Sachverhalt:
In dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 02.04.2009 bitten Anlieger der Hauptstraße (s. a. SV Nr. 113/2009/1) um die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr; 30 Minuten Parkdauer) in Höhe des Hauses Hauptstraße 159. Ohne eine solche Regelung wäre im Erdgeschoss des Hauses eine gewerbliche Nutzung mit Kundenverkehr nicht mehr möglich.
Seitens
der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung von
Kurzeitparkplätzen im bestehenden Längsparkstreifen (s. Anlage 3). Diese
Regelung käme auch anderen Geschäftsbetrieben im Umfeld zu gute. Der
Parkstreifen bietet Platz für etwa 8 Pkw. Auch auf der gegenüber liegenden
Straßenseite befindet sich ein Parkstreifen für ca. 5 Pkw.
Mit
Schreiben vom 22.04.2009 äußert die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
( s. Anlage 4) auch keine Bedenken gegen die Einrichtung von
Kurzzeitparkplätzen.
Entsprechend
der Kurzeitregelungen in anderen Teilen des Stadtgebietes (Parkplatz
Schulstraße, Haynauer Straße etc.) sollte dort aber eine Parkscheibenregelung
von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr –
14.00 Uhr) ausgeschildert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Hauptstraße - in Höhe des Hauses 159 - vier Längsparkplätze mit einer Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) auszuschildern.
1. Schreiben Anlieger vom 02.04.2009 (1 Seite)
2. Übersichtsplan (1 Seite)
3. Planentwurf (1 Seite)
4. Stellungnahme Polizei (3 Seiten)