Betreff
Anliegerbeschwerde betr. Wohnqualität im Bereich der Altstadt
Vorlage
194/2009
Aktenzeichen
FB 6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 15.10.2009 ( insgesamt 52 Unterschriften von Einzelpersonen und Familien sowie die Kontaktadresse wurden für die Veröffentlichung geschwärzt, das Originalanschreiben wird mit gesonderter Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung eingebracht) weisen Anwohner aus dem vorbezeichneten Bereich auf verstärkte Belästigungen durch Gaststättenbetriebe bzw. deren Besucher hin. Neben weiteren Ausführungen zu Art und Umfang der Beeinträchtigung wird auf  Einsätze der Polizei und der Ordnungsbehörde Bezug genommen und werden weitergehende behördliche Maßnahmen vorgeschlagen.

 

Nach den Feststellungen der Kreispolizeibehörde sowie der städtischen Fachbehörden treffen die Hinweise auf Ruhestörungen durch Gaststätten bzw. deren Besucher und andere Passanten insbesondere der Kölner Straße grundsätzlich zu. Es ist in der Vergangenheit auch zu Polizeieinsätzen wegen Randalierens, Schlägereien und sonstiger Streitigkeiten in der Öffentlichkeit gekommen. Die Vorgänge werden strafrechtlich verfolgt. Die Ordnungsbehörden führen außerdem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gaststättenbetreiber und Dritte.

 

Neben den Streifen der Polizei sind die Außendienstkräfte der Ordnungsbehörde zur Überwachung des ruhenden Verkehrs regelmäßig im Bereich der Altstadt präsent, es finden besondere Jugendschutzkontrollen mit allen zuständigen Behörden sowie sonstige ordnungsbehördliche Einsätze statt. Seit Juli 2008 setzt die Stadt außerdem an den Wochenenden Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens für Streifengänge in der Altstadt und zur Wahrnehmung des Hausrechts in nahegelegenen städtischen Liegenschaften ein. Zu besonderen Anlässen ( z.B. Altstadtfest, Heimatfest) werden Sicherheitskonzepte mit den Veranstaltern abgesprochen (bis hin zu „Taschenkontrollen“) und finden sog. „Wirtegespräche“ und Einzelansprachen statt. Die gesondert zu betrachtenden Aktivitäten des städtischen Jugendamtes und der privaten Hilfs- und Beratungseinrichtungen werden regelmäßig in den zuständigen Gremien dargestellt.

 

Eine aktuelle Auswertung der Kreispolizeibehörde führt zu der Feststellung, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Ruhestörungsfälle die Beeinträchtigung nicht von den in der Kölner Straße gelegenen Gastwirtschaften direkt ausging. Vielmehr befanden sich die Störer außerhalb der Gaststätten auf der Kölner Straße. In der Regel werden daher von den eingesetzten Polizeibeamten nur Ermahnungen ausgesprochen und keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Eine Häufung von Einsatzanlässen wird im Zusammenhang mit Festveranstaltungen wie z.B. Altstadt- oder Heimatfest und an Sommerwochenenden (besonders Anfang Juli ; 19 von 63 Einsätzen) vermerkt.

 

Weitere Eingriffsbefugnisse für die Behörden werden in erster Linie in einer Verlängerung der Gaststättensperrzeit sowie anlassbezogenen ordnungsbehördlichen Verboten gesehen. Hier kommen beispielsweise Flaschen- oder Dosenverbote bei besonderen Gefährdungslagen in Betracht. Pauschale Verbote z.B. des „Alkoholtrinkens in der Öffentlichkeit“ oder des „Herumlungerns“ wurden in der Vergangenheit von den Verwaltungsgerichten verworfen.

 

Die von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Einschränkungen durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung werden grundsätzlich ebenfalls als zielführend erachtet, erfordern jedoch einen nicht unerheblichen, dauerhaften Kontrollaufwand der zuständigen Behörden.

 

Im vorliegenden Zusammenhang ist weiterhin festzustellen, dass die Schwelmer Altstadt nicht nur von Gaststättenbesuchern aufgesucht wird, sondern auch von Jugendlichen, die häufig Treffpunkte außerhalb privater oder öffentlicher Einrichtungen suchen.

 

Das behördliche Tätigwerden muss sich damit verstärkt auch gegen den Alkoholverkauf an Jugendliche durch Kioske, Einzelhandelsbetriebe oder Tankstellen richten und sollte sinnvollerweise auch die verstärkte Zusammenarbeit mit Eltern und schulischen Einrichtungen anstreben.

Hier hat sich auch die Bezirksregierung eine „strategische Zielvorgabe Bekämpfung des exzessiven Alkoholkonsums von Jugendlichen“ gesetzt und beabsichtigt, „als Bündelungsbehörde in Kooperation mit den Fachdezernaten Gesundheit und Schule“ Lösungsansätze zu erarbeiten. Berichte der Gemeinden wurden zum Jahresende angefordert.

 

Als nächsten Schritt im vorliegenden Zusammenhang beabsichtigt die Verwaltung, die bereits begonnenen Gespräche mit einer Abordnung der Anlieger fortzusetzen, die Ordnungspartnerschaft mit der Kreispolizeibehörde verstärkt auf die hier beschriebenen Probleme auszurichten und auch die Wirte und Veranstalter weiter in die jeweiligen Maßnahmen einzubeziehen.

Ein angemessener Maßnahmenkatalog ist im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu erstellen und mit den Anwohnern, Wirten und Veranstaltern abzusprechen, seine Umsetzung ist gemeinsam anzustreben. Zu den geplanten Maßnahmen müssen die entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Eine gemeinsame Realisierung der Maßnahmen setzt auch eine gemeinsame Klärung der Verantwortlichkeiten und Eingriffsmöglichkeiten voraus.

 

Vorschläge zur Verschärfung ordnungsbehördlicher Vorschriften wären den städtischen Gremien in einem zweiten Handlungsschritt zu machen.

 

In ihrer aktuellen Stellungnahme weist die Kreispolizeibehörde im Übrigen darauf hin, dass keine Rede davon sein könne, dass die Polizei von der Erstattung von Anzeigen bei Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen abrate. Die Polizei bitte ausdrücklich darum, jede Straftat zur Anzeige zu bringen und die Hilfe der Polizei anzufordern.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schwelm nimmt die Vorlage der Verwaltung Nr. 194/2009 zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja, bei personeller Verstärkung der Fachämter bzw. Inanspruchnahme privater Dienstleister.