Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und seiner/ihrer Stellvertreter/s/in
Vorlage
184/2009
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage
Sachverhalt:
Für den
Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die/der Vorsitzende und deren Stellvertreter zu
wählen.
Nach
§ 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfege-setzes  - AG-KJHG-NW –
werden der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung
von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den
Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW –GO NW-