Aufstellungsbeschluss gem. § § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Sachverhalt:
Das Freibad ?Schwelmebad? wurde im Jahr 2023 geschlossen und
das Hallenbad an der Mittelstra?e muss ebenfalls auf langfristige Sicht,
aufgrund technischer und baulicher M?ngel, aufgegeben werden. Aus diesen
Gr?nden plant die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen ?B?derlandschaft?
in Schwelm. Am Standort des ehemaligen Freibades an der Schwelmestra?e soll
eine L?sung f?r ein ganzj?hriges Schwimmen entwickelt werden.
Da der geplante Bebauungsplan (siehe SV-Nr. 012/2025) aus
dem Fl?chennutzungsplan entwickelt werden muss, ist diese ?nderung
erforderlich.
Der rechtsg?ltige FNP stellt die zur ?berplanung anstehende
Fl?che ?berwiegend als eine Gr?nfl?che mit der Zweckbestimmung Freibad /
Sportplatz dar. Die
derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen Planung zur
Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie,
Au?enbereiche). Der Fl?chennutzungsplan (35. FNP-?nderung) wird daher in
Abstimmung mit der zust?ndigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan
Nr. 112 "B?derlandschaft an der Schwelmestra?e" ge?ndert.
Die geplante Darstellung sieht die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfl?che
mit der Zweckbestimmung ?Hallen- und Freibad, Sportfl?che? vor.
Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades
?Schwelmebad? im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird im S?dwesten durch die Schwelmestra?e begrenzt und liegt
in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im ?bergang zu den angrenzenden
Natur- und Landschaftsr?umen im nord?stlichen Bereich.
Die Fl?che der geplanten der 35.
Fl?chennutzungsplan-?nderung (siehe Anlage) befindet sich in st?dtischem
Besitz.
Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die
Entwurfsbegr?ndung einschlie?lich der umweltrelevanten Untersuchungen
(Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des
Verfahrens erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
?
Der Rat der Stadt
Schwelm beschlie?t gem?? ? 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung
der 35. Fl?chennutzungsplan (FNP) -?nderung (Bereich ehem. Schwelmebad)
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. |
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01.01.13/0299.785100
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
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Im Etat
enthalten:
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ja |
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nein |
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Auswirkungen auf das Klima:
???????????????
Begr?ndung:
?
????????????? Keine Neuversieglung, Nachnutzung Brachfl?che ? neutrale Effekte
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
?
