Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
011/2009
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 wurde vom Kämmerer am 15.01.2009 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 52.262.074 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 61.393.413 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich somit auf – 9.131.339 €.

 

Nach § 75 GO NW muss der  Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Dabei kann die Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen (bemessen nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die der Schlussbilanz vorangehen).Maßgeblich sind die Ist- Einnahmen.

 

 

Der Ausgleichsrücklage können in den Folgejahren Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz angesetzten Betrag,  in Schwelm maximal 11.635.507 €, erreicht hat.

Ein nicht ausgeglichener Ergebnishaushalt hat immer eine Reduzierung des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zur Folge. Das gilt auch bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, die Teil des Eigenkapitals ist. Für 2008 wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 7.356.514 € festgesetzt. Laut Haushaltssatzung 2009  (Entwurf) ist für dieses Jahr eine Entnahme in Höhe von 4.278.993 € geplant, so dass die Ausgleichsrücklage im Laufe des Jahres aufgebraucht sein wird. Daher ist zusätzlich eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.852.346 € erforderlich.

 

Gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 der GO NW muss ein Haushaltssicherungskonzept  aufgestellt werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der Allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Für Schwelm traf dies ab 2008 zu, so dass bereits in 2008 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war.

In seiner Sitzung am 29.04.2008 hat der Rat der Stadt Schwelm  die Haushaltssatzung 2008 nebst Anlagen beschlossen. Das ferner notwendige Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzept 2008 – 2013 wurde im Rahmen des ersten Nachtrags zur Haushaltssatzung 2008 vom Rat der Stadt Schwelm am 11.09.2008 beschlossen.

Es sieht den Ausgleich des Ergebnisplanes bis 2013 vor.

 

Das aktualisierte Haushaltssicherungs-  und Personalwirtschaftskonzept für 2009 und die Folgejahre wird nachgereicht.

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 einschließlich des Haushaltsplanes 2009 mit Anlagen wird hiermit eingebracht. Er wurde allen Ratsmitgliedern in Papierform bereits zugestellt und ist dieser Sitzungsvorlage nochmals in elektronischer Form beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 einschließlich des Haushaltsplanes 2009 mit Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.


1 Anlage-  Haushaltsplanentwurf 2009 -