Sachverhalt:
Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum 2010 betragen 8.271.850,- €. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Kostensteigerung um 76.350,- € (0,93 %). Es entfallen 57,6 % (Vorjahr rd. 56,3 %) der ermittelten Kosten auf Schmutzwasserbeseitigung (SW) und 42,4 % (Vorjahr rd. 43,7 %) auf Niederschlagswasserbeseitigung (NW).
Damit verändert sich die Kostenzuordnung um rd. 1,3 Prozentpunkte zu Lasten der Schmutzwasserbeseitigung.
Für Unterhaltungsmaßnahmen des Kanalnetzes sind Aufwendungen in Höhe von 255.000,- € eingeplant. Gegenüber der Vorjahreskalkulation ergibt sich eine Kostensenkung von 79.000,- €. Für 2010 sind im Gegensatz zum Vorjahr weniger umfangreiche Maßnahmen geplant.
Mehraufwendungen von rd. 49.000,- € sind bei den kalkulatorischen Abschreibungen zu verzeichnen. Diese resultieren insbesondere aus der Aktivierung der Mischwasserkanäle Linderhauser Straße (3. Bauabschnitt), Milsper Straße und Haßlinghauser Straße.
Weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 103.000,- € ergeben sich bei der Schmutzwasser-beseitigung aus der Berücksichtigung von einer Unterdeckung aus 2007 nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 S. 3 Kommunalabgabengesetz NRW. Den Mehrkosten gegenüber steht der Einbezug einer Überdeckung aus 2007 bei der Niederschlagswasserbeseitigung.
Um die Kostensteigerung teilweise zu kompensieren, wurde der kalkulatorische Zinssatz erneut um 0,25 Prozentpunkte reduziert. Durch diese Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bisher 5,5 % auf 5,25 % wird für 2010 eine Kostenminderung von rd. 104.000,- € erreicht. Die Reduzierung um 0,25 Prozentpunkte wirkt sich mit 0,03 € positiv auf den jeweiligen Gebührensatz aus.
Als Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrundegelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist ein Rückgang der Bemessungsgrundlagen von rd. 19.000 m³ zu verzeichnen. Die negative Auswirkung auf den Gebührensatz beläuft sich auf 0,06 €.
Im Gegensatz dazu sind die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung relativ konstant geblieben. Die Reduzierung von rd. 2.000 m² wirkt sich nicht auf den Gebührensatz aus.
Die ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 4) eingearbeitet. Die Darstellung jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen sowie das voraussichtliche Gebührenaufkommen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Einzelheiten sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2009 als Übersicht beigefügt (Anlage 3).
Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2010:
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Gebührensatz 2009 |
Gebührensatz2010 |
Veränderung |
Voraussichtl. Gebühren- aufkommen |
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€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr
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Benutzer,
die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,70 |
1,72 |
+ 0,02 |
+ 1,2 |
311.150,00 |
Alle
weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
|
3,05 |
3,17 |
+ 0,12 |
+ 3,9 |
4.332.150,00 |
Benutzer
mit abflusslosen Gruben
|
9,47 |
9,37 |
- 0,10 |
- 1,1 |
28.050,00 |
Benutzer
mit Kleinkläranlagen
|
0,81 |
0,91 |
+ 0,10 |
+ 12,3 |
14.000,00 |
Niederschlagswassergebühr
|
|
|
|
|
|
Benutzer,
die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,10 |
1,07 |
- 0,03 |
- 2,7 |
184.300,00 |
Alle
weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
|
1,22 |
1,19 |
- 0,03 |
- 2,5 |
3.105.450,00 |
Der Entwurf des 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1.
Der 3. Nachtrag zur
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird
entsprechend dem der Vorlage 182/2009 beigefügten Entwurf beschlossen.
2.
Der dieser
Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird
zugestimmt.
3.
Die Beschlüsse zu 1. und
2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Finanzausschuss (zu TOP b):
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3
der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu TOP b):
Der Rat macht keinen
Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
Anlage
1: Gebührenbedarfsberechnung (2 Seiten)
Anlage
2: Gebührenkalkulation (2 Seiten)
Anlage
3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2010 / 2009     (1 Seite)
Anlage
4: Entwurf Gebührensatzung (1 Seite)