Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
Vorlage
151/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.
Die Verwaltung schlägt für diese Aufgabe vom Fachbereich 1 Frau Edeltraud Söhner, Frau Jutta Voß-Müller und Frau Petra Heringhaus vor.
Beschlussvorschlag:
Frau Edeltraud Söhner, Frau Jutta Voß-Müller und Frau Petra Heringhaus werden zu Schriftführerinnen für den Hauptausschuss bestellt.
keine