Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 - Betriebskostenanteile an freie Träger der Kindertageseinrichtungen -sind im Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 2.855.000,-€ veranschlagt worden. Davon sind 17.000,-€ Landesmittel für Sprachförderung und 24.000,-€ Landesmittel für Familienzentren. Es stehen also für Betriebskostenanteile an freie Träger der Kindertageseinrichtungen 2.814.000,- € zur Verfügung.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.09.2008 wurde bereits im Zusammenhang mit dem Kindertagestättenbedarfsplan auf die durch die Einführung des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für das gesamte Kindergartenjahr 2008/2009 entstehenden Mehraufwendungen hingewiesen.
Genauere Berechnungen der Betriebskosten für den Zeitraum August bis Dezember 2008 haben jetzt ergeben, dass nach heutigem Stand bis Ende 2008 mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.203.000,- € gerechnet werden muss, was einen Mehraufwand von 389.000,- € bedeutet.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen in folgender Höhe zu Verfügung:
05.03.01.533114 -Sonstige Mieten-                                             in Höhe von  30.000,- €,
05.03.01.533116 -Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse- i. H. v.     50.000,- €,
05.03.01.533123 -Sonstige Mieten-                                                 i.H.v.   20.000,- €,
05.03.01.533125 -Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse    i.H.v.    50.000,- €
                                                                                                      Â
Darüber hinaus sind Mehrerträge/-einzahlungen bei den Buchungsstellen
06.01.03.448100 –    Erträge aus Kostenerstattungen
und Kostenumlagen v. Land      i.H.v. 139.000,-€
05.03.01.421100 – Ersatz von sozialen Leistungen
außerhalb von Einrichtungen       i.H.v.    41.000,-€
zu verzeichnen und bei
06.01.03.432100 –           Benutzungsgeb. und ähnliche Entgelte               Â
ist mit Mehrerträge/-einzahlungen                                                       i.H.v.     59.000,- €
zu rechnen.
Da es sich bei den Betriebskostenanteilen an freie Träger der Kindertageseinrichtungen um gesetzliche Pflichtleistungen handelt, sind überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 - Betriebskostenanteile an freie Träger der Kindertageseinrichtungen - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 389.000,- € bewilligt.
Die Deckung ist durch
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den Buchungsstellen
05.03.01.533114 -Sonstige Mieten-                                             in Höhe von  30.000,- €,
05.03.01.533116 -Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse-    i. H. v.  50.000,- €,
05.03.01.533123 -Sonstige Mieten-                                                   i.H.v.   20.000,- €,
05.03.01.533125 -Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse      i.H.v.    50.000,- €
und
Mehrertäge/-einzahlungen bei den Buchungsstellen
06.01.03.448100 –    Erträge aus Kostenerstattungen
und Kostenumlagen v. Land        i.H.v. 139.000,-€
06.01.03.432100 –           Benutzungsgeb. und ähnliche Entgelte                  i.H.v.     59.000,- €
05.03.01.421100 – Ersatz von sozialen Leistungen
außerhalb von Einrichtungen         i.H.v.    41.000,-€
gewährleistet.