Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung vom 30.10.2008 (SV Nr. 154/08) dem Planentwurf der Verwaltung vom 25.08.2008 zur endgültigen Herstellung der Luisenstraße (Blumenstraße bis Ende) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf für die Dauer von zwei Wochen zu jedermanns Einsicht und Äußerung öffentlich auszulegen sowie mit den berührtenTrägern öffentlicher Belange abzustimmen. Ein Übersichtsplan der Luisenstraße ist als Anlage 1 beigefügt.
1
Beteiligung der Bürger
Die
öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 24.11.2008 bis einschließlich 08.12.2008
stattgefunden. Die Grundstücksanlieger des betreffenden Abschnitts der
Luisenstraße sind schriftlich über den Planentwurf und die Auslegungsfrist
informiert worden. Während und im Anschluss der öffentlichen Auslegung sind
keine Anregungen eingegangen.
2
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange
Die
Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom
04.11.2008 bis einschließlich 05.12.2008 durchgeführt. Während der Frist sind
folgende Anregungen eingegangen:
2.1 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum
Mit
Schreiben per Email vom 05.11.2008, das der Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist,
wird mitgeteilt, dass im betreffenden Abschnitt der Luisenstraße
Telekommunikationskabel unterhalten werden. Netzerweiterungen sind nicht
vorgesehen. Gegen den geplanten Straßenausbau bestehen keine Einwände. Im Zuge
der Baumaßnahme wird um eine frühzeitige Abstimmung der notwendigen Arbeiten
gebeten.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln:Â
Der
Anregung zur frühzeitigen Abstimmung der notwendigen Kabelnetzarbeiten wird
gefolgt.
2.2 Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg
Mit
Schreiben vom 25.11.2008, das der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist, wird
angeregt, in der Sackgasse Luisenstraße eine ausreichend dimensionierte
Wendefläche für Müll-/Entsorgungsfahrzeuge vorzusehen. Aus den Planunterlagen
gehe dies nicht hervor.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln:Â
Der
Anregung zur Einrichtung einer ausreichend dimensionieren Wendeanlage für
Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird eine um 2 m vergrößerte
Wendefläche eingeplant.
2.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der
Drehbank 18, Gevelsberg
Mit
Schreiben vom 01.12.2008, das der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist, wird
mitgeteilt, dass keine Neu- bzw. Mitverlegung von Versorgungsleitungen geplant
ist. Die anerkannten Regeln zum Schutz der Versorgungsanlagen sind zu beachten.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln:Â
Der
Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird gefolgt.
2.4 Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92,
Schwelm
Mit
Schreiben vom 05.12.2008, das der Vorlage als Anlage 5 beigefügt ist, wird
angeregt, den südlichen Gehweg im Bereich der zu erhaltenden Platane zu
verbreitern.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln:Â
Der Anregung wird gefolgt.
3
Planung
Der
als Anlage 6 beigefügte Planentwurf vom 24.03.2009 sieht weiterhin die Anlage
eines Wendehammers vor, dessen Fläche nach Norden um 2 m auf dann insgesamt 15
m vergrößert wird. Der Wendehammer soll mittig in den Parkstreifen angelegt
werden, damit rückwärts rangierende Kfz ausreichend Abstand zum westlich
gelegenen Fuß- und Radweg zur Pastor-Nonne-Straße haben. Für die Einrichtung
des Wendehammers müssen zwei öffentliche Senkrechtstellplätze an der
Straßennordseite entfallen.
Die
Rasenfläche westlich der Stellplätze wird weiterhin als Aufstell- und
Rangierfläche für die Feuerwehr zur Versorgung der Häuser Nr. 22-26 benötigt.
Sie soll daher an den Anlieger gemäß Vorgespräch veräußert werden.
Die
privat genutzten Müllcontainer neben der Zufahrt zu Nr. 22-26 befinden sich
derzeit auf der öffentlichen Fläche. Diese Fläche soll ebenfalls an den
Anlieger veräußert werden. Die 8 verbleibenden Senkrechtstellplätze sollen
jedoch weiterhin öffentlich bleiben.
