Betreff
Bericht über Umstrukturierungen im Bereich des Winterdienstes
Vorlage
094/2009
Aktenzeichen
TBS StraRei
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung bewirkten im Jahr 2008 umfangreiche Umstrukturierungen des satzungsgemäßen und nicht-satzungsgemäßen Winterdienstes der TBS auf öffentlichen Straßen und Flächen.

 

Nach aktueller Rechtslage muss der Winterdienst auf Straßen und Gehwegen bis zum Einsetzen der „ortsüblichen Hauptverkehrszeit“ abgeschlossen sein. Die Einsatzpläne sind daran auszurichten, dass eine ausreichende Verkehrssicherung an Wochentagen bis ca. 6:30 Uhr, an Samstagen bis 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr abgeschlossen ist.

Aus diesem Grund musste der Beginn der Arbeitszeit für die Großfahrzeuge (= Straßen) auf 4:00 Uhr, für Kleinfahrzeuge und Handstreutruppen auf 5:00 Uhr vorverlegt werden (an Samstagen und Sonntagen / Feiertagen entsprechend später).

Nach Ansicht der Gerichte ist eine Reduzierung des Winterdienstes in Umfang und Intensität am Wochenende nicht zulässig.

 

Am Abend endet die Winterdienstpflicht für die Großfahrzeuge um 22:00 Uhr, wobei zu diesem Zeitpunkt begonnene Einsätze zu Ende zu bringen sind. Eine Pflicht zur nächtlichen Bedienung der Straßen zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr morgens besteht gemäß Rechtsprechung nicht.

Mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz wäre eine nächtliche Bereitschaft mit der zur Verfügung stehenden Mannschaft letztendlich nicht aufrechtzuerhalten. Die in der Vergangenheit vereinzelt durchgeführten Nachteinsätze werden mit Blick auf die erforderlichen Ruhezeiten und den nun regelmäßig früheren Streubeginn am Morgen zukünftig nicht mehr stattfinden.

Zur Absicherung der aktuell getroffenen Regelungen wurde gemeinsam mit dem TBS-Personalrat eine Dienstvereinbarung über vom Arbeitszeitgesetz abweichende Arbeitszeiten im Winterdienst geschlossen. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund der durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Ruhezeiten unumgänglich.

 

Durch die beschriebenen rechtlichen Anforderungen wurde eine Änderung der bisherigen Winterdienststruktur unumgänglich. Besonders der nunmehr verstärkte Einsatz an den Wochenenden erforderte eine Neuorganisation der betrieblichen Bereitschaftspläne.

Im Rahmen der Rufbereitschaft für die Wochentage musste eine Wechselschicht installiert werden, um auch in den Nachmittags- bzw. Abendstunden effektiv handeln zu können.

Im Bereich der Handstreutruppen ist ebenfalls vor der „ortsüblichen Hauptverkehrszeit“ zu handeln. Das Ende der Bereitschaftszeit wurde hier auf 19:00 Uhr festgesetzt, um mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen noch wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Daher musste eine Bereitschaft für die Zeit von 5:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (an Wochentagen) und von 6:00 Uhr bzw. 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr für die bisher nicht bedienten Wochenenden aufgestellt werden.

 

Nach umfangreicher Reorganisation der Einsatzzeiten, der Streustrecken und des Technikeinsatzes wurde eine Struktur erreicht, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch die begrenzten personellen Ressourcen berücksichtigt. Dennoch wird deutlich, dass zukünftig erheblich mehr Personal durch den Winterdienst gebunden sein wird.

Der vergangene Winter hat durch die anhaltenden tiefen Temperaturen ebenfalls dazu beigetragen, dass eine enorme Belastung aller im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten zu verzeichnen ist.

In der vergangenen Saison (01.11.2008 – 31.03.2009) wurden insgesamt 8.117 Arbeitsstunden für den Winterdienst aufgewendet (zum Vergleich: 07/08: 2.824 Std.; 06/07: 1.345 Std.; 05/06: 9.283 Std.).

Der Streumittelbedarf betrug in der Saison 2008/2009 insgesamt 660 Tonnen (zum Vergleich: 07/08: 160 t; 06/07: 105 t; 05/06: 1.060 t).

 

Die TBS haben in der vergangenen Wintersaison auch Fremdkräfte eingesetzt, um zwischenzeitliche personelle Engpässe auszugleichen. Hierzu waren im Vorfeld Angebote bei ortsansässigen Baufirmen eingeholt worden.

Für den Fremdkräfteeinsatz in der Größenordnung von ca. 200 Einsatzstunden wurden 10.000,- € aufgewendet (Kosten für Stundenlohn, Zuschläge, Bereitschaftspauschale).

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kosten im Verhältnis zu den TBS-Personalkosten unverhältnismäßig hoch sind. Der Einsatz von Fremdkräften kann deshalb zukünftig nur auf besondere Notfälle beschränkt bleiben. Somit ist eine funktionsfähige Einsatzplanung für die Winterdienstbereitschaft durch den Betrieb selbst sicherzustellen. Dies gilt auch für den nicht-satzungsgemäßen Winterdienst auf städtischen „Privat“-Flächen (z.B. Gehwege vor städtischen Einrichtungen etc.).

 

Durch die Überleitung der Hochbau-Abteilung in das Immobilienmanagement der Stadt fehlen den TBS zukünftig drei Mitarbeiter für die Winterdienstbereitschaft. Für die nächste Winterdienstsaison ist dies bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen.

 

 

Im März 2009 wurde im Rahmen einer Routineuntersuchung des Salzsilos deutlich, dass erhebliche Standsicherheitsprobleme auf Grund einer Durchfaulung an tragenden Elementen bestehen. Das Salzsilo musste nach einer ergänzenden statischen Untersuchung umgehend abgebaut werden. Um eine Investition von ca. 100.000,-€ für ein vergleichbares neues Silo zu vermeiden, entwickeln der Betrieb derzeit alternative Lagerungs- und Beladungsszenarien.

 

 

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht über die Umstrukturierung der Winterdiensteinsatzplanung der TBS AöR zur Kenntnis zu nehmen.