Sachverhalt:
§
125 des Baugesetzbuches (BauGB) schreibt in Abs. 1 vor, dass die Herstellung
von beitragspflichtigen Erschließungsanlagen einen Bebauungsplan voraussetzt.
Abs. 2 enthält eine Regelung, für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht
vorliegt. Die Gemeinde hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob die
Erschließungsanlagen den in § 1 Abs. 4 - 7 BauGB bezeichneten Anforderungen
entsprechen.
Der
Abschnitt der Luisenstraße von Blumenstraße bis zum Sackgassenende (Übersicht
s. Anlage 1) ist eine bereits seit Jahrzehnten vorhandene Erschließungsanlage,
die aber noch nicht erstmalig endgültig i.S.d. BauGB hergestellt ist. Die
vorhandene, in den Jahren 1963/1964 gebaute Anlage ist mit Ausnahme der
Entwässerungsanlage und der Beleuchtungsanlage als Provisorium einzustufen.
In
der Luisenstraße ist auf der Südseite von der Blumenstraße bis zum Fußweg in
Richtung Pastor-Nonne-Straße vollständig ein Gehweg vorhanden (s. Anlage 2).
Auf der Nordseite reicht der Gehweg von der Blumenstraße nur bis zur
Erschließung der Häuser Luisenstraße 22-26. Aus Sicht der Verwaltung besteht
für diesen Abschnitt keinerlei Bedarf, den Straßenquerschnitt zu verändern bzw.
den vorhandenen Gehweg zu verlängern.
Hinsichtlich
der Fahrbahn halten in Vorgesprächen Polizei und Feuerwehr die Errichtung einer
Wendeanlage im Sackgassenende für
notwendig. Die Verwaltung schlägt den Bau eines sparsam dimensionierten, nach
Norden ausgerichteten Wendehammers vor (s. Anlage 3). Der Wendehammer soll
mittig in den Parkstreifen angelegt werden, damit rückwärts rangierende Kfz
ausreichend Abstand zum westlich gelegenen Fuß- und Radweg zur
Pastor-Nonne-Straße haben. Für die Einrichtung des Wendehammers müssen zwei
öffentliche Senkrechtstellplätze an der Straßennordseite entfallen.
Alternativ
wäre für einen Wendekreis ein Fahrbahndurchmesser von 20 m erforderlich. Dieser
Flächenbedarf steht hier aber nicht zur Verfügung. Im übrigen müssten bei einem
Wendekreis mehr Stellplätze entfallen.
Die
Rasenfläche westlich der Stellplätze wird weiterhin als Aufstell- und
Rangierfläche für die Feuerwehr zur Versorgung der Häuser Nr. 22-26 benötigt.
Sie soll daher an den Anlieger gemäß Vorgespräch veräußert werden.
Die
privat genutzten Müllcontainer neben der Zufahrt zu Nr. 22-26 befinden sich
derzeit auf der öffentlichen Fläche. Diese Fläche soll ebenfalls an den
Anlieger veräußert werden. Die 8 verbleibenden Senkrechtstellplätze sollen
jedoch weiterhin öffentlich bleiben.
Sowohl die Fahrbahn als
auch die beidseitigen Gehwege sollen neue Oberflächen (mit Unterbau) erhalten.
Die drei bestehenden
Rotdornpflanzungen auf der Straßennordseite bleiben erhalten. Auf der Südseite
soll der vorhandene Baum in Höhe von Haus Nr. 21 entfernt werden.
Neupflanzungen auf der Südseite sind nicht vorgesehen.
Die Rotdornbepflanzung
findet ihre Fortsetzung im weiteren Verlauf der Straße und ist somit
erhaltenswert. Die zu fällenden Ahorne auf der Südseite der Luisenstraße stehen
im Gehweg in unmittelbarer Gebäudenähe und aufgrund des nicht ausreichenden
Wurzelraumes kommt es zu einen Anhebung des Gehwegbelages. Hier ist in den
nächsten Jahren mit einer Verschlechterung der Vitalität und einer Zuspitzung
der Belagsanhebung zu rechnen.
Die am Ende der
Luisenstraße stehende Platane soll erhalten werden.
Beschlussvorschlag:
Dem
Entwurf vom 25.08.2008 für den endgültigen Straßenausbau der Luisenstraße
(Blumenstraße bis Ende) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf für die Dauer von zwei Wochen im Fachbereich 5 zu jedermanns Einsicht und Äußerung öffentlich auszulegen und mit den berührten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Prüfungen
des Straßenunterbaus haben ergeben, dass dieser nicht sachgerecht ausgeführt
worden ist. Im Zuge der endgültigen Herstellung muss der Straßenabschnitt
jedoch mit einem tragfähigen Unterbau versehen werden. Weiterhin ist der
Unterbau mit Teer durchsetzt, so dass im Zuge der Erneuerung des Unterbaus mit
erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.
Nach
der Ausbauplanung sind zur endgültigen Herstellung der Straße die Maßnahmen
·
Bau eines Wendehammers
(einschl. Unterbau)
·
Herstellung der Fahrbahn
(einschl. Unterbau)
·
Herstellung von Gehwegen
(einschl. Unterbau)
·
Entsorgung des vorhanden
Unterbaus
·
Grunderwerb (ca. 3.500,-
Euro)
mit
Kosten von ca. 120.000,- Euro notwendig.
Der
Straßenausbau soll im Jahr 2009 erfolgen, die v.g. Kosten sind im
Produkthaushalt 2009 darzustellen.
Der
Grunderwerb ist bereits getätigt worden. Nach dem Ausbau und der Vermessung ist
ein Vertrag noch abzuwickeln (anteilige Notar- und Vermessungskosten).
Alle
nachweisbaren Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße sind
beitragsfähig. Nach dem Ausbau der Straße und der Abrechnung der Kosten wird
die Verwaltung eine Beitragsabrechnung durchführen und von den Anliegern einen
Erschließungsbeitrag in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten durch Bescheid
erheben.
- Ãœbersichtsplan Stadtgebiet (1 Seite)
- Bestandsplan Luisenstraße (1 Seite)
- Entwurfsplan Luisenstraße (1 Seite)