Sachverhalt:
1. Mit Vorlagen Nr. 25/2006 (JHA-Sitzung am 20.2.06), Nr.
76/2007 (JHA-Sitzung am 7.5.07) und Nr. 89/2008 (JHA-Sitzung am 26.5.08) ist
bisher über die Erweiterung von Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren berichtet worden.
     Inzwischen wurde den AWO-Kindertagesstätten „Zamenhofweg“ und
„Am Loh“ das
     GütesiegelÂ
„Familienzentren NRW“ verliehen.
   Â
2. Das Landesjugendamt übersandte mit Rundschreiben Nr.
64/2008 vom 22.12.08 einen Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) zum weiteren Ausbau der Förderung
von Familienzentren im Kindergartenjahr 2009 / 2010.
Da
im letzten Jahr wegen der KiBiz – Umstellung auf die Erweiterung einer
Tageseinrichtung verzichtet worden ist, besteht für Schwelm nun die
Möglichkeit, in diesem Jahr zwei Kindertagesstätten auszuwählen, die sich zum
Familienzentrum weiterentwickeln.
     Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die
Jugendämter bzw. durch die
     Kreise und Kommunen erfolgen. Gemeinsam mit den freien
Trägern kann die Entwicklung
     vor Ort gestaltet werden.
     Der örtliche Jugendhilfeausschuss wählt durch Beschluss
geeignete Einrichtun-
     gen aus.
Dabei
soll/en gemäß Erlass
·
die bestehenden
sozialräumlichen Bedingungen Berücksichtigung finden;
·
auf die bereits
vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und die Angebote zur Förderung
von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufgebaut
werden;
·
eine angemessene
regionale Verteilung erfolgen;
·
die Sicherstellung der
Trägervielfalt vor Ort gewährleistet sein.
Das Landesjugendamt
und das Ministerium erwarten bis zum 1.6.09 die Benennung der
Einrichtungen für die nächste Ausbaustufe.
3. Alle Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Schwelm
wurden im März 2009 um Mitteilung gebeten, ob sich eine in ihrer Trägerschaft
befindliche Einrichtung für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum bewerben
möchte.
Für
das Kindergartenjahr 2009 / 2010 haben daraufhin folgende Einrichtungen
Interesse angemeldet:
·
AWO „Oelkinghauser Straße“
·
Evang. Kindergarten
„Arche“ in der Blücherstraße
·
ein Verbund der städt. Einrichtungen „Mühlenweg“, „Stadtmitte“
und „Kinderhort“
4. Vorteil und Ziel eines Verbundes ist es,
vorhandene Kräfte zu konzentrierenÂ
     und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes
Angebot das GütesiegelÂ
     „Familienzentrum NRW“ zu erlangen. Voraussetzung für die
Gruppenzertifizierung istÂ
     eine Verbundvereinbarung. Sie muss folgendes enthalten:
- eine von allen Parteien unterschriebene
Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger,
- eine Übersicht über die Leistungen, die das
Familienzentrum anbietet,
- eine Darstellung darüber, wie die Kooperation der
beteiligten Einrichtungen organisiert werden soll (Zuständigkeit für die
Koordination o.ä.),
- eine Regelung über die Zuständigkeit und
Verwaltung bei den Fördermitteln
     (12.000,-- € insgesamt für alle dem
Verbund angehörenden Einrichtungen).
    Â
Alle
Leistungen und Strukturen eines Verbundes sollen in jeder einzelnen Â
     Kindertageseinrichtung vorgehalten werden
(Einrichtungsleistungen / -strukturen).Â
     Für kleine Zielgruppen oder Angebote außerhalb der
Öffnungszeiten ist auch eine
     Bündelung des Angebotes in einer beteiligten Einrichtung
möglich (Verbundleistungen / -
     -strukturen).
     Die Entwicklung von Konzepten und Kooperationsvereinbarungen
für das Familienzentrum
     gelten hingegen als Gemeinschaftsleistungen / -strukturen.
          Â
5. Nach den Kriterien für das Gütesiegel sind
Leistungen des Familienzentrums
·
Bereithalten von
Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien
·
Förderung von
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
·
Unterstützung bei der
Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege
·
Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
     Strukturen des
Familienzentrums
·
Ausrichtung des
Angebotes am Sozialraum
·
Aufbau einer
verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit
den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt
·
Bekanntmachung des
Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation
·
Sicherung der Qualität
des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt nach Beratung.