Betreff
Regionale Kooperation zwischen WSW mobil und VER - Abschluss eines Kooperationsvertrages -
Vorlage
104/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die regionale Kooperation ist ein wichtiger Bestandteil der Zukunftskonzeption für die VER und Teil des vom Kreistag im Jahre 2005 eingeforderten Maßnahmenbündels. Mit den Detaillierungen zu einer regionalen Kooperation haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch der Ausschuss des Aufsichtsrates mehrfach beschäftigt, zuletzt am 13. September 2007. In der durch den Kreistag am 17.12.2007 beschlossenen Zielvereinbarung, die zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, wird die regionale Kooperation mit der WSW-Gruppe als eine der wesentlichen Maßnahmen zur Fortsetzung des erfolgreichen Restrukturierungskurses der VER definiert.

 

Als Teilaspekt der regionalen Kooperation wurden in enger Zusammenarbeit mit der WSW-Gruppe im Jahr 2007 alternative Kooperationsmodelle geprüft, die von einer unverbindlichen Kooperation bis hin zu einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung reichten. Dabei hat sich das Modell der verzahnten Führung im Hinblick auf die angestrebten Kooperationsziele, die aktuellen Rahmenbedingungen und die kurzfristige Umsetzbarkeit als das geeignetste erwiesen. Dieses Modell, welches die beteiligten Unternehmen als rechtlich eigenständige Gesellschaften erhält, ist in der Folge präzisiert und weiter ausgestaltet worden.

 

Hierzu sind drei Funktionsbereiche für eine regionale und betriebsübergreifende Kooperation identifiziert worden, deren unternehmensübergreifende Bündelung bei jeweils einem Verantwortlichen erfolgen soll. Hierbei handelt es sich um

 

-     das Kundenmanagement (Marketing/ Vertrieb)

-     das Fahrdienst- und Betriebsmanagement sowie      

-     das Fahrzeug- und Fahrzeuginstandhaltungsmanagement.

 

Ziele sind die ganzheitliche Optimierung von Abläufen und Prozessen sowie Veränderungen in der Aufbauorganisationen unter Beachtung der lokalen Anforderungen. Die „organisatorische Klammer“ bildet die erste Ebene der verzahnten Führung und perspektivisch zusätzlich die zweite Ebene der verzahnten Führung. Die Prämissen für den Organisationsansatz sind:

 

 

-      Kostenneutralität auf der ersten Führungsebene

-      Sozialverträglichkeit bei Maßnahmen auf der zweiten Führungsebene, d.h. etwaige Veränderungen erfolgen in Übereinstimmung mit planmäßigen Abgängen in den Ruhestand

-      Fortbestehen des Tarifvertrages TV-N NW sowie der Eingruppierungen, der Arbeitsverträge sowie der Arbeits- und Einsatzorte für die Beschäftigten bei den beteiligten Kooperationspartnern. Im Einzelfall sind im Rahmen der Kooperation organisatorische Veränderungen und/oder Vorgesetztenwechsel nicht auszuschließen.

-     Zusätzliche berufliche Perspektiven für alle Beschäftigten durch höher qualifizierte Tätigkeiten bei den Kooperationspartnern.

 

Je nach Kooperationsintensität erscheinen, unter Zugrundelegung der bislang ausgearbeiteten Maßnahmen, Synergiepotenziale zwischen etwa 500.000 € und ca. 1 Mio. € pro Jahr als realistisch und realisierbar. Die Präzisierung der wesentlichen Maßnahmen „Optimierung im Fahrdienst“ und „Optimierung in der Fahrzeugsinstandhaltung“ bedarf nach Vorlage der entsprechenden Grundsatzbeschlüsse weiterer Detailprojekte. Die zuvor benannten Potenziale sind nach erfolgreicher Umsetzung unter Beachtung geeigneter Kenngrößen teilprojektbezogen unter den Kooperationspartnern aufzuteilen.

