Betreff
Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen gem. § 125 Abs. 2 BauGB - Luisenstraße (von Blumenstraße bis Ende) 1. Abwägung und Beschlussfassung über Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 2. Ausb aubeschluss
Vorlage
076/2009
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung vom 30.10.2008 (SV Nr. 154/08) dem Planentwurf der Verwaltung vom 25.08.2008 zur endgültigen Herstellung der Luisenstraße (Blumenstraße bis Ende) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf für die Dauer von zwei Wochen zu jedermanns Einsicht und Äußerung öffentlich auszulegen sowie mit den berührtenTrägern öffentlicher Belange abzustimmen. Ein Übersichtsplan der Luisenstraße ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

1 Beteiligung der Bürger

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 24.11.2008 bis einschließlich 08.12.2008 stattgefunden. Die Grundstücksanlieger des betreffenden Abschnitts der Luisenstraße sind schriftlich über den Planentwurf und die Auslegungsfrist informiert worden. Während und im Anschluss der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen eingegangen.

 

 

2 Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 04.11.2008 bis einschließlich 05.12.2008 durchgeführt. Während der Frist sind folgende Anregungen eingegangen:

 

2.1 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum

Mit Schreiben per Email vom 05.11.2008, das der Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist, wird mitgeteilt, dass im betreffenden Abschnitt der Luisenstraße Telekommunikationskabel unterhalten werden. Netzerweiterungen sind nicht vorgesehen. Gegen den geplanten Straßenausbau bestehen keine Einwände. Im Zuge der Baumaßnahme wird um eine frühzeitige Abstimmung der notwendigen Arbeiten gebeten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln: 

Der Anregung zur frühzeitigen Abstimmung der notwendigen Kabelnetzarbeiten wird gefolgt.

 

 

2.2 Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg

Mit Schreiben vom 25.11.2008, das der Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist, wird angeregt, in der Sackgasse Luisenstraße eine ausreichend dimensionierte Wendefläche für Müll-/Entsorgungsfahrzeuge vorzusehen. Aus den Planunterlagen gehe dies nicht hervor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln: 

Der Anregung zur Einrichtung einer ausreichend dimensionieren Wendeanlage für Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird eine um 2 m vergrößerte Wendefläche eingeplant.

 

 

2.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der Drehbank 18, Gevelsberg

Mit Schreiben vom 01.12.2008, das der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist, wird mitgeteilt, dass keine Neu- bzw. Mitverlegung von Versorgungsleitungen geplant ist. Die anerkannten Regeln zum Schutz der Versorgungsanlagen sind zu beachten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln: 

Der Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird gefolgt.

 

 

2.4 Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92, Schwelm

Mit Schreiben vom 05.12.2008, das der Vorlage als Anlage 5 beigefügt ist, wird angeregt, den südlichen Gehweg im Bereich der zu erhaltenden Platane zu verbreitern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln: 

Der Anregung wird gefolgt.

 

 

3 Planung

Der als Anlage 6 beigefügte Planentwurf vom 24.03.2009 sieht weiterhin die Anlage eines Wendehammers vor, dessen Fläche nach Norden um 2 m auf dann insgesamt 15 m vergrößert wird. Der Wendehammer soll mittig in den Parkstreifen angelegt werden, damit rückwärts rangierende Kfz ausreichend Abstand zum westlich gelegenen Fuß- und Radweg zur Pastor-Nonne-Straße haben. Für die Einrichtung des Wendehammers müssen zwei öffentliche Senkrechtstellplätze an der Straßennordseite entfallen.

 

Die Rasenfläche westlich der Stellplätze wird weiterhin als Aufstell- und Rangierfläche für die Feuerwehr zur Versorgung der Häuser Nr. 22-26 benötigt. Sie soll daher an den Anlieger gemäß Vorgespräch veräußert werden.

 

Die privat genutzten Müllcontainer neben der Zufahrt zu Nr. 22-26 befinden sich derzeit auf der öffentlichen Fläche. Diese Fläche soll ebenfalls an den Anlieger veräußert werden. Die 8 verbleibenden Senkrechtstellplätze sollen jedoch weiterhin öffentlich bleiben.

