Sachverhalt:
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Die Verwaltung befasst sich bereits mit einem solchen Antrag und hatte
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, ver?ffentlicht mit
Pressemitteilung vom 22.01.2025, abgewartet. Der St?dte- und Gemeindebund hat
sich mit Schnellbrief vom 24.01.2025 zu der Entscheidung wie folgt ge?u?ert:
?Die aktuelle Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass eine kommunale Verpackungssteuer
grunds?tzlich rechtlich m?glich ist. Ziel einer solchen Steuer ist es, den
Einsatz von Mehrwegverpackungen zu f?rdern und so die Umweltbelastung durch
Einwegprodukte zu verringern. F?r jede Kommune bleibt es am Ende eine Frage der
individuellen Bewertung, ob eine Verpackungssteuer vor Ort sinnvoll und
hilfreich ist. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die St?dte
und Gemeinden eigenst?ndig, ob sie eine solche Regelung einf?hren m?chten.
Dabei sind allerdings auch
m?gliche Auswirkungen zu ber?cksichtigen, beispielsweise auf kleine Betriebe
wie Kioske oder lokale Gastronomen. Jede Kommune wird abw?gen m?ssen, wie sich
eine Verpackungssteuer auf die Situation vor Ort auswirkt. (?) Schlussendlich
ist bei einer Pr?fung zur Einf?hrung einer kommunalen Verpackungssteuer zu
beachten, dass das BVerfG (Rz. 76 der Beschlussgr?nde) ausdr?cklich offengelassen
hat, ob sich eine kommunale Verpackungssteuer gegebenenfalls auf bestimmte
Verk?ufer von Speisen und Getr?nken wie etwa Betreiber kleiner Kioske negativ
auswirken kann.?
Zudem werde auf Bundesebene zu regeln sein, welche zus?tzlichen
gesetzlichen Regelungen ggf. zuk?nftig erworben werden m?ssten. Da auch in der
T?binger Satzung zwei einzelne Regelungen nicht rechtm??ig gewesen seien,
m?ssten Kommunen sorgf?ltig pr?fen, ob und in welchem ?konkreten und
abschlie?enden Korridor? eine solche Satzung im Einzelfall als m?glich
angesehen werden k?nne.
Gem?? ? 2 II KAG NRW ist eine kommunale Verpackungssteuersatzung zun?chst
vom Kommunalministerium und vom Finanzministerin zu genehmigen.
Die Verwaltung regt an, im ersten Halbjahr 2025 die Vor- und Nachteile im
Einzelfall f?r die Stadt Schwelm zun?chst zu beleuchten und andere vom
Kommunal- und Finanzministerium vollst?ndig genehmigte Satzungen gr??erer
St?dte abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
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Der
anliegende Antrag wird zum bereits laufenden Verfahren bez?glich der Einf?hrung
einer kommunalen Verpackungssteuer hinzugef?gt und, bis eine entsprechende
Evaluation stattgefunden hat, vertagt.
Finanzielle Auswirkungen:
bei Vertagung und Pr?fung zun?chst keine
Auswirkungen auf das Klima:
bei Vertagung und Pr?fung zun?chst keine
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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