf das
Zusammenwirken von Grundstückseigentümern/ Erbbauberechtigten, Händlern,
Gewerbetreibenden und Dienstleistern wird im Antrag auch die Immobilien- und
Standortgemeinschaft (ISG) - eine neue Form des Public Private Partnership
- angesprochen. Grundlage hierfür ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über
Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) vom 10.06.2008 – Fundstelle:
GV NRW v. 20.06.2008, S. 231-.
a)
Unter einer ISG ist ein
Zusammenschluss des vorbezeichneten Personenkreises (bspw. als eingetragener
Verein) zu verstehen, der in privater Verantwortung und durch eigenes
finanzielles Engagement in einem räumlich abgegrenzten Gebiet Maßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität in der Gemeinde durchführt. Dies können sein:
Die
Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Verbesserungen der Sauberkeit und
Sicherheit, baulich-gestalterische Verbesserungen durch gemeinsame
Werbekonzepte, bauliche Maßnahmen an Gebäuden, Leerstandsmanagement,
Einrichtung von Sitzgelegenheiten und Ruhezonen, Stärkung der lokalen Identität
usw.
Die
Maßnahmen müssen mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde in Einklang stehen
und sind folglich mit der Gemeinde abzustimmen.
Modalitäten
wie räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept
sind auf einen entsprechenden Antrag der ISG an die Gemeinde von dieser in
einer Satzung zu regeln. Um Vorhaben auf einen recht breiten Konsens
stellen zu können, muss zu diesem Satzungsbegehren dann eine Zustimmungsquote
von 75 % der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten eingeholt werden
(Sperrminorität von mehr als 25%).
Wesentlicher
Bestandteil der Satzung ist die Abgaberegelung. Auf der Grundlage des
Finanzierungskonzeptes werden die notwendigen Ausgaben von der Gemeinde im
Rahmen eines förmlichen Abgabeverfahrens erhoben.
Der
Anteil zur Abgeltung des gemeindlichen Aufwandes darf mit bis zu 3% des
Finanzrahmens in der Satzung festgelegt werden.
Um
das Instrument der ISG „anzuschieben“ sind bis 2006 ausgewählte Modellvorhaben
mit Landesmitteln gefördert worden.
b)
Nach einer ersten
Prüfung hinsichtlich der Akquirierung von Fördermitteln des Bundes, des Landes
und der EU könnten u. a. folgende Programme in Frage kommen:
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Hinweis:
Auf
der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen
sind unter dem Pfad „Stadtentwicklung ¨ Förderung und Instrumente“ nähere Informationen
enthalten.
o „Ab
in die Mitte“
„Die wesentliche Zielsetzung der City-Offensive NRW besteht darin, die
Zentren als Orte des Handels, der Kunst, Kultur und Freizeit, des Wohnen und
Arbeitens stärker und dauerhaft im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu
verankern“.
o „Stadt
macht Platz – NRW macht Plätze“
Plätze als
Anziehungspunkte des öffentlichen Raumes. Als lebendige Zentren von Begegnung
und Auseinandersetzung sollen sie für Urbanität und Weltoffenheit stehen. Der
Wettbewerb „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ eröffnet den Gemeinden die
Gelegenheit, ihren Plätzen ein neues Gesicht und Funktionen zu verleihen.
Prämierte Projekte im Rahmen dieser Wettbewerbsserie werden bei der Umsetzung
unterstützt.
o „StandortInnenstadt NRW“
Es handelt sich um einen Ideenwettbewerb im Rahmen des EU-NRW Programms
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2012 (EFRE) mit dem
Ziel Innenstädte zu erhalten, attraktiver zu gestalten und qualitativ
aufzuwerten. Hier wäre möglicherweise auch eine Zusammenarbeit mit einer ISG
denkbar.
o „FöRi Stadterneuerung“
Es handelt sich hier um das „altbekannte“ Instrument der Landesförderung.
Für die Stadt Schwelm gilt in 2009/2010 ein erhöhter Fördersatz von 80%
wegen der angeschlagenen finanziellen Leistungsfähigkeit.
Als wesentliches Merkmal ist die Verpflichtung zur Aufstellung integrierter Handlungskonzepte (Planungs-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte) zu nennen.
Ziel dabei ist es, die verschiedenen Fördermaßnahmen der Stadterneuerung bzw. Stadtentwicklung und ggf. andere öffentl. Fördermaßnahmen in einem transparenten Gesamtkonzept zu bündeln (z.B. städtebauliche, soziale, arbeitsmarktpolitische, kulturelle, sportliche Maßnahmen) und somit effektiver zu machen. Die Städtebauförderung setzt außerdem auf eine verstärkte Aktivierung privater Potentiale.
In der Vergangenheit hat die Stadt Schwelm bereits erhebliche
Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen. Hier einige Beispiele:
- Verkehrsberuhigter Umbau Innenstadt mit den Bauabschnitten I. bis III.
- Stadtmarketingkonzept unter finanzieller Beteilung Privater (30%)
- Einrichtung von Radwegen
- Umbau von Bushaltestellen
- Städtebaulicher Rahmenplan zur Aufwertung und städtebaulichen Einbindung des Bahnhofes (Maßnahmen, die daraus entwickelt und realisiert werden, können mit Städtebauförderungsmitteln gefördert werden)
- Sanierung Haus Martfeld mit Gastronomie
Darüber hinaus wurde 2005 auch schon eine Machbarkeitsstudie für den Parkplatz Wilhelmstraße erstellt und in den parlamentarischen Gremien vorgestellt. Gemäß Ratsbeschluss vom 02.11.2006 sollte die Planung „Einzelhandelsstandort aber nicht weiter verfolgt werden (Sh. auch Vorlage der Verwaltung Nr. 149/2006).
Die Prüfung, ob
tatsächlich Fördermittel in Anspruch genommen werden können, wird erst bei Benennung konkreter
Projekte/Maßnahmen möglich sein, und zwar in enger Abstimmung mit den beteiligten
Stellen in der Verwaltung, der GSWS und den zuständigen Stellen bei der
Bezirksregierung Arnsberg. Eine Voraussetzung für die Akquirierung von
Fördermitteln dürfte in jedem Fall die Darlegung eines Gesamtkonzeptes sein.
Maßnahmen
unter Beteiligung der Gemeinde erfordern in der Regel auch eine finanzielle
Beteiligung der Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm hat mit Schreiben vom 24.11.2009 den beigefügten Antrag gestellt. Wegen der Vorlaufzeit bei der Erstellung der Sitzungsunterlagen konnte der Antrag bei der Aufstellung der Tagesordnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Er wird daher zunächst zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit nicht einschätzbar.
CDU-Antrag vom 24.11.2009