Betreff
Kurzzeitparken Hauptstraße (in Höhe Märkische Straße)
Vorlage
113/2009
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 02.04.2009 bitten Anlieger der Hauptstraße (s. a. SV Nr. 113/2009/1) um die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr; 30 Minuten Parkdauer) in Höhe des Hauses Hauptstraße 159.  Ohne eine solche Regelung wäre im Erdgeschoss des Hauses eine gewerbliche Nutzung mit Kundenverkehr nicht mehr möglich.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung von Kurzeitparkplätzen im bestehenden Längsparkstreifen (s. Anlage 3). Diese Regelung käme auch anderen Geschäftsbetrieben im Umfeld zu gute. Der Parkstreifen bietet Platz für etwa 8 Pkw. Auch auf der gegenüber liegenden Straßenseite befindet sich ein Parkstreifen für ca. 5 Pkw.

 

Mit Schreiben vom 22.04.2009 äußert die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ( s. Anlage 4) auch keine Bedenken gegen die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen.

 

Entsprechend der Kurzeitregelungen in anderen Teilen des Stadtgebietes (Parkplatz Schulstraße, Haynauer Straße etc.) sollte dort aber eine Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) ausgeschildert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Hauptstraße - in Höhe des Hauses 159 - vier Längsparkplätze mit einer Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) auszuschildern.

 


1. Schreiben Anlieger vom 02.04.2009 (1 Seite)

2. Ãœbersichtsplan (1 Seite)

3. Planentwurf (1 Seite)

4. Stellungnahme Polizei (3 Seiten)