Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen - Gewerbesteuerumlage und Gewerbesteuerumlage (Fonds Deutsche Einheit)
Vorlage
207/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Kommunen vierteljährlich Abschlagszahlungen hinsichtlich der Gewerbesteuerumlage sowie der Gewerbesteuerumlage (Fonds Deutsche Einheit) abzuführen.

 

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW hat mit Bescheid vom 21.10.2008 für das 3. Quartal 2008 eine

 

  • Gewerbesteuerumlage in Höhe von 327.672,00 €

 

  • Gewerbesteuerumlage (Fonds Deutsche Einheit) in Höhe von 382.283,00 €

 

festgesetzt.

 

Da für das 4. Quartal 2008 zum 20.12.2008 Abschlagszahlungen in Höhe der Beträge des 3. Quartals zu leisten sind, entstehen folgende Beträge als überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen:

 

Buchungsstelle 16.01.01.534100 - Gewerbesteuerumlage - : 222.529,00 €

(zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.284.309,00 €

  ./.  insgesamt benötigte Haushaltsmittel: 1.506.838,00 €)

 

Buchungsstelle 16.01.01.534200 - Gewerbesteuerumlage (Fonds Deutsche Einheit):   

                                                                                                            259.449,00 €

(zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.437.783,00 €

  ./.  insgesamt benötigte Haushaltsmittel: 1.697.232,00 €)

 

 

 

 

Der bei den vorgenannten Buchungsstellen jeweils entstehende überplanmäßige Bedarf wird durch entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Diese Mehrerträge/-einzahlungen sind auch ursächlich für die Mehraufwendungen/-auszahlungen.


Beschlussvorschlag:

Bei der Buchungsstelle 16.01.01.534100 - Gewerbesteuerumlage – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 222.529,00 € und bei der Buchungsstelle 16.01.01.534200 - Gewerbesteuerumlage (Fonds Deutsche Einheit) - werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 259.449,00 € bewilligt. Die Deckung ist durch entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.