Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle
02.01.08.525100 – Haltung von Fahrzeugen - wurden ursprünglich 22.200,00 für
die TÜV- und Abgasuntersuchungen aller Feuerwehrfahrzeuge, UVV-Prüfungen der
Geräte auf den Fahrzeugen sowie Reparaturen und die Beschaffung von Reifen,
Schmierstoffen und Ersatzteilen veranschlagt. Aufgrund verschiedener, sehr
kostenintensiver Reparaturen – so musste z. B. ein Motorschaden beim MTW
behoben und die Drehleiter mehrmals durch eine Fachfirma instand gesetzt werden
– wurden bereits zwei Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. jeweils
5.000,00 Euro notwendig.
Zur Zeit stehen bei der Buchungsstelle
3,60 Euro zur Verfügung. Eine Rechnung der Firma MSA Auer für die Reparatur
einer Wärmebildkamera i. H. v. rd. 140,00 Euro und eine Rechnung in noch nicht
bekannter Höhe für die Reparatur der Drehleiter stehen noch aus. Außerdem
müssen am GWG dringend der Auspuff repariert und an diversen Fahrzeugen durch
den TÜV festgestellte Mängel behoben werden. Des weiteren sind defekte
Fahrzeuge der Feuerwehr zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft umgehend zu
reparieren bzw. Ersatz- und Verschleißteile umgehend zu beschaffen. Damit diese
Maßnahmen sichergestellt werden können, ist in Absprache mit der Feuerwehr eine
weitere Haushaltsüberschreitung i. H. v. 5.000,00 Euro erforderlich. Die
Deckung erfolgt über Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 02.01.08.529100
– Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen -. Da die nächsten planmäßigen
Sitzungen des Rates nicht abgewartet werden können, ist eine
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO notwendig.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den
Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Zur Sicherung der
Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge bzw. der Feuerwehr werden bei der
Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von Fahrzeugen- erneut 5.000,00 Euro
überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel
erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 02.01.08.529100
–Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen-.
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Dr. Jürgen Steinrücke
Bürgermeister                                   Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Bewilligung von
überplanmäßigen Mitteln bei Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von
Fahrzeugen- zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den
Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei Buchungsstelle 02.01.08.525100 –Haltung von Fahrzeugen- .