Betreff
Bestellung des Vorstandes der TBS AöR sowie Ernennung von Stellvertretern für den Vorstand
Vorlage
169/2009
Aktenzeichen
Verw. Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 (2) der Unternehmenssatzung wird der Vorstand der TBS AöR vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Der bisherige Vorstand wurde im Rahmen der Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts Ende 2004 bestellt. Nach Ablauf der in der Satzung festgeschriebenen maximalen Dauer von maximal 5 Jahren ist die Bestellung durch den Verwaltungsrat nun erneut vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren (einschließlich Vorlaufzeit als Werkleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung) erbrachten weit überdurchschnittlichen guten Leistungen wird vorgeschlagen, Herrn Markus Flocke für die Dauer von 5 Jahren erneut zum Vorstand der TBS AöR zu bestellen.

 

Ernennung der Stellvertreter

Gemäß § 6 (2) der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.Bei Gründung der AöR wurden sowohl für den kaufmännischen als auch für den technischen Bereich Stellvertreter ernannt. Diese Vertretungsregelung hat sich in den vergangenen Jahren überaus gut bewährt.

Deshalb wird vorgeschlagen, erneut Frau Ute Bolte für den kaufmännischen Bereich und Herrn Jürgen Dippel für den technischen Bereich als Stellvertreter zu ernennen.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat bestellt Herrn Markus Flocke für die Dauer von 5 Jahren zum Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR.
Frau Ute Bolte wird zur Stellvertreterin des Vorstandes im kaufmännischen Bereich ernannt. Herr Jürgen Dippel wird zum Stellvertreter des Vorstandes im technischen Bereich ernannt.