Sachverhalt:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist, ein vom Rat bestellter
Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von
ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigten der Gemeinde dazu zählen.
Die Auswahl der Vertreter vollzieht sich nach den Regeln für die Ausschussbesetzung (einstimmiger Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Wahlgangs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW). Ist lediglich ein Vertreter vorzuschlagen bzw. zu bestellen, so verbleibt es allerdings bei der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im neuen Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. zur personellen Besetzung und Entsendung in die jeweiligen Drittorganisationen auf die
§
unter Nummer 1 und
2 des Beschlussvorschlages
benannten Personen
als gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt.
Beschlussvorschlag:
- Der
Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs.
3 GO NW:
          Â
1.1
-   Wahl der Vertreter der Stadt für
die Verbandsversammlung des            Volkshochschulzweckverbandes
Ennepe-Ruhr-Süd |
|||
Nach § 5 Abs.1 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes (in der aktuellen Fassung) besteht die Verbandsversammlung aus 19 Mitgliedern. Davon entsenden die Städte Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm je 5 Mitglieder, die Stadt Sprockhövel 3 Mitglieder und die Stadt Breckerfeld 1 Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein namentlich festgelegter Stellvertreter zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde weitere 4 Vertreter zu wählen. |
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Ratsmitglieder |
|
stellvertretende Ratsmitglieder |
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Martin Strelow |
SPD |
Gabriele Tempel |
SPD |
Dr. Frauke Hortolani |
SPD |
Heinz Oehl |
SPD |
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Christian
Grothoff-Blum |
CDU |
Hermann Grüntker |
CDU |
Hans-Jürgen Zeilert |
CDU |
Christiane
Sartor |
CDU |
|
1.2
- Â Â Mitgliederversammlung des
Nordrhein-Westfälischen Städte- und            Gemeindebundes |
|||
Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt insgesamt 5 Vertreter. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2Â
GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen
Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde somit weitere 4 Personen und deren Stellvertreter zu wählen. |
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Mitglieder |
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stellvertretende Mitglieder |
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Peter Schier |
SPD |
Maximilan Hoffmeier |
SPD |
Santo Ferrara |
SPD |
Gabriele Tempel |
SPD |
|
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Heinz-Joachim Rüttershoff |
CDU |
Christiane
Sartor |
CDU |
Rolf Steuernagel |
CDU |
Hans-Jürgen Zeilert |
CDU |
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1.3
-   Wahl der Vertreter der Stadt für
den Aufsichtsrat der Gesellschaft         für
Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co.           KG, Schwelm |
|||
§ 8 des Gesellschaftsvertrages sieht einen aus sechs
Mitgliedern und sechs persönlichen stellvertretenden Mitgliedern bestehenden
Aufsichtsrat vor. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen
des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet
drei Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter werden auf Vorschlag
von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Vertreter der Stadt Schwelm in
dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an der Wahl auch
nicht teil. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder /Stellvertreter
entspricht der Amtszeit des Rates der Stadt Schwelm. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz
2 GO NRW sind neben dem Bürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde
somit weitere 2 Personen und deren
Stellvertreter zu wählen. |
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Ratsmitglieder |
|
stellvertretende Ratsmitglieder |
|
|
|||
Bürgermeister |
Verwaltung |
allgemeiner Vertreter |
Verwaltung |
|
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|
SPD |
|
SPD |
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Matthias Kampschulte |
CDU |
Oliver Flüshöh |
CDU |
|
- Der
Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 2 GO NW:
2.1
-   Wahl des Vertreters der Stadt für
die Hauptversammlung der AVU |
|
Vertreter der
Stadt |
|
Bürgermeister oder ein von ihm
beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt |
Verwaltung |
|
2.2
-   Wahl des Vertreters der Stadt für
den Aufsichtsrat der AVU |
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Nach § 7 Abs. 1 der Satzung
besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der Mitglieder
werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß
Betriebsverfassungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt. |
|
Vertreter der
Stadt |
|
Bürgermeister |
Verwaltung |
|
2.3
-   Wahl des Vertreters der Stadt für
den Aufsichtsrat der VER |
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§ 11 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15
Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH
vor. Davon bestellt die Stadt Schwelm 1 Mitglied und für den
Verhinderungsfall einen Stellvertreter. |
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Mitglieder |
|
stellvertretende Mitglieder |
|
Rolf Steuernagel |
CDU |
Santo Ferrara |
SPD |
|
2.4
-   Wahl des Vertreters der Stadt für
die Gesellschafterversammlung          der
VER |
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Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages entsenden die Gesellschafter für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft jeweils einen stimmberechtigten Vertreter. Die Vertreter sind vom Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises und den Räten der kreisangehörigen Städte bestellte Mitglieder. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung war zuletzt gemäß Ratsbeschluss vom 25.11.1999 der Bürgermeister |
|
Vertreter der
Stadt |
|
Bürgermeister oder ein von ihm
beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt |
Verwaltung |
|
2.5
-   Wahl des Vertreters der Stadt für
den Aufsichtsrat der            Wirtschaftsförderungsagentur
Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
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§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 13 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2 jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen. Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige
Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der
EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier
„regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal
und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2010 und 2011
erfolgt aus dieser die Mandatsausübung durch die Stadt Schwelm. |
|
Vertreter der
Stadt |
|
Bürgermeister oder ein von ihm
beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt |
Verwaltung |
|
3.
In den nachstehend genannten Drittorganisationen wird
die Stadt Schwelm durch den Bürgermeister oder einen von ihm durch Delegation
beauftragten Beamten oder Beschäftigten vertreten.
    Â
3.1 |
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm |
3.2 |
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
3.3 |
Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH |
3.4 |
Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände |
3.5 |
Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen |
3.6 |
Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung |
3.7 |
Mitgliederversammlung des Verbandes Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. |
Vertreter der
Stadt |
Bürgermeister oder ein von
ihm beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt |
keine