Betreff
a) 2. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
183/2009
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wurden Gesamtkosten von rd. 562.850,- € ermittelt. Die Abweichung zu den Gesamtkosten des Vorjahres beträgt rd. - 6.050,- € (rd. – 1,1 %). Von den Gesamtkosten entfallen wie im Vorjahr rd. 186.000,- € auf Winterdienstleistungen und rd. 376.850,- € auf sonstige Straßenreinigung (2009: 383.000,- €).

 

Die Kostenreduzierung im Bereich der sonstigen Straßenreinigung ist insbesondere auf geringere Fahrzeugkosten zurückzuführen. Eine reparaturanfällige Kehrmaschine wurde durch ein Neufahrzeug ersetzt; hierdurch konnten die Betriebskosten und damit der Stundensatz der betreffenden Fahrzeugklasse gesenkt werden. Dies wirkt sich mit jeweils – 0,01 € positiv auf die Gebührensätze der Klassen B und C aus:

Klasse A:            bisher 0,85 €               neu 0,85 €            (unverändert)

Klasse B:            bisher 1,63 €               neu 1,62 €   (-0,01 €)

Klasse C:            bisher 1,89 €               neu 1,88 €   (-0,01 €)

 

Im Bereich des Winterdienstes wurden mit Beginn der Saison 2008/2009 umfangreiche Umstrukturierungen vorgenommen. Über die einzelnen Maßnahmen wurde in der Vorlage 094/2009 zur Sitzung des Verwaltungsrates am 26.05.2009 ausführlich berichtet.

Hierdurch entstehen in der Kalkulation zu berücksichtigende Personalmehrkosten von rd. 5.800,- €.

Mehrbedarf entsteht darüber hinaus an kalkulatorischen Kosten. Für die Neuerrichtung des Salzsilos sind rd. 5.600,- € an kalkulatorischer Abschreibung und Verzinsung jährlich zu berücksichtigen. Dieser Berechnung liegt ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,25 % zugrunde.

 

Die dargestellten Mehraufwendungen für Winterdienstleistungen werden u.a. durch Einsparungen bei der Beschaffung von Streusalz kompensiert. Auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs der Jahre 2006 – 2008 wird eine Kostenreduzierung von rd. – 10.100,- € erreicht.

 

Auf der Erlösseite wirkt sich die Einrechnung des Restbetrages der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2007 von rd. 98.450,- € positiv aus. Ein Teilbetrag von 100.000,- € wurde im Rahmen der Kalkulation 2009 berücksichtigt.

Demnach konnten die Gebührensätze bei nur geringen Kostenabweichungen weitestgehend konstant gehalten werden.

 

Aufgrund der Neustrukturierung der Straßenreinigungsgebühr zum 01.01.2009 (Reinigungsklassen mit unterschiedlichem Allgemeininteresse) mussten in Einzelfällen die Zuordnung von Frontlängen auf Reinigungsklassen überprüft und teilweise angepasst werden. Durch die Verschiebungen der insgesamt veranlagten Frontmeter je Reinigungsklasse erhöht sich der Gebührensatz Klasse B um 0,03 €; der Gebührensatz Klasse C reduziert sich um 0,03 €:

Klasse A:            bisher 0,84 €               neu 0,84 €            (unverändert)

Klasse B:            bisher 0,80 €               neu 0,83 €   (+ 0,03 €)

Klasse C:            bisher 0,70 €               neu 0,67 €   ( - 0,03 €)

 

Die Ermittlung der Gebührensätze und eine Übersicht mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen sind in der Gebührenkalkulation (Anlage 2) dargestellt. Einzelheiten sind der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Gesamtkosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 mit den Gesamtkosten der Wirtschaftsrechnung 2009 als Übersicht beigefügt (Anlage 3).

 

Der Entwurf des 2. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm (Anlage 4) wird mit den oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1.         Der 2. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 183/2009 wird beschlossen.

2.         Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.         Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu TOP b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung 2010 (1 Seite)

Anlage 2: Gebührenkalkulation 2010 (1 Seite)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2010 / 2009        (1 Seite)

Anlage 4: Satzungsentwurf (1 Seite)