Betreff
Bericht der Jugendgerichtshilfe für 2007
Vorlage
093/2008
Aktenzeichen
FB 4-51 / 6 35 00
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.      Einführung

 

Die Jugendkriminalität hat in der aktuellen Diskussion nicht nur in Deutschland an Tragweite gewonnen. So ist die wahrzunehmende Fokussierung auf die Jugend innerhalb der Medien in Deutschland zu beobachten.

Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Einblick in die Jugendkriminalität der Stadt Schwelm aus Sicht der Jugendgerichtshilfe.

 

 

2.      Ãœberblick der Straffälligkeiten Jugendlicher und Heranwachsender (14 – 20 Jahre)

           im Vergleich zur Gesamtzahl der Schwelmer Jugendlichen und        

           Heranwachsenden

 

 

Gesamtzahl der
Jugendlichen und Heranwachsenden

davon
straffällig geworden

2005

2319

139

%

100 %

5,99 %

 

 

 

2006

2348

151

%

100 %

6,43 %

 

 

 

2007

2332

127

%

100 %

5,46 %


 

Im Jahre 2007 verringerte sich die Zahl der Strafverfahren im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 24 Fälle. Die Gesamtzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden ist auch im Vergleich zu 2005 um 12 Fälle gesunken.

 

 

 

 

 

2.1 Differenzierung der Einwohnerzahlen von Jugendlichen und 

       Heranwachsenden nach Geschlecht und Straffälligkeit

 

 

 

2005

%

davon straffällig

%

Gesamt

2319

100 %

139

5,99 %

weiblich

1158

49,94 %

26

2,25 %

männlich

1161

50,06 %

113

9,73 %

 

 

 

 

 

 

2006

%

davon straffällig

%

Gesamt

2348

100 %

151

6,43 %

weiblich

1159

49,36 %

37

3,19 %

männlich

1189

50,64 %

114

9,59 %

 

           

 

 

 

 

 

2007

%

davon straffällig

%

Gesamt

2332

100 %

127

5,46 %

weiblich

1149

49,27 %

25

2,18 %

männlich

1183

50,73 %

102

8,79 %

 

 

 

 

 

 

Die Anzahl der Strafverfahren, die von Mädchen oder jungen Frauen begangen werden, ist im Vergleich zu den männlichen Altersgenossen wesentlich geringer. Die Strafverfahren gegen Mädchen bzw. junge Frauen sind im Vergleich von 2005 und 2006 gesunken.

Auch die Anzahl der männlichen jugendlichen Straftätern hat im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen.

 

           

2.2 Einwohnerzahlen differenziert nach deutschen und Jugendlichen und

      Heranwachsenden mit einem Migrationshintergrund

 

 

 

 

 

2005

2006

2007

Deutsche gesamt

2319

2348

2332

weiblich

1158

1159

1149

männlich

1161

1189

1183

 

 

 

 

Migranten gesamt

311

317

309

weiblich

148

149

150

männlich

163

168

159

 

 

 

 

 

 

2005

%

davon straffällig

%

Migranten gesamt

311

100 %

27

8,68 %

weiblich

148

47,58 %

5

3,38 %

männlich

163

52,42 %

22

13,50 %

 

 

 

 

 

 

2006

%

davon straffällig

%

Migranten gesamt

317

100 %

22

6,94 %

weiblich

149

47,00 %

3

2,01 %

männlich

168

53,00 %

19

11,31 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

%

davon straffällig

%

Migranten gesamt

309

100 %

22

7,12 %

weiblich

150

48,54 %

3

2,00 %

männlich

159

51,46 %

19

12,00 %

           

 

 

 

 

 

 

 

Von den 127 Straftaten im Jahre 2006 sind insgesamt 22 Straftaten von Jugendlichen bzw. Heranwachsenden mit Migrationshintergrund verübt worden. Im Vergleich hierzu ist die Zahl im Jahr 2007 gleichgeblieben (von 127 Straftaten wurden 22 von Jugendlichen mit Migrationshintergrund begangen). Die Zahl der straffällig gewordenen weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund ist weiterhin mit insgesamt 3 Fällen sehr gering und im Jahre 2006 nochmals um 2 Fälle gesunken.

 

 

3.      Allgemeines

 

Im Berichtsjahr 2007 wurden 127 Verfahren bei der Jugendgerichtshilfe abgeschlossen. Es wurde eine Verringerung um 24 Verfahren (151 Verfahren im Jahr 2006) festgestellt. Bei den 127 Verfahren handelt es sich um 90 Verfahren, die mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hagen bzw. Wuppertal und mit einem Gerichtstermin bei den zuständigen Jugendrichtern erledigt wurden. 37 Verfahren wurden im Rahmen der Diversion – beschleunigtes und verkürztes Verfahren im direkten Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe – abschließend bearbeitet. Bei Diversionsverfahren werden überwiegend Ersttäter mit Bagatelldelikten bearbeitet.

 

4. Kriminalitätsentwicklung

 

Von den 127 Gerichtsverfahren waren 71 Angeklagte Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren und 56 Angeklagte Heranwachsende im Alter von 18-20 Jahren.

