Betreff
Entsendung von Vertretern der Stadt in Drittorganisationen
Vorlage
138/2009
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,  ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigten der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Auswahl der Vertreter vollzieht sich nach den Regeln für die Ausschussbesetzung (einstimmiger Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Wahlgangs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW). Ist lediglich ein Vertreter vorzuschlagen bzw. zu bestellen, so verbleibt es allerdings bei der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im neuen Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. zur personellen Besetzung und Entsendung in die jeweiligen Drittorganisationen auf die

 

 

§        unter Nummer 1 und 2 des Beschlussvorschlages
benannten Personen

 

als gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NW:
               


1.1 -    Wahl der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung des             Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd

 

 

Nach § 5 Abs.1 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes (in der aktuellen Fassung) besteht die Verbandsversammlung aus 19 Mitgliedern. Davon entsenden die Städte Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm je 5 Mitglieder, die Stadt Sprockhövel 3 Mitglieder und die Stadt Breckerfeld 1 Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein namentlich festgelegter Stellvertreter zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde weitere 4 Vertreter zu wählen.

 

 

Ratsmitglieder

 

stellvertretende Ratsmitglieder

 

 

Martin Strelow

SPD

Gabriele Tempel

SPD

Dr. Frauke Hortolani

SPD

Heinz Oehl

SPD

 

Christian Grothoff-Blum

CDU

Hermann Grüntker

CDU

Hans-Jürgen Zeilert

CDU

Christiane Sartor

CDU

 

 

 

 

 

 

1.2 -    Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und             Gemeindebundes

 

Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt insgesamt 5 Vertreter.

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde somit  weitere 4 Personen und deren Stellvertreter zu wählen.

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

 

Peter Schier

SPD

Maximilan Hoffmeier

SPD

Santo Ferrara

SPD

Gabriele Tempel

SPD

 

Heinz-Joachim Rüttershoff

CDU

Christiane Sartor

CDU

Rolf Steuernagel

CDU

Hans-Jürgen Zeilert

CDU

 





1.3 -    Wahl der Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat der Gesellschaft          für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co.            KG, Schwelm

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages sieht einen aus sechs Mitgliedern und sechs persönlichen stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet drei Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen Mitglieder  und Stellvertreter werden auf Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Vertreter der Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an der Wahl auch nicht teil. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder /Stellvertreter entspricht der Amtszeit des Rates der Stadt Schwelm. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten der Gemeinde somit  weitere 2 Personen und deren Stellvertreter zu wählen.

Ratsmitglieder

 

stellvertretende Ratsmitglieder

 

 

Bürgermeister

Verwaltung

allgemeiner Vertreter

Verwaltung

 

     

SPD

     

SPD

 

Matthias Kampschulte

CDU

Oliver Flüshöh

CDU

 





 

 

 

  1. Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 2 GO NW:

2.1 -    Wahl des Vertreters der Stadt für die Hauptversammlung der AVU

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt

Verwaltung

 

 

2.2 -    Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der AVU

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der Mitglieder werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß Betriebsverfassungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt.
Einem Ratsbeschluss vom 30.1.1953 folgend, ist bisher der Hauptversammlung der AVU der jeweilige Bürgermeister als Vertreter der Stadt Schwelm vorgeschlagen worden. Ein entsprechender Beschluss wurde zuletzt am 28.10.1999 gefasst.

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister

Verwaltung

 

 

2.3 -    Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der VER

 

§ 11 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH vor. Davon bestellt die Stadt Schwelm 1 Mitglied und für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter.

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

Rolf Steuernagel

CDU

Santo Ferrara

SPD

 

 

2.4 -    Wahl des Vertreters der Stadt für die Gesellschafterversammlung           der VER

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages entsenden die Gesellschafter für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft jeweils einen stimmberechtigten Vertreter. Die Vertreter sind vom Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises und den Räten der kreisangehörigen Städte bestellte Mitglieder. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung war zuletzt gemäß Ratsbeschluss vom 25.11.1999 der Bürgermeister

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt

Verwaltung

 

 

 

2.5 -    Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der             Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

 

§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 13 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2 jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen.

Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2010 und 2011 erfolgt aus dieser die Mandatsausübung durch die Stadt Schwelm.
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.1999 wurde zuletzt dem Bürgermeister die Mitgliedschaft bzw. das Teilnahmerecht  im Aufsichtsrat übertragen.

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt

Verwaltung

 

 

 

3.                  In den nachstehend genannten Drittorganisationen wird die Stadt Schwelm durch den Bürgermeister oder einen von ihm durch Delegation beauftragten Beamten oder Beschäftigten vertreten.
     

3.1

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm

3.2

Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

3.3

Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH

3.4

Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände

3.5

Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen

3.6

Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung

3.7

Mitgliederversammlung des Verbandes Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V.

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beamter oder Beschäftigter der Stadt

 


keine