Betreff
Bezeichnung der Hauptschule der Stadt Schwelm
Vorlage
181/2008
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Landesweit gibt es im Bereich von Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen und Förderschulen Namensbezeichnungen nach bekannten Persönlichkeiten. Bei Hauptschulen ist das bisher weniger der Fall.

Überlegungen aus der Vergangenheit sind nach Auflösung der Hauptschule Ost innerhalb der Schule aufgegriffen worden, der Hauptschule West einen anderen Namen zu geben.

Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NW muss die Bezeichnung einer Hauptschule Schulträger, Schulform, Schulstufe und Schulart angeben.

In der Schulkonferenz der Hauptschule West am 25.9.08 wurde darüber beraten. Es standen folgende 3 Namen zur Wahl: Holthaus-Schule, Schule Am Ochsenkamp, Gustav-Heinemann-Schule.

Die Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, die Hauptschule West umzubenennen in

 

Gustav-Heinemann-Schule

-Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm, Sekundarstufe I-

 

Ãœber die Namensbezeichnung entscheidet der Rat der Stadt Schwelm.

 


Beschlussvorschlag:

 

Schulausschuss empfiehlt dem Rat, die Hauptschule West umzubenennen in

Gustav-Heinemann-Schule

Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schwelm, Sekundarstufe I