Sachverhalt:
Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 (2) der Unternehmenssatzung wird der Vorstand der TBS AöR vom
Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine erneute
Bestellung ist zulässig.
Der bisherige Vorstand wurde im Rahmen der Gründung der Anstalt öffentlichen
Rechts Ende 2004 bestellt. Nach Ablauf der in der Satzung festgeschriebenen
maximalen Dauer von maximal 5 Jahren ist die Bestellung durch den
Verwaltungsrat nun erneut vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren (einschließlich Vorlaufzeit
als Werkleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung) erbrachten weit
überdurchschnittlichen guten Leistungen wird vorgeschlagen, Herrn Markus Flocke
für die Dauer von 5 Jahren erneut zum Vorstand der TBS AöR zu bestellen.
Ernennung der Stellvertreter
Gemäß § 6 (2) der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.Bei Gründung der AöR wurden sowohl für den kaufmännischen als auch für den technischen Bereich Stellvertreter ernannt. Diese Vertretungsregelung hat sich in den vergangenen Jahren überaus gut bewährt.
Deshalb wird vorgeschlagen, erneut Frau Ute Bolte für den kaufmännischen Bereich und Herrn Jürgen Dippel für den technischen Bereich als Stellvertreter zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat bestellt Herrn Markus Flocke für die
Dauer von 5 Jahren zum Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR.
Frau Ute Bolte wird zur Stellvertreterin des Vorstandes im kaufmännischen
Bereich ernannt. Herr Jürgen Dippel wird zum Stellvertreter des Vorstandes im
technischen Bereich ernannt.