Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.08.2008, eingegangen am 08.08.2008, hat die EN – Agentur zu der am 20.08.2008 stattfindenden Gesellschafterversammlung eingeladen.
Die Sitzung wird als gemeinsame Sitzung mit dem Aufsichtsrat stattfinden.
Es soll folgende Tagesordnung behandelt werden:
TOP 1            Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2008
TOP 2            Jahresabschluss 2007 – Ergebnisse der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
TOP 3Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Feststellung des Jahresabschlusses 2007
TOP 4            Entlastung der Geschäftsführung
TOP 5Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Entlastung des Aufsichtsrates
TOP 6Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verschiedenes
Nach den verfügbaren Unterlagen und dem derzeitigen
Informationsstand sollte der
Vertreter der Stadt Schwelm in der
Gesellschafterversammlung, Herr Dr. Steinrücke
oder Vertreter,
ermächtigt werden, nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.
Da die
Gesellschafterversammlung der EN – Agentur bereits am 20.08.2008 stattfindet
und Unterlagen zum Beschlussvorschlag erst am 08.08.2008 eingegangen sind,
können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt
Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich,
sodass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW durch den
Bürgermeister oder Vertreter im Amt und ein Ratsmitglied erforderlich ist.Â
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister oder
Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Dr. Steinrücke oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der EN – Agentur am 20.08.2008 den Vorschlägen des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs.
1 S. 2 GO NW.
Datum: 14.08.2008
gezeichnet Dr. Steinrücke                            gezeichnet Philipp
Bürgermeister                                    Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 14.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW zur Gesellschafterversammlung der EN – Agentur zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 14.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1
S. 2 GO NW zur Gesellschafterversammlung der EN – Agentur.