Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Feuerwehr (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
144/2009
Aktenzeichen
6.12
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Bei der Buchungsstelle 02.01.08.525100 – Haltung von Fahrzeugen - wurden ursprünglich 22.200,00 für die TÜV- und Abgasuntersuchungen aller Feuerwehrfahrzeuge, UVV-Prüfungen der Geräte auf den Fahrzeugen sowie Reparaturen und die Beschaffung von Reifen, Schmierstoffen und Ersatzteilen veranschlagt. Aufgrund verschiedener, sehr kostenintensiver Reparaturen – so musste z. B. ein Motorschaden beim MTW behoben und die Drehleiter mehrmals durch eine Fachfirma instand gesetzt werden – wurden bereits zwei Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. jeweils 5.000,00 Euro notwendig.

 

Zur Zeit stehen bei der Buchungsstelle 3,60 Euro zur Verfügung. Eine Rechnung der Firma MSA Auer für die Reparatur einer Wärmebildkamera i. H. v. rd. 140,00 Euro und eine Rechnung in noch nicht bekannter Höhe für die Reparatur der Drehleiter stehen noch aus. Außerdem müssen am GWG dringend der Auspuff repariert und an diversen Fahrzeugen durch den TÜV festgestellte Mängel behoben werden. Des weiteren sind defekte Fahrzeuge der Feuerwehr zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft umgehend zu reparieren bzw. Ersatz- und Verschleißteile umgehend zu beschaffen. Damit diese Maßnahmen sichergestellt werden können, ist in Absprache mit der Feuerwehr eine weitere Haushaltsüberschreitung i. H. v. 5.000,00 Euro erforderlich. Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 02.01.08.529100 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen -. Da die nächsten planmäßigen Sitzungen des Rates nicht abgewartet werden können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO  notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge bzw. der Feuerwehr werden bei der Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von Fahrzeugen- erneut 5.000,00 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 02.01.08.529100 –Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen-.

 

 

 

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Dr. Jürgen Steinrücke

Bürgermeister                                    Ratsmitglied

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von Fahrzeugen- zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von Fahrzeugen- .