Aufstellungsbeschluss gem. § § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Sachverhalt:
Das Freibad „Schwelmebad“ wurde im Jahr 2023 geschlossen und
das Hallenbad an der Mittelstraße muss ebenfalls auf langfristige Sicht,
aufgrund technischer und baulicher Mängel, aufgegeben werden. Aus diesen
Gründen plant die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen „Bäderlandschaft“
in Schwelm. Am Standort des ehemaligen Freibades an der Schwelmestraße soll
eine Lösung für ein ganzjähriges Schwimmen entwickelt werden.
Da der geplante Bebauungsplan (siehe SV-Nr. 012/2025) aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist diese Änderung
erforderlich.
Der rechtsgültige FNP stellt die zur Überplanung anstehende
Fläche überwiegend als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad /
Sportplatz dar. Die
derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen Planung zur
Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie,
Außenbereiche). Der Flächennutzungsplan (35. FNP-Änderung) wird daher in
Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan
Nr. 112 "Bäderlandschaft an der Schwelmestraße" geändert.
Die geplante Darstellung sieht die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung „Hallen- und Freibad, Sportfläche“ vor.
Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades
„Schwelmebad“ im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird im Südwesten durch die Schwelmestraße begrenzt und liegt
in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im Übergang zu den angrenzenden
Natur- und Landschaftsräumen im nordöstlichen Bereich.
Die Fläche der geplanten der 35.
Flächennutzungsplan-Änderung (siehe Anlage) befindet sich in städtischem
Besitz.
Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die
Entwurfsbegründung einschließlich der umweltrelevanten Untersuchungen
(Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des
Verfahrens erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung
der 35. Flächennutzungsplan (FNP) -Änderung (Bereich ehem. Schwelmebad)
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
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01.01.13/0299.785100
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Auswirkungen auf das Klima:
Begründung:
• Keine Neuversieglung, Nachnutzung Brachfläche – neutrale Effekte
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Der Bürgermeister gez. Langhard |