Betreff
Neuberechnung der Ausgleichsrücklage, Auswirkungen auf das Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2008 - 2013
Vorlage
218/2008
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 11.09.2008 das Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2008 – 2013 (HSK)  der Stadt Schwelm beschlossen.

In das HSK fließt auch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ( § 41 Abs. 4 Nr. 1.3. GemHVO i.V. mit § 75 Abs. 3 GemHVO) ein.

Bei der Berechnung des  am 11.09.2008 beschlossenen HSK wurde eine Ausgleichsrücklage in Höhe von  10.952.580 € zu Grunde gelegt.

In Anwendung der vom Innenministerium zwischenzeitlich in der dritten Auflage übersandten Handreichungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement kann eine Neuberechnung vorgenommen werden.

In die Berechnung der Ausgleichsrücklage fließt unter anderem das Gewerbesteuer - Istaufkommen ein. In der bisherigen Berechnung waren die vorgenommenen Gewerbesteuer – Erstattungen ergebnisverschlechternd enthalten.

Nach der Neufassung der Handreichungen stellen diese jedoch Ausgaben dar und bleiben bei der Berechnung der Ausgleichsrücklage unberücksichtigt.

 

 

Die Neuberechnung wirkt sich positiv auf das HSK aus, da sich für die Stadt Schwelm eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 11.635.507 € ergibt.

Die Verbesserung in Höhe von 682.927 €  führt in den Folgejahren zu einer geringeren Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage.

 

Die Auswirkungen auf das HSK sind aus der beigefügten Anlage 1( tabellarische Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen ) erkennbar.

Es ist zudem dargestellt, dass es sich bei den für 2008 angesetzten Werten lediglich um verwaltungsinterne Vorgaben handelt, zu deren Erreichung eine entsprechende Sperrung der Haushaltsmittel verfügt wurde.

Der Haushaltsausgleich wird weiterhin im Jahr 2013 erreicht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzept 2008 – 2013 (1. Änderung)  wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2013 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 


1 Anlage – 1 Seite -