Sachverhalt:
Im Rahmen der
Wirtschaftsrechnung wurden für den Kalkulationszeitraum 2010 Gesamtkosten in
Höhe von 2.106.500,- € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtkosten gemäß
Wirtschaftsrechnung 2.072.800,- €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf
33.700,- € (rd. 1,6 %).
In die Kostenermittlung
eingeflossen sind die voraussichtlich zum 01.01.2010 gültigen Gebührensätze für
Abfallentsorgung an den Kreis. Vorbehaltlich der Entscheidung durch die
politischen Gremien des Kreises erhöhen sich die Gebühren für Rest- und
Sperrabfall jeweils um 5,00 € / t (bisher 150,- € / t; neu 155,- € / t). Die
Gebühr für Bioabfall bleibt unverändert mit 60,- € / t. Wieder erhoben wird die
Grundgebühr für Serviceleistungen des Kreises mit pauschal 1,20 € / Einwohner.
Außerdem wird ein Anteil an den Veräußerungserlösen für Altpapier in Höhe von
20,00 € / t an die Kommunen weitergeleitet.
Die Erhöhung der
Entsorgungsgebühren für Rest- und Sperrabfall bewirkt einen Mehrbedarf von rd.
22.000,- €, der jedoch durch eine Reduzierung der einzusammelnden Rest- und
Sperrabfälle um rd. 140 t kompensiert wird. Die Schätzung der für 2010
anfallenden Abfallmengen basiert auf den tatsächlichen Mengen 2008 und den
hochgerechneten Mengen 2009.
Für Bioabfallentsorgung ist
ein Mehrbedarf von rd. 11.000,- € ausgewiesen. Dieser beruht auf einem höheren
Abfallaufkommen insbesondere von Grünschnitt-Selbstanlieferungen.
Darüber hinaus entsteht
Mehrbedarf durch die bereits erwähnte Wiedereinführung der Grundgebühr für
Serviceleistungen des Kreises in Höhe von rd. 37.000,- €.
Die Mehraufwendungen werden
insbesondere durch Einsparungen bei den Fahrzeugkosten und geringere
auszugleichende Unterdeckungsbeträge reduziert. Die verbleibenden Mehrkosten
können größtenteils durch Mehrerlöse für die vom Kreis weitergeleiteten
Altpapiererlöse (rd. 32.000,- €) aufgefangen werden.
Unter Zugrundelegung eines
gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig veränderten Behältervolumens (+ rd. 2.000
Liter) bleiben die seit 2009 geltenden Gebührensätze für Restabfall und
Bioabfall bestehen.
Einzelheiten zur
Kostenberechnung sowie eine Darstellung der Gebührensätze sind den beigefügten
Unterlagen (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich
der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 mit den Kosten der Wirtschaftsrechnung
2009 als Übersicht (Anlage 3) beigefügt.
Die Gebührensatzung für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm in der Fassung des 3. Nachtrages vom
15.12.2008 behält ihre Gültigkeit.
Die Gebührenkalkulation und
–bedarfsberechnung wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Der Finanzausschuss und der
Rat der Stadt Schwelm werden um Kenntnisnahme gebeten, da kein Beschluss über
einen Satzungsnachtrag zu fällen ist, der das Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3
der TBS-Unternehmenssatzung bewirken würde.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2010 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss und den Rat:
Die Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2010 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zur
Kenntnis genommen.
Anlage
1: Gebührenbedarfsberechnung (1 Seite)
Anlage
2: Gebührenkalkulation (1Seite)
Anlage
3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2010 / 2009     (1 Seite)