Betreff
Aufhebung der Parkgebührenordnung
Vorlage
175/2008
Aktenzeichen
6.12 PÜ
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 12.01.1982 eine zeitliche unbegrenzte Parkgebührenordnung erlassen. Es handelt sich hierbei um eine ordnungsbehördliche Verordnung im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes NRW –OBG- (§ 28 i. V. m. § 38 b). Gemäß § 38 OBG finden hier die Vorschriften des OBG nur eingeschränkt Anwendung. Eine zeitliche Begrenzung gilt für die hier bezeichnete Parkgebührenordnung nicht, so dass ein formeller Ratsbeschluss für die Aufhebung erforderlich ist.

 

Seit dem Abbau der Parkuhren in den späten 80er Jahren wurden keine neuen Bestrebungen unternommen den Parkraum in Schwelm gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist mit Einführung der Parkraumüberwachung 1996 (Beschluss zur Vorlage 101/96) gezielt ein anderer Weg beschritten worden. Die o. g. Verordnung ist immer noch in Kraft aber findet keine Anwendung mehr.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm die Aufhebung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Schwelm (Parkgebührenordnung) vom 12.01.1982.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die der Vorlage 175/2008 anliegende ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Schwelm (Parkgebührenordnung) vom 12.01.1982.


Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Parkgebührenordnung vom 12.01.1982