Sachverhalt:
Die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung bewirkten im Jahr 2008 umfangreiche Umstrukturierungen des satzungsgemäßen und nicht-satzungsgemäßen Winterdienstes der TBS auf öffentlichen Straßen und Flächen.
Nach aktueller Rechtslage
muss der Winterdienst auf Straßen und Gehwegen bis zum Einsetzen der
„ortsüblichen Hauptverkehrszeit“ abgeschlossen sein. Die Einsatzpläne sind
daran auszurichten, dass eine ausreichende Verkehrssicherung an Wochentagen bis
ca. 6:30 Uhr, an Samstagen bis 8:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00
Uhr abgeschlossen ist.
Aus diesem Grund musste der
Beginn der Arbeitszeit für die Großfahrzeuge (= Straßen) auf 4:00 Uhr, für
Kleinfahrzeuge und Handstreutruppen auf 5:00 Uhr vorverlegt werden (an
Samstagen und Sonntagen / Feiertagen entsprechend später).
Nach Ansicht der Gerichte ist
eine Reduzierung des Winterdienstes in Umfang und Intensität am Wochenende
nicht zulässig.
Am Abend endet die
Winterdienstpflicht für die Großfahrzeuge um 22:00 Uhr, wobei zu diesem
Zeitpunkt begonnene Einsätze zu Ende zu bringen sind. Eine Pflicht zur
nächtlichen Bedienung der Straßen zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr morgens
besteht gemäß Rechtsprechung nicht.
Mit Blick auf das
Arbeitszeitgesetz wäre eine nächtliche Bereitschaft mit der zur Verfügung
stehenden Mannschaft letztendlich nicht aufrechtzuerhalten. Die in der
Vergangenheit vereinzelt durchgeführten Nachteinsätze werden mit Blick auf die
erforderlichen Ruhezeiten und den nun regelmäßig früheren Streubeginn am Morgen
zukünftig nicht mehr stattfinden.
Zur Absicherung der aktuell
getroffenen Regelungen wurde gemeinsam mit dem TBS-Personalrat eine
Dienstvereinbarung über vom Arbeitszeitgesetz abweichende Arbeitszeiten im
Winterdienst geschlossen. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund der durch
das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Ruhezeiten unumgänglich.
Durch die beschriebenen
rechtlichen Anforderungen wurde eine Änderung der bisherigen
Winterdienststruktur unumgänglich. Besonders der nunmehr verstärkte Einsatz an
den Wochenenden erforderte eine Neuorganisation der betrieblichen
Bereitschaftspläne.
Im Rahmen der Rufbereitschaft
für die Wochentage musste eine Wechselschicht installiert werden, um auch in
den Nachmittags- bzw. Abendstunden effektiv handeln zu können.
Im Bereich der
Handstreutruppen ist ebenfalls vor der „ortsüblichen Hauptverkehrszeit“ zu
handeln. Das Ende der Bereitschaftszeit wurde hier auf 19:00 Uhr festgesetzt,
um mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen noch wirtschaftlich
handlungsfähig zu bleiben. Daher musste eine Bereitschaft für die Zeit von 5:00
Uhr bis 7:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (an Wochentagen) und von 6:00
Uhr bzw. 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr für die bisher nicht bedienten Wochenenden
aufgestellt werden.
Nach umfangreicher
Reorganisation der Einsatzzeiten, der Streustrecken und des Technikeinsatzes
wurde eine Struktur erreicht, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen
entspricht als auch die begrenzten personellen Ressourcen berücksichtigt.
Dennoch wird deutlich, dass zukünftig erheblich mehr Personal durch den
Winterdienst gebunden sein wird.
Der vergangene Winter hat
durch die anhaltenden tiefen Temperaturen ebenfalls dazu beigetragen, dass eine
enorme Belastung aller im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten zu
verzeichnen ist.
In der vergangenen Saison
(01.11.2008 – 31.03.2009) wurden insgesamt 8.117 Arbeitsstunden für den
Winterdienst aufgewendet (zum Vergleich: 07/08: 2.824 Std.; 06/07: 1.345 Std.;
05/06: 9.283 Std.).
Der Streumittelbedarf betrug
in der Saison 2008/2009 insgesamt 660 Tonnen (zum Vergleich: 07/08: 160 t;
06/07: 105 t; 05/06: 1.060 t).
Die TBS haben in der
vergangenen Wintersaison auch Fremdkräfte eingesetzt, um zwischenzeitliche
personelle Engpässe auszugleichen. Hierzu waren im Vorfeld Angebote bei
ortsansässigen Baufirmen eingeholt worden.
Für den Fremdkräfteeinsatz in
der Größenordnung von ca. 200 Einsatzstunden wurden 10.000,- € aufgewendet
(Kosten für Stundenlohn, Zuschläge, Bereitschaftspauschale).
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die Kosten im Verhältnis zu den TBS-Personalkosten
unverhältnismäßig hoch sind. Der Einsatz von Fremdkräften kann deshalb
zukünftig nur auf besondere Notfälle beschränkt bleiben. Somit ist eine
funktionsfähige Einsatzplanung für die Winterdienstbereitschaft durch den
Betrieb selbst sicherzustellen. Dies gilt auch für den nicht-satzungsgemäßen
Winterdienst auf städtischen „Privat“-Flächen (z.B. Gehwege vor städtischen
Einrichtungen etc.).
Durch die Ãœberleitung der
Hochbau-Abteilung in das Immobilienmanagement der Stadt fehlen den TBS
zukünftig drei Mitarbeiter für die Winterdienstbereitschaft. Für die nächste
Winterdienstsaison ist dies bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen.
Im März 2009 wurde im Rahmen
einer Routineuntersuchung des Salzsilos deutlich, dass erhebliche
Standsicherheitsprobleme auf Grund einer Durchfaulung an tragenden Elementen
bestehen. Das Salzsilo musste nach einer ergänzenden statischen Untersuchung
umgehend abgebaut werden. Um eine Investition von ca. 100.000,-€ für ein
vergleichbares neues Silo zu vermeiden, entwickeln der Betrieb derzeit
alternative Lagerungs- und Beladungsszenarien.
Der Verwaltungsrat wird
gebeten, den Bericht über die Umstrukturierung der Winterdiensteinsatzplanung
der TBS AöR zur Kenntnis zu nehmen.