Sachverhalt:
Durch Inkrafttreten des GO-Reformgesetzes zum 17.10.2007 sind Anpassungen in der TBS-Unternehmenssatzung vorzunehmen (vgl. hierzu auch Vorlage 074/2008 für die Sitzung des Verwaltungsrates am 20.05.2008).
Als Anlagen sind beigefügt:
· Synopse, in der die geänderten Passagen dem alten Satzungstext gegenübergestellt sind (Anlage 1),
·
Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung
(Anlage 2)Â
Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:
§ 2 Gegenstand des Kommunalunternehmens TBS
(Anstaltszweck)
Absatz 1, Nr. 2.7 kann ersatzlos entfallen, da die unmittelbare
Mitgliedschaft praktiziert wird. In diesem Zusammenhang entfällt auch der
Hinweis auf die Mitgliedschaft in Verbänden in Absatz 2a.
In Absatz 4 erfolgt die Anpassung an den geänderten § 114a Abs. 4 der Gemeindeordnung NW bezüglich der Gründung von bzw. Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen.
In Absatz 5 kann der Hinweis auf die Verpflichtung der Stadt zur Leistung von Beistandsleistungen in einem Zeitraum von 24 Monaten entfallen.
§ 8 Zuständigkeiten des Verwaltungsrates
In Absatz 2 wird in Nr. 2 die Anpassung an den geänderten § 114a
Gemeindeordnung NW vorgenommen. In Anlehnung an die Beschlusssystematik zum
Jahresabschluss wird der bisherige Nr. 3 (Ergebnisverwendung) als Nr. 7 unter
die Feststellung des Jahresabschlusses eingefügt.
In Nr. 10 c wird der Text an den neuen TvöD angepasst (Ersatz der bisherigen BAT-Vergütungsgruppe durch die entsprechende TvöD-Entgeltgruppe).
In Absatz 3 wird das Weisungsrecht des Rates auf die Nummern 1 und 2 beschränkt, da bezüglich der Ergebnisverwendung entsprechende Regelungen in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind. Ergänzt wird der Hinweis, dass Entscheidungen des Verwaltungsrates zu Nr. 2 (Beteiligungen an bzw. Gründung von Unternehmen oder Einrichtungen bzw. Rechtsgeschäfte nach § 111 GO) der vorherigen Entscheidung durch den Rat bedürfen.
§ 11 Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und
Rechnungslegung
Der bisherige Satz 1 des Absatz 4 - Bezug zu § 114a Abs. 10 – wird als Satz 2 in Absatz 3 eingefügt, da hier der inhaltliche Kontext besteht. Es erfolgt darüber hinaus ein ergänzender Hinweis auf § 27 Kommunalunternehmensverordnung (KUV).
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem Entwurf zur Vorlage 138/2008 beschlossen.
Anlage 1: Synopse (6 Seiten)
Anlage 2: Entwurf
Änderungssatzung (4 Seiten)