Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.11.2009 zur Steigerung der Attraktivität der Schwelmer Innenstadt
Vorlage
223/2009
Aktenzeichen
FB 6.3
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Für diese Beratungen kann die Verwaltung nach ihrem bisherigen Kenntnisstand folgende Informationen gegeben:

 

1.      Im Hinblick auf das Zusammenwirken von Grundstückseigentümern/ Erbbauberechtigten, Händlern, Gewerbetreibenden und Dienstleistern wird im Antrag auch die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) - eine neue Form des Public Private Partnership - angesprochen. Grundlage hierfür ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) vom 10.06.2008 – Fundstelle: GV NRW v. 20.06.2008, S. 231-.

a)     Unter einer ISG ist ein Zusammenschluss des vorbezeichneten Personenkreises (bspw. als eingetragener Verein) zu verstehen, der in privater Verantwortung und durch eigenes finanzielles Engagement in einem räumlich abgegrenzten Gebiet Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität in der Gemeinde durchführt. Dies können sein:

Die Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Verbesserungen der Sauberkeit und Sicherheit, baulich-gestalterische Verbesserungen durch gemeinsame Werbekonzepte, bauliche Maßnahmen an Gebäuden, Leerstandsmanagement, Einrichtung von Sitzgelegenheiten und Ruhezonen, Stärkung der lokalen Identität usw.

Die Maßnahmen müssen mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde in Einklang stehen und sind folglich mit der Gemeinde abzustimmen.

 

Modalitäten wie räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sind auf einen entsprechenden Antrag der ISG an die Gemeinde von dieser in einer Satzung zu regeln. Um Vorhaben auf einen recht breiten Konsens stellen zu können, muss zu diesem Satzungsbegehren dann eine Zustimmungsquote von 75 % der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten eingeholt werden (Sperrminorität von mehr als 25%).

Wesentlicher Bestandteil der Satzung ist die Abgaberegelung. Auf der Grundlage des Finanzierungskonzeptes werden die notwendigen Ausgaben von der Gemeinde im Rahmen eines förmlichen Abgabeverfahrens erhoben.

Der Anteil zur Abgeltung des gemeindlichen Aufwandes darf mit bis zu 3% des Finanzrahmens in der Satzung festgelegt werden.

 

Um das Instrument der ISG „anzuschieben“ sind bis 2006 ausgewählte Modellvorhaben mit Landesmitteln gefördert worden.

 

 

b)     Nach einer ersten Prüfung hinsichtlich der Akquirierung von Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU könnten u. a. folgende Programme in Frage kommen:

 

Hinweis:

Auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes

Nordrhein-Westfalen sind unter dem Pfad „Stadtentwicklung ¨ Förderung und Instrumente“ nähere Informationen enthalten.

 

o       „Ab in die Mitte“

„Die wesentliche Zielsetzung der City-Offensive NRW besteht darin, die Zentren als Orte des Handels, der Kunst, Kultur und Freizeit, des Wohnen und Arbeitens stärker und dauerhaft im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern“.

 

o       „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“

Plätze als Anziehungspunkte des öffentlichen Raumes. Als lebendige Zentren von Begegnung und Auseinandersetzung sollen sie für Urbanität und Weltoffenheit stehen. Der Wettbewerb „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ eröffnet den Gemeinden die Gelegenheit, ihren Plätzen ein neues Gesicht und Funktionen zu verleihen. Prämierte Projekte im Rahmen dieser Wettbewerbsserie werden bei der Umsetzung unterstützt.

o       „StandortInnenstadt NRW“

Es handelt sich um einen Ideenwettbewerb im Rahmen des EU-NRW Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2012 (EFRE) mit dem Ziel Innenstädte zu erhalten, attraktiver zu gestalten und qualitativ aufzuwerten. Hier wäre möglicherweise auch eine Zusammenarbeit mit einer ISG denkbar.

 

o       „FöRi Stadterneuerung“

Es handelt sich hier um das „altbekannte“ Instrument der Landesförderung.

Für die Stadt Schwelm gilt in 2009/2010 ein erhöhter Fördersatz von 80% wegen der angeschlagenen finanziellen Leistungsfähigkeit.

Als wesentliches Merkmal ist die Verpflichtung zur Aufstellung integrierter Handlungskonzepte (Planungs-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte) zu nennen.

Ziel dabei ist es, die verschiedenen Fördermaßnahmen  der Stadterneuerung bzw. Stadtentwicklung und ggf. andere öffentl. Fördermaßnahmen in einem transparenten Gesamtkonzept zu bündeln (z.B. städtebauliche, soziale, arbeitsmarktpolitische, kulturelle, sportliche Maßnahmen) und somit effektiver zu machen. Die Städtebauförderung setzt außerdem auf eine verstärkte Aktivierung privater Potentiale.

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Schwelm bereits erhebliche Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen. Hier einige Beispiele:

      • Verkehrsberuhigter Umbau Innenstadt mit den Bauabschnitten I. bis III.
      • Stadtmarketingkonzept unter finanzieller Beteilung Privater (30%)
      • Einrichtung von Radwegen
      • Umbau von Bushaltestellen
      • Städtebaulicher Rahmenplan zur Aufwertung und städtebaulichen Einbindung des Bahnhofes (Maßnahmen, die daraus entwickelt und realisiert werden, können mit Städtebauförderungsmitteln gefördert werden)
      • Sanierung Haus Martfeld mit Gastronomie

 

 

Darüber hinaus wurde 2005 auch schon eine Machbarkeitsstudie für den Parkplatz Wilhelmstraße erstellt und in den parlamentarischen Gremien vorgestellt. Gemäß Ratsbeschluss vom 02.11.2006 sollte die Planung „Einzelhandelsstandort aber nicht weiter verfolgt werden (Sh. auch Vorlage der Verwaltung Nr. 149/2006).

 

 

Die Prüfung, ob tatsächlich Fördermittel in Anspruch genommen werden können, wird  erst bei Benennung konkreter Projekte/Maßnahmen möglich sein, und zwar in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen in der Verwaltung, der GSWS und den zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Eine Voraussetzung für die Akquirierung von Fördermitteln dürfte in jedem Fall die Darlegung eines Gesamtkonzeptes sein.

Maßnahmen unter Beteiligung der Gemeinde erfordern in der Regel auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm hat mit Schreiben vom 24.11.2009 den beigefügten Antrag gestellt. Wegen der Vorlaufzeit bei der Erstellung der Sitzungsunterlagen konnte der Antrag bei der Aufstellung der Tagesordnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Er wird daher zunächst  zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht einschätzbar.


CDU-Antrag vom 24.11.2009