Betreff
35. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich ehem. Schwelmebad)
Aufstellungsbeschluss gem. § § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
011/2025
Aktenzeichen
311 / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Freibad „Schwelmebad“ wurde im Jahr 2023 geschlossen und das Hallenbad an der Mittelstraße muss ebenfalls auf langfristige Sicht, aufgrund technischer und baulicher Mängel, aufgegeben werden. Aus diesen Gründen plant die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen „Bäderlandschaft“ in Schwelm. Am Standort des ehemaligen Freibades an der Schwelmestraße soll eine Lösung für ein ganzjähriges Schwimmen entwickelt werden.

 

Da der geplante Bebauungsplan (siehe SV-Nr. 012/2025) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist diese Änderung erforderlich.

 

Der rechtsgültige FNP stellt die zur Überplanung anstehende Fläche überwiegend als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad / Sportplatz dar. Die derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen Planung zur Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie, Außenbereiche). Der Flächennutzungsplan (35. FNP-Änderung) wird daher in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 112 "Bäderlandschaft an der Schwelmestraße" geändert.

 

Die geplante Darstellung sieht die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Hallen- und Freibad, Sportfläche“ vor.

 

Lage im Raum

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades „Schwelmebad“ im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Südwesten durch die Schwelmestraße begrenzt und liegt in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im Übergang zu den angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen im nordöstlichen Bereich.

 

Die Fläche der geplanten der 35. Flächennutzungsplan-Änderung (siehe Anlage) befindet sich in städtischem Besitz.

 

Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die Entwurfsbegründung einschließlich der umweltrelevanten Untersuchungen (Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des Verfahrens erarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 35. Flächennutzungsplan (FNP) -Änderung (Bereich ehem. Schwelmebad)

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

 

01.01.13/0299.785100

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 neutrale Auswirkungen

 

 positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

               

 

Begründung:

 

             Keine Neuversieglung, Nachnutzung Brachfläche – neutrale Effekte

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard