Betreff
Neufassung der Satzung der Städt. Sparkasse zu Schwelm
Vorlage
117/2009
Aktenzeichen
3/Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. November 2008 das Gesetz zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das neue Sparkassengesetz trat am 29. November 2008 in Kraft.

 

Auf Grund des novellierten Sparkassengesetzes hat die Städtische Sparkasse zu Schwelm eine neue Satzung entwickelt, welche die neue Rechtslage widerspiegelt.

 

Dabei handelt es sich zum einen um redaktionelle Änderungen, mit denen Formulierungen in der bisherigen Satzung an das geltende Sparkassengesetz angepasst werden. Zum anderen empfiehlt der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband (WLSGV), in Ausgestaltung der durch § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SpkG NW eröffneten Möglichkeit, eine nähere Bestimmung der Vertretungsbefugnisse in die Satzung aufzunehmen (siehe § 6 neu des Satzungsentwurfes).

 

Die für die Sparkasse Schwelm vorgeschlagene neue Satzung wurde auf dieser Grundlage erstellt (siehe als Anlage beiliegende Synopse).

 

Nach § 6 SpkG NW werden die Rechtsverhältnisse der Sparkassen durch Satzungen geregelt. Die jeweilige Satzung wird- nach Anhörung des Verwaltungsrates- von der Vertretung des Trägers erlassen. Die Satzung bedarf der Genehmigung  durch die Aufsichtsbehörde (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen). Die Einholung der Genehmigung erfolgt durch die Stadtsparkasse Schwelm.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Schwelm hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 beschlossen, dem Rat der Stadt Schwelm vorzuschlagen, die neue Satzung für die Sparkasse Schwelm in der beiliegenden Form zu erlassen.


Beschlussvorschlag:

 

Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird beschlossen.


Anlage Synopse Sparkassensatzung alt / neu 3 Seiten