Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung zwischen der Stadt Schwelm und dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorlage
048/2009
Aktenzeichen
GII / FB 1
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Auftrag aus dem Ratsbeschluss vom 19.06.2008 wird der mit der Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises erarbeitete Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bzgl. der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm durch den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf geht davon aus, dass alle derzeit vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwelm erfüllten Aufgaben übernommen werden.

Rechte und Pflichten des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bürgermeisters nach Gemeindeordnung und örtlicher Rechnungsprüfungsordnung blieben bei einem Übergang erhalten.

 

Der Entwurf geht weiter davon aus, dass die technische Prüfung bei der TBS AöR weiterhin durch die örtliche Prüfung auf der Basis der bisher vorliegenden Vereinbarung erfolgt. Deshalb sieht der Vereinbarungsentwurf auch die Unterzeichnung durch die TBS AöR nach entsprechender Beratung im Verwaltungsrat vor.

 

Soweit möglich, sind die Kosten denkbarer Varianten ermittelt worden. Nicht quantifizierbar sind die Vorteile, die sich aus der größeren Organisationseinheit und dem breiteren Prüfungsspektrum generieren lassen. Ebenfalls derzeit nicht zu beziffern sind die Kostenvorteile der Stadt, die sich durch Einsparungen im Bereich der weiteren Overheadkosten ergeben könnten, soweit sie realisierbar sind.

 

Rechnungsprüfung Planung Haushalt 2009

Rechnungsprüfung bei Kooperation mit dem EN-Kreis (Probephase)

Stellen

 

 

 

Stellen pauschal

 

 

 

A 13

1,00

 

 

 

 

 

 

A 12

1,00

 

 

A 14

0,20

 

 

A 9 mD

1,00

 

 

A 11

2,00

 

 

EG 11

0,52

 

 

EG 11

0,52

 

 

EG 6

0,39

 

 

 

2,72

 

 

 

3,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalaufwendungen

rd.

241.900,00

Personalkosten nach KgSt

 

165.400,00

zzgl. Kosten ADV lt. HHPlan

15.600,00

 

 

 

 

zzgl. GM/ Kosten lt. HHPlan

24.100,00

zzgl.

Kosten eines Arbeitsplatzes nach KgSt x 3,2

49.920,00

(5 Arbeitsplätze ; 5 Büros)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

281.600,00

 

 

 

215.320,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfung ohne Kooperation bei internem Stellenabbau

Rechnungsprüfung bei Kooperation mit dem EN-Kreis (Zielvorstellung)

Schritt I

 

 

 

Stellen pauschal

 

 

Kosten /KgSt

A 13

1,00

 

 

A 14

0,20

 

 

A 9 mD

1,00

 

 

A 11

1,50

 

 

EG 11

0,52

 

 

EG 11

0,52

 

 

EG 6 kw

0,39

 

 

 

2,22

 

 

 

2,91

 

 

 

 

 

 

Personalaufwendungen

 

167.600,00

 

 

 

 

zzgl. Kosten ADV lt. HHPlan

12.480,00

 

 

 

 

zzgl. GM/ Kosten lt. HHPlan

19.280,00

 

 

 

 

(4 Arbeitsplätze ; 4 Büros)

 

 

Personalkosten nach KgSt

 

136.450,00

 

 

 

199.360,00

zzgl.

Kosten eines Arbeitsplatzes nach KgSt x 2,7

42.120,00

Schritt II

 

bei Realisierung kw-Vermerk

 

 

Stellen ges.

2,52

 

 

 

 

Personalaufwendungen

 

151.700,00

 

 

zzgl. Kosten ADV lt. HHPlan

9.360,00

 

 

 

 

zzgl. GM/ Kosten lt. HHPlan

14.460,00

 

 

 

 

(3 Arbeitsplätze ; 3 Büros)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

175.520,00

 

 

 

178.570,00

Die Kosten der überörtlichen Prüfung (ca. alle drei Jahre) fallen unabhängig von der Organisation der örtlichen Rechnungsprüfung an, sind deshalb in den Kostenübersichten nicht enthalten.

Sie sind mit jährlich zw. 15.000 € und 20.000 € anzusetzen.

 

Das entwickelte Modell ist offen für die Beteiligung weiterer Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Nach vorliegendem Informationsstand besteht ein solches Interesse.

 

Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung wird nach Informationen aus einer beteiligten Stadt auch  zwischen drei Großstädten in der Nachbarschaft geprüft.

 

Für den Fall, dass der Rat der Stadt sich für die Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis ausspricht, werden die notwendigen Beteiligungen durchgeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Variante I:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den TBS AöR abzuschließen und Einzelregelungen i. S. dieser Vereinbarung zu treffen.

Inkrafttreten ist für den __________ anzustreben.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Kreis Gespräche mit interessierten Gemeinden aus dem Kreis über eine Erweiterung der Kooperation zu führen.

 

 

Variante II a:

 

Die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Ennepe-Ruhr-Kreis wird nicht weiter verfolgt.

Änderungen an der Personalausstattung werden nicht vorgenommen.

 

 

Variante II b:

 

Die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Ennepe-Ruhr-Kreis wird nicht weiter verfolgt.

Die Personalausstattung ist im Rahmen einer Umorganisation auf max. 2,7 Stellen zu reduzieren.

 

 

Variante II c:

 

Die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Ennepe-Ruhr-Kreis wird nicht weiter verfolgt.

Die Personalausstattung ist im Rahmen einer Umorganisation in Anlehnung an die Personalausstattung vergleichbarer Städte mittelfristig auf max. 2,2 Stellen zu reduzieren.

 

 


1 Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

4 Seiten