 

Den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die regionale Kooperation bildet der vorliegende Kooperationsvertrag (Anlage). Dieser ist das von der Kernarbeitsgruppe VER/WSW mobil ausgearbeitete Ergebnis in Konkretisierung der mit dem Letter of Intent /der Absichtserklärung vom 16. Oktober 2006 formulierten Ziele und Aufgabenstellungen einer Kooperation zwischen WSW mobil und VER. Nachdem die Aufsichtsräte von WSW mobil und VER in ihren Sitzungen am 13. März bzw. 2. April 2008 der Kooperation und dem Entwurf des Kooperationsvertrages grundsätzlich zugestimmt haben, ist im nächsten Schritt eine formale Beschlussfassung der Gesellschafter erforderlich.

 

Der Kooperationsvertrag beschreibt die Grundlagen der weiteren Kooperationsaktivitäten, die rechtliche Stellung der Vertragspartner sowie die gemeinsamen Zielsetzungen.

 

Grundlage der Vereinbarung ist der Status der Vertragspartner als jeweils rechtlich selbständige, 100 % kommunale Unternehmen, die im Rahmen von Betrauungsregelungen (WSW mobil), bzw. Zielvereinbarungen (VER) mit ihren kommunalen Eigentümern und Aufgabenträgern die ÖPNV-Leistungen in ihren Bedienungsgebieten erbringen.

 

Ziel der Kooperation ist das gemeinsame Heben von Synergiepotentialen als Ergänzung laufender Restrukturierungsmaßnahmen, die Sicherung der regionalen Marktposition und das Durchsetzen gemeinsamer Unternehmensziele durch ein abgestimmtes, gemeinsames Auftreten. Sie trägt dazu bei, mit weiter reduzierten Kosten die hochwertige Nahverkehrsqualität zwischen Wupper, Ennepe und Ruhr zu sichern sowie perspektivisch zu steigern. Die rechtlich weiterhin selbständigen Verkehrsunternehmen bleiben den Kunden in Wuppertal und im Ennepe-Ruhr-Kreis als die vertrauten Mobilitätsdienstleister mit den bekannten Marken WSW mobil und VER ebenso erhalten wie die lokalen Ansprechpartner.

 

Zur Umsetzung der bisher benannten und weiteren, potenziellen Kooperationsfelder werden durch den Kooperationsvertrag Grundsätze für die Zusammenarbeit und Vereinbarungen zur Besetzung von Führungspositionen im Rahmen einer „verzahnten Führung“ der zuvor benannten drei Funktionsbereiche vereinbart. Im ersten Schritt sollen die Leitungspositionen in den Partnerunternehmen weitestgehend personenidentisch besetzt werden, so dass Entscheidungen im Konsens und für alle Unternehmen gleichermaßen gefällt werden können.

 

Konkret bedeutet dies, dass der Prokurist von WSW mobil sowie der Geschäftsführer der beiden beauftragten Fahrbetriebsgesellschaften zu zusätzlichen Geschäftsführern der VER ernannt werden. Der bisherige alleinige Geschäftsführer übernimmt den Vorsitz der Geschäftsführung der VER und erhält entsprechende Leitungsfunktionen bei den Kooperationspartnern.

 

Der Kooperationsvertrag enthält darüber hinaus Regelungen zur Bemessung von Entgelten bei Personalüberlassungs- und Leistungsvereinbarungen, zum Informationsaustausch zwischen den Arbeitnehmervertretungen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft sowie Ausstiegsregelungen im Falle der Beendigung der Kooperationsaktivitäten.

 

Zur Umsetzung anstehender Maßnahmen werden jeweils separate Dienstleistungsverträge mit Leistungsberechnung zwischen VER und WSW mobil abgeschlossen.

 

Das Kooperationsmodell ist so konzipiert, dass weitere kommunale Verkehrsunternehmen dieser regionalen Kooperation beitreten können, sofern sie die gleichen Ziele wie die beiden Gründungskooperationspartner verfolgen. Leitmotiv ist, die knapper werdenden Finanzmittel möglichst effizient für einen attraktiven lokalen und regionalen Nahverkehr einzusetzen.


Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Jürgen Voß oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) dem der Vorlage Nr. 104/2008 als Anlage beigefügten Kooperationsvertrag zwischen WSW mobil und VER zuzustimmen.Â