Betreff
Gebührenkalkulation und Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
185/2009
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Wirtschaftsrechnung wurden für den Kalkulationszeitraum 2010 Gesamtkosten in Höhe von 2.106.500,- € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtkosten gemäß Wirtschaftsrechnung 2.072.800,- €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf 33.700,- € (rd. 1,6 %).

 

In die Kostenermittlung eingeflossen sind die voraussichtlich zum 01.01.2010 gültigen Gebührensätze für Abfallentsorgung an den Kreis. Vorbehaltlich der Entscheidung durch die politischen Gremien des Kreises erhöhen sich die Gebühren für Rest- und Sperrabfall jeweils um 5,00 € / t (bisher 150,- € / t; neu 155,- € / t). Die Gebühr für Bioabfall bleibt unverändert mit 60,- € / t. Wieder erhoben wird die Grundgebühr für Serviceleistungen des Kreises mit pauschal 1,20 € / Einwohner. Außerdem wird ein Anteil an den Veräußerungserlösen für Altpapier in Höhe von 20,00 € / t an die Kommunen weitergeleitet.

 

Die Erhöhung der Entsorgungsgebühren für Rest- und Sperrabfall bewirkt einen Mehrbedarf von rd. 22.000,- €, der jedoch durch eine Reduzierung der einzusammelnden Rest- und Sperrabfälle um rd. 140 t kompensiert wird. Die Schätzung der für 2010 anfallenden Abfallmengen basiert auf den tatsächlichen Mengen 2008 und den hochgerechneten Mengen 2009.

 

Für Bioabfallentsorgung ist ein Mehrbedarf von rd. 11.000,- € ausgewiesen. Dieser beruht auf einem höheren Abfallaufkommen insbesondere von Grünschnitt-Selbstanlieferungen.

 

Darüber hinaus entsteht Mehrbedarf durch die bereits erwähnte Wiedereinführung der Grundgebühr für Serviceleistungen des Kreises in Höhe von rd. 37.000,- €.

 

Die Mehraufwendungen werden insbesondere durch Einsparungen bei den Fahrzeugkosten und geringere auszugleichende Unterdeckungsbeträge reduziert. Die verbleibenden Mehrkosten können größtenteils durch Mehrerlöse für die vom Kreis weitergeleiteten Altpapiererlöse (rd. 32.000,- €) aufgefangen werden.

 

Unter Zugrundelegung eines gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig veränderten Behältervolumens (+ rd. 2.000 Liter) bleiben die seit 2009 geltenden Gebührensätze für Restabfall und Bioabfall bestehen.

Einzelheiten zur Kostenberechnung sowie eine Darstellung der Gebührensätze sind den beigefügten Unterlagen (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 mit den Kosten der Wirtschaftsrechnung 2009 als Übersicht (Anlage 3) beigefügt.

 

Die Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm in der Fassung des 3. Nachtrages vom 15.12.2008 behält ihre Gültigkeit.

 

Die Gebührenkalkulation und –bedarfsberechnung wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss und der Rat der Stadt Schwelm werden um Kenntnisnahme gebeten, da kein Beschluss über einen Satzungsnachtrag zu fällen ist, der das Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung bewirken würde.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2010 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss und den Rat:

Die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2010 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung (1 Seite)

Anlage 2: Gebührenkalkulation (1Seite)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2010 / 2009      (1 Seite)