Betreff
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
Vorlage
082/2009
Aktenzeichen
FB 4/51 10 Hs
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.       Mit Vorlagen Nr. 25/2006 (JHA-Sitzung am 20.2.06), Nr. 76/2007 (JHA-Sitzung am 7.5.07) und Nr. 89/2008 (JHA-Sitzung am 26.5.08) ist bisher über die Erweiterung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren berichtet worden.

      Inzwischen wurde den AWO-Kindertagesstätten „Zamenhofweg“ und „Am Loh“ das

      Gütesiegel  „Familienzentren NRW“ verliehen.

    

2.       Das Landesjugendamt übersandte mit Rundschreiben Nr. 64/2008 vom 22.12.08 einen Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) zum weiteren Ausbau der Förderung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2009 / 2010.

Da im letzten Jahr wegen der KiBiz – Umstellung auf die Erweiterung einer Tageseinrichtung verzichtet worden ist, besteht für Schwelm nun die Möglichkeit, in diesem Jahr zwei Kindertagesstätten auszuwählen, die sich zum Familienzentrum weiterentwickeln.

      Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die

      Kreise und Kommunen erfolgen. Gemeinsam mit den freien Trägern kann die Entwicklung

      vor Ort gestaltet werden.

 

      Der örtliche Jugendhilfeausschuss wählt durch Beschluss geeignete Einrichtun-

      gen  aus.

Dabei soll/en gemäß Erlass

·         die bestehenden sozialräumlichen Bedingungen Berücksichtigung finden;

·         auf die bereits vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und die Angebote zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufgebaut werden;

·         eine angemessene regionale Verteilung erfolgen;

·         die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort gewährleistet sein.

 

Das Landesjugendamt und das Ministerium erwarten bis zum 1.6.09 die Benennung der Einrichtungen für die nächste Ausbaustufe.

 

3.       Alle Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Schwelm wurden im März 2009 um Mitteilung gebeten, ob sich eine in ihrer Trägerschaft befindliche Einrichtung für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum bewerben möchte.

 

Für das Kindergartenjahr 2009 / 2010 haben daraufhin folgende Einrichtungen Interesse angemeldet:

·         AWO  „Oelkinghauser Straße“

·         Evang. Kindergarten „Arche“ in der Blücherstraße

·         ein Verbund der städt. Einrichtungen „Mühlenweg“, „Stadtmitte“ und „Kinderhort“

 

4.       Vorteil und Ziel eines Verbundes ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren 

      und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel 

      „Familienzentrum NRW“ zu erlangen. Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung ist 

      eine Verbundvereinbarung. Sie muss folgendes enthalten:

  • eine von allen Parteien unterschriebene Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger,
  • eine Ãœbersicht über die Leistungen, die das Familienzentrum anbietet,
  • eine Darstellung darüber, wie die Kooperation der beteiligten Einrichtungen organisiert werden soll (Zuständigkeit für die Koordination o.ä.),
  • eine Regelung über die Zuständigkeit und Verwaltung bei den Fördermitteln

      (12.000,-- € insgesamt für alle dem Verbund angehörenden Einrichtungen).

     

Alle Leistungen und Strukturen eines Verbundes sollen in jeder einzelnen  

      Kindertageseinrichtung vorgehalten werden (Einrichtungsleistungen / -strukturen). 

      Für kleine Zielgruppen oder Angebote außerhalb der Öffnungszeiten ist auch eine

      Bündelung des Angebotes in einer beteiligten Einrichtung möglich (Verbundleistungen / -

      -strukturen).

      Die Entwicklung von Konzepten und Kooperationsvereinbarungen für das Familienzentrum

      gelten hingegen als Gemeinschaftsleistungen / -strukturen.

 

           

5.       Nach den Kriterien für das Gütesiegel sind

Leistungen des Familienzentrums

·         Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

·         Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

·         Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege

·         Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

      Strukturen des Familienzentrums

·         Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

·         Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

·         Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

·         Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt nach Beratung.