Sowohl
die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehwege sollen neue Oberflächen (mit
Unterbau) erhalten.
Die
drei bestehenden Rotdornpflanzungen auf der Straßennordseite bleiben erhalten.
Auf der Südseite soll der vorhandene Baum in Höhe von Haus Nr. 21 entfernt
werden. Neupflanzungen auf der Südseite sind nicht vorgesehen. Die
Rotdornbepflanzung findet ihre Fortsetzung im weiteren Verlauf der Straße und
ist somit erhaltenswert. Der zu fällende Ahorn auf der Südseite der
Luisenstraße steht im Gehweg in unmittelbarer Gebäudenähe und aufgrund des
nicht ausreichenden Wurzelraumes kommt es zu einen Anhebung des Gehwegbelages.
Hier ist in den nächsten Jahren mit einer Verschlechterung der Vitalität und
einer Zuspitzung der Belagsanhebung zu rechnen.
Die
am Ende der Luisenstraße stehende Platane soll erhalten werden. Auf Anregung
der Kreispolizeibehörde soll der Gehweg im Umfeld der Platane jedoch
großzügiger angelegt werden. Somit müssen Fußgänger nicht auf die Fahrbahn
ausweichen.
4
Kostenübersicht
Prüfungen
des Straßenunterbaus haben ergeben, dass dieser nicht sachgerecht ausgeführt
worden ist. Im Zuge der endgültigen Herstellung muss der Straßenabschnitt
jedoch mit einem tragfähigen Unterbau versehen werden. Weiterhin ist der
Unterbau mit Teer durchsetzt, so dass im Zuge der Erneuerung des Unterbaus mit
erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.
Nach
der Ausbauplanung sind zur endgültigen Herstellung der Straße die Maßnahmen
·
Bau eines Wendehammers
(einschl. Unterbau)
·
Herstellung der Fahrbahn
(einschl. Unterbau)
·
Herstellung von Gehwegen
(einschl. Unterbau)
·
Entsorgung des vorhanden
Unterbaus
·
Grunderwerb (ca. 3.500,-
Euro)
mit
Kosten von ca. 128.000,- Euro notwendig.
Der
Straßenausbau soll im Jahr 2012 erfolgen. Die v.g. Kosten sind im
Produkthaushalt 2009 für das Planjahr 2012 darzustellen.
Der
Grunderwerb ist bereits getätigt worden. Nach dem Ausbau und der Vermessung ist
ein Vertrag noch abzuwickeln (anteilige Notar- und Vermessungskosten).
Alle
nachweisbaren Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße sind
beitragsfähig. Nach dem Ausbau der Straße und der Abrechnung der Kosten wird
die Verwaltung eine Beitragsabrechnung durchführen und von den Anliegern einen
Erschließungsbeitrag in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten durch Bescheid
erheben.
Beschlussvorschlag:
1
Die
während der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt:
1.1 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum
Der
Anregung zur frühzeitigen Abstimmung von Straßenbau- und Kabelnetzarbeiten wird
gefolgt.
1.2 Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg
Der
Anregung zur Einrichtung einer ausreichend dimensionieren Wendeanlage für
Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird eine um 2 m vergrößerte
Wendefläche eingeplant.
1.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der
Drehbank 18, Gevelsberg
Der
Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird gefolgt.
1.4 Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92,
Schwelm
Der
Anregung, den südlichen Gehweg im Bereich der zu erhaltenden Platane zu
verbreitern wird gefolgt.
2
Die Herstellung der Luisenstraße (von Blumenstraße bis Ende) wird - wie von der Verwaltung in der SV Nr. 076/09 vorgeschlagenen Form - gemäß § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
- Ãœbersichtsplan (1
Seite)
- Anregung Unitymedia
NRW(1 Seite)
- Anregung
Bezirksregierung Arnsberg (1 Seite)
- Anregung AVU
Gevelsberg (1 Seite)
- Anregung
Kreispolizeibehörde (3 Seiten)
- Planentwurf (1
Seite)