Betreff
Gesellschafterversammlung der EN-Agentur am 20.08.2008 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
Vorlage
142/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Dringlichkeitsvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.08.2008, eingegangen am 08.08.2008, hat die EN – Agentur zu der am 20.08.2008 stattfindenden Gesellschafterversammlung eingeladen.

Die Sitzung wird als gemeinsame Sitzung mit dem Aufsichtsrat stattfinden.

 

Es soll folgende Tagesordnung behandelt werden:

 

TOP 1             Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates  und der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2008

 

TOP 2             Jahresabschluss 2007 – Ergebnisse der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer

 

TOP 3             Feststellung des Jahresabschlusses 2007

 

TOP 4             Entlastung der Geschäftsführung

 

TOP 5             Entlastung des Aufsichtsrates

 

TOP 6             Verschiedenes

 

Nach den verfügbaren Unterlagen und dem derzeitigen Informationsstand sollte der

Vertreter der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung, Herr Dr. Steinrücke

oder Vertreter, ermächtigt werden, nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.

 

Da die Gesellschafterversammlung der EN – Agentur bereits am 20.08.2008 stattfindet und Unterlagen zum Beschlussvorschlag erst am 08.08.2008 eingegangen sind, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW durch den Bürgermeister oder Vertreter im Amt und ein Ratsmitglied erforderlich ist. 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister oder Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Dr. Steinrücke oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der EN – Agentur am 20.08.2008 den Vorschlägen des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem.

§ 60 Abs. 1 S. 2 GO NW.

 

Datum: 14.08.2008

 

 

gezeichnet Dr. Steinrücke                               gezeichnet Philipp

Bürgermeister                                        Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 14.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW zur Gesellschafterversammlung der EN – Agentur zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 14.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1

S. 2 GO NW zur Gesellschafterversammlung der EN – Agentur.