 

 

 

Gesamtzahl straffällig gewordenen

Jugendlichen und Heranwachsenden

Täter

Gesamtzahl der
Jugendlichen und Heranwachsenden

Ersttäter

 

Mehrfachtäter

2005

139

75

64

%

100 %

 54 %

46 %

 

 

 

 

2006

151

89

62

%

100 %

59 %

41 %

 

 

 

 

2007

127

71

56

%

100 %

56 %

44 %

 

 

 

Ca. 56 % aller Straftaten wurden von Ersttätern und ca. 44 % von Mehrfachtätern im Berichtsjahr 2007 begangen. Die Zahl der Mehrfachtäter ist im Vergleich zum Vorjahr von 41 % auf 44 % gestiegen. Obwohl die Anzahl der Mehrfachtäter im Jahr 2007 gestiegen ist, kann aus der Praxis heraus festgestellt werden, dass die Mehrzahl der angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden einmalig strafrechtlich in Erscheinung treten. Eine gewisse Anzahl von Intensivtätern ist zu beobachten. Dieser Prozentsatz der Mehrfachtäter fällt im Rahmen der Jugendgerichtshilfe negativ durch die Fülle und den Grad der begangenen Taten auf.

 

An den 127 Gesamtverfahren waren 105 Jugendliche / Heranwachsende mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt, davon waren 22 Jugendliche / Heranwachsende mit einem Migrationshintergrund.

 

 

5.   Deliktbereiche

 

Der Schwerpunkt der Delikte im Berichtsjahr 2007 lag in den Bereichen Diebstahl, Körperverletzung, Vergehen im Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In dem folgenden Diagramm werden die einzelnen Delikte in Vergleich zueinander gestellt:

 

 

 

 

6.      Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe

 

Sobald ein Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) eingeleitet wird, ist die Jugendgerichtshilfe zu informieren und wird tätig.

Die gesetzliche Arbeitsgrundlage für das Handeln der Jugendgerichtshilfe ist in den §§ 50 Abs. 3 Satz 2 und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie im § 52 SGB VIII geregelt.

 

§ 38 JGG führt aus: „Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. [...] Soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu berufen ist, wachen sie darüber, dass der Jugendliche Weisungen und Auflagen nachkommt“(Auszug aus dem § 38 JGG).

 

In den 127 Verfahren wurden alle betroffenen Jugendlichen / Heranwachsenden zu einem Gespräch eingeladen. Zum Teil waren Mehrfacheinladungen notwendig; wenige erschienen gar nicht.

Im Rahmen der Gerichtsverfahren wurden jeweilige aktuelle Berichte zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Jugendgericht erstellt. Im Ergebnis wurden Vorschläge zu Maßnahmen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft unterbreitet. Die Teilnahme der Jugendgerichtshilfe an den Gerichtsverfahren ist obligatorisch. Die seitens der Gerichte verhängten Weisungen und Auflagen wurden durch die Jugendgerichtshilfe betreut und überwacht.

 

In der Aufstellung der Verurteilungen wird deutlich, dass die Mehrzahl der Täter (insbesondere die Anzahl der Ersttäter) mit der Weisung bzw. Auflage belegt werden, gemeinnützige Arbeitstunden zu verrichten. Daneben werden von der Jugendgerichtshilfe Schwelm, in Kooperation mit anderen Städten und freien Trägern der Jugendhilfe, mehrere soziale Gruppenkurse mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten angeboten:

 

> Sozialer Trainingskurs

> Kurs für junge Ladendiebe

> Verkehrserziehungskurs

> Beratungskurs für jugendliche Konsumenten illegaler Drogen

 

Es ist zu betonen, dass das Jugendgerichtsgesetz im Jugendstrafrecht den „Erziehungscharakter“ beinhaltet und als maßgebendes Leitbild verkörpern soll. So können die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden durch die jeweiligen tatangemessenen Weisungen/Auflagen ihre begangene Tat aufarbeiten, und die Folgen von weiteren Straftaten  werden ihnen bewusst gemacht.

 

In dem folgenden Diagramm werden die jeweiligen Weisungen/Auflagen erfasst:

 

 

 

 

7. Fazit

 

In den Jahre 2007 lag die Fallzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden gemessen an der Gesamtzahl aller Schwelmer Jugendlichen bzw. Heranwachsenden bei insgesamt 5,46 %. Im Vergleich zu den Jahren 2005 und 2006 ist die Zahl der straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt gesunken.

Die Zahl der jugendlichen Wiederholungstäter ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Insgesamt sind 44 % der jugendlichen Straftäter bereits mindestens einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Hauptdeliktbereiche liegen bei Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vergehen im Straßenverkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Fallzahl der weiblichen straffälligen Jugendlichen ist im Jahre 2007 deutlich gesunken. Insgesamt tritt nur eine Minderheit der Jugendlichen in Schwelm strafrechtlich in Erscheinung. In den meisten Fällen wirkt der erzieherische Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes, so dass nur eine geringe Zahl der Jugendlichen auch im Erwachsenenalter wieder straffällig wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendhilfe 2007 zur Kenntnis.