Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und seiner/ihrer Stellvertreter/s/in
Vorlage
184/2009
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Für den Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die/der Vorsitzende und deren Stellvertreter zu wählen.

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege-setzes   - AG-KJHG-NW – werden der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

 

Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW –GO NW-