 

Sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehwege sollen neue Oberflächen (mit Unterbau) erhalten.

 

Die drei bestehenden Rotdornpflanzungen auf der Straßennordseite bleiben erhalten. Auf der Südseite soll der vorhandene Baum in Höhe von Haus Nr. 21 entfernt werden. Neupflanzungen auf der Südseite sind nicht vorgesehen. Die Rotdornbepflanzung findet ihre Fortsetzung im weiteren Verlauf der Straße und ist somit erhaltenswert. Der zu fällende Ahorn auf der Südseite der Luisenstraße steht im Gehweg in unmittelbarer Gebäudenähe und aufgrund des nicht ausreichenden Wurzelraumes kommt es zu einen Anhebung des Gehwegbelages. Hier ist in den nächsten Jahren mit einer Verschlechterung der Vitalität und einer Zuspitzung der Belagsanhebung zu rechnen.

 

Die am Ende der Luisenstraße stehende Platane soll erhalten werden. Auf Anregung der Kreispolizeibehörde soll der Gehweg im Umfeld der Platane jedoch großzügiger angelegt werden. Somit müssen Fußgänger nicht auf die Fahrbahn ausweichen.

 

 

4 Kostenübersicht

Prüfungen des Straßenunterbaus haben ergeben, dass dieser nicht sachgerecht ausgeführt worden ist. Im Zuge der endgültigen Herstellung muss der Straßenabschnitt jedoch mit einem tragfähigen Unterbau versehen werden. Weiterhin ist der Unterbau mit Teer durchsetzt, so dass im Zuge der Erneuerung des Unterbaus mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.

 

Nach der Ausbauplanung sind zur endgültigen Herstellung der Straße die Maßnahmen

·       Bau eines Wendehammers (einschl. Unterbau)

·       Herstellung der Fahrbahn (einschl. Unterbau)

·       Herstellung von Gehwegen (einschl. Unterbau)

·       Entsorgung des vorhanden Unterbaus

·       Grunderwerb (ca. 3.500,- Euro)

mit Kosten von ca. 128.000,- Euro notwendig.

 

Der Straßenausbau soll im Jahr 2012 erfolgen. Die v.g. Kosten sind im Produkthaushalt 2009 für das Planjahr 2012 darzustellen.

 

Der Grunderwerb ist bereits getätigt worden. Nach dem Ausbau und der Vermessung ist ein Vertrag noch abzuwickeln (anteilige Notar- und Vermessungskosten).

 

Alle nachweisbaren Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße sind beitragsfähig. Nach dem Ausbau der Straße und der Abrechnung der Kosten wird die Verwaltung eine Beitragsabrechnung durchführen und von den Anliegern einen Erschließungsbeitrag in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten durch Bescheid erheben.

 

 


Beschlussvorschlag:

1

Die während der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt:

 

1.1 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum

Der Anregung zur frühzeitigen Abstimmung von Straßenbau- und Kabelnetzarbeiten wird gefolgt.

 

1.2 Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg

Der Anregung zur Einrichtung einer ausreichend dimensionieren Wendeanlage für Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird eine um 2 m vergrößerte Wendefläche eingeplant.

 

1.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der Drehbank 18, Gevelsberg

Der Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird gefolgt.

 

1.4 Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92, Schwelm

Der Anregung, den südlichen Gehweg im Bereich der zu erhaltenden Platane zu verbreitern wird gefolgt.

 

 

2

Die Herstellung der Luisenstraße (von Blumenstraße bis Ende) wird - wie von der Verwaltung in der SV Nr. 076/09 vorgeschlagenen Form - gemäß § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I  S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.

 


  1. Ãœbersichtsplan (1 Seite)
  2. Anregung Unitymedia NRW(1 Seite)
  3. Anregung Bezirksregierung Arnsberg (1 Seite)
  4. Anregung AVU Gevelsberg (1 Seite)
  5. Anregung Kreispolizeibehörde (3 Seiten)
  6. Planentwurf (1 Seite)