Betreff
Konjunkturprogramm II
Vorlage
053/2009
Aktenzeichen
II Vo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Nach den vorliegenden Ermittlungen soll die Stadt Schwelm aus Mitteln des Konjunkturprogramms II insgesamt 2.174.861,43 € erhalten. 65 % = 1.506.079,00 € sind für Maßnahmen insbesondere im Bildungsbereich, 35 % = 668.782,43 € sind für weitere Maßnahmen, insbesondere in der kommunalen Infrastruktur, vorgesehen.

Diese Summen schließen den kommunalen Eigenanteil von 25 % ein, sind also zugleich Höchstsumme möglicher Investitionen.

 

Der kommunale Eigenanteil soll über einen Fonds aufgebracht werden, der ab 2012 gemeinsam und hälftig vom Land und den Kommunen getilgt werden soll. Die letztlich auf die Kommunen entfallenden 12,5 % sollen den Investitionspauschalen der jeweiligen jährlichen Finanzausgleiche ab 2012 entnommen werden.

 

Mit Blick auf den zu beachtenden Art. 104 b GG müssen die zu fördernden Maßnahmen einen Bezug zu Bundesrecht (Bundesgesetzgebungsbefugnis) haben. Dies ist über umweltrechtliche Regelungen im Bereich energetischer Maßnahmen der Fall. Deshalb haben die vorgeschlagenen Maßnahmen in aller Regel einen derartigen Hintergrund. Kinder- und Jugendrecht ist im SGB VIII, auch Bundesrecht, verankert, so dass nach Auffassung der Verwaltung Maßnahmen an Einrichtungen, die dieser Personengruppe dienen (z. B. Kinderspielplätze), auch förderungsfähig sind.

 

Die Mittel werden pauschal bewilligt und können bei Zahlungsbedarf abgerufen werden. Mit dem ersten Abruf sind Informationen zu den Projekten vorzulegen und die Erfüllung der Förderbedingungen zu bestätigen.

 

Damit möglichst flexibel auf die weitere Entwicklung reagiert werden kann, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Der Rat der Stadt beschließt eine Liste von Maßnahmen, die in der festgelegten Reihenfolge durchgeführt werden. Die Erfüllung der Förderbedingungen ist, soweit möglich, vor Baubeginn zu klären. Sollte ein Projekt ausfallen, rückt das nächste Projekt aus der Liste nach.

Entsprechend den Regelungen (im Entwurf) des Landesausführungsgesetzes beschließt der Rat der Stadt die außerplanmäßige Bereitstellung der Gesamtsumme von 2.174.861,43 €, die in voller Höhe aus Mitteln des Konjunkturprogramms II gedeckt wird.

 

Die Verwaltung wird am Ende jeden Quartals, ggf. schriftlich, dem Rat der Stadt über den Stand der Umsetzung berichten.

 

Die Aufteilung der Bundesmittel (65 % : 35 %) muss landesbezogen eingehalten werden. Der Entwurf des Landesausführungsgesetzes sieht aber vor, dass die Kommunen untereinander Kontingente tauschen können, wenn ansonsten kommunale Teilbeträge nicht abgerufen werden könnten. Dies könnte noch am ehesten bei kleineren Städten eintreten. Der Städte- und Gemeindebund beabsichtigt deshalb, eine sog. „Tauschbörse“ einzurichten, bei der Kommunen konkret Mittel aus einem Teil des Programms zum Tausch gegen Mittel einer anderen Kommune aus dem zweiten Teil des Programms anbieten können. Der StGB NW übernimmt die  Kontaktvermittlung.

Die Kommunen müssen dann einen bilateralen Vertrag schließen, der sicherstellt, dass die eingangs genannte Kontingentierung auf Landesebene eingehalten wird.

Vorsorglich sollte festgelegt werden, dass sich die Stadt Schwelm im Bedarfsfall an dieser Tauschbörse beteiligt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt, die in den beigefügten Listen aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der aus dem Konjunkturprogramm II zugeteilten Mittel durchzuführen.

2.      Für die Durchführung der Maßnahmen zu Ziffer 1 bewilligt der Rat der Stadt außerplanmäßige Ausgaben von insgesamt 2.174.861,43 €, die in voller Höhe aus Mitteln des Konjunkturprogramms II gedeckt werden.

3.      Die Verwaltung wird ermächtigt, an der Tauschbörse des Städte- und Gemeindebundes NW teilzunehmen, soweit dies dazu dienlich ist, den Einsatz der Stadt Schwelm insgesamt zugeteilten Mittel in der Stadt Schwelm zu unterstützen.

 

 


Anlage 1: Maßnahmen-Listen (3 Seiten)