Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
Vorlage
151/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse einen Schriftführer.

 

Die Verwaltung schlägt für diese Aufgabe vom Fachbereich 1 Frau Edeltraud Söhner, Frau Jutta Voß-Müller und Frau Petra Heringhaus vor.


Beschlussvorschlag:

 

Frau Edeltraud Söhner, Frau Jutta Voß-Müller und Frau Petra Heringhaus werden zu Schriftführerinnen für den Hauptausschuss bestellt